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Grundstücksverkauf an den Stadtverordneten Althaus: Welche Darstellung stimmt?

Im Oktober 2012 sind große Grundstücksflächen (38.385 qm) und mehrere Gebäude an den Stadtverordneten Axel Althaus (CDU) und seine Ehefrau sowie seinen Partner für 140.000,00 Euro verkauft worden.  Wer hat den Verkaufspreis von 3,63 Euro/qm festgelegt? Das ist die zentrale Frage, zumal es für die Grundstücke keine Ausschreibung und keine Wertermittlung gab.

Darüber gibt es von zwei juristischen Instanzen, zwei gegensätzliche Aussagen.

Staatsanwaltschaft Kassel Landgericht Kassel
Az. 5633 Js 44490/13 Az. 8 O 2241 /15
30.06.2015 28.09.2016
Einstellung des Ermittlungsverfahren Urteilsbegründung
Im übrigen oblag der HLG darüber hinaus
nicht die Festlegung der Verkaufspreise.
..ist zwischen den Parteien unstrittig geblieben, dass die HLG die Höhe des Kaufpreises vorgegeben hat.

„Der Beschuldigte Kothe ließ sich dahingehend ein, auf die konkrete Kaufpreisvereinbarung bei der Veräußerung an Hucke/Althaus keinerlei Einfluss genommen zu haben.“

Dies bedeutet aber auch, dass die HLG grundsätzlich selbst über den Vertragspartner entscheiden kann und die Klägerin diesen nicht selbst bestimmen kann

Es bleibt festzuhalten, dass der Beschuldigte Kothe weder aufgrund seiner Position, noch durch sein tatsächliches Tätigwerden direkten Einfluss auf die Verkaufsbedingungen nahm oder nehmen konnte.

Sie kann durch die Versagung ihres Einvernehmens allein das Geschäft mit dem von der HLG ausgewählten Vertragspartner zu Fall bringen.

Dass die jeweilige Stadt bei der Festlegung des Verkaufspreises das "letzte Wort" hat, wird anhand von § 6 Abs. 2 der Vereinbarung deutlich.

Zu keinem Zeitpunkt vor Abschluss des Kaufvertrags verfassten sich der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung mit diesem und sprachen insbesondere keine Genehmigung des Vertrags aus.

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Ein Kommentar zu “Grundstücksverkauf an den Stadtverordneten Althaus: Welche Darstellung stimmt?”

  1. Phil Antrop

    Auf Deutsch gesagt:
    Das Gericht hat die Aussage von Herrn Kothe nicht berücksichtigt und behauptet wieder bsseres Wissen, die HLG habe allein gehandelt. Die Stadt damit kein Klagerecht.

    Kasseler Gerichte (Amts-, Land- und Verwaltungsgericht)  bei mir ein Synonym für den Verlust an Vertrauen in die Justiz!

    Urteil Wagner Urkundenfälschung und Unterdrückung

    Verfahren eingestellt weil man sonst selbst die unrühmliche Rolle des Landgerichtes aufgedeckt hätte, vermutlich unbequeme Fragen und Fakten öffentlich geworden wären.

    Kein Urteil im Fall Bürgerbegehren seit 2012 !

    Deutschland soll ein Rechtsstaat sein ?

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