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HLG: Grundstücksgeschäft sittenwidrig?

  
Mit Grundstückgeschäften wird Gewinn gemacht. Die Hessische Landgesellschaft (HLG) arbeitet dabei gegen die Interessen der Stadt. Die HLG nennt sich staatlicher Treuhänder. Von Treue zu ihrem Auftraggeber der Stadt ist nichts zu erkennen, wie das jüngste Beispiel wieder zeigt.

In der ehemaligen Ostpreußenkaserne soll das Grundstück mit dem zweigeschossigen Gebäude U2 verkauft werden.

3674 qm incl. Gebäude für 26.915,- Euro.
Das ist ein  Kaufpreis von  7,33 Euro/qm.

Nach der Bodenbevorratungsrichtlinie, die für die HLG bindend ist, soll der Verkaufspreis kostendeckend sein. Wenn das am Markt nicht zu erzielen ist, muss sich die Stadt verpflichten, die Differenz an die HLG zu zahlen.

In der Sitzung des Bauausschusses griff der Stadtverordnete Dirk Pfalz (Bürgerliste Homberg) das Thema auf und zeigte sein Unverständnis zu der Kaufpreisberechnung. Als Grünfläche werden 2.000 qm deklariert und dafür nur 1 Euro angesetzt.

Der Bauausschuss beschloss nach einer Diskussion einstimmig, den Kaufvertrag nicht zu genehmigen:

 
Eine realistische Kaufpreisermittlung muss von dem ausgehen, was mit dem Grundstück erwirtschaftet werden kann.

Der gültige Bebauungsplan erlaubt diese Fläche zu 80 Prozent zu überbauen, das ist eine bebaubare Fläche von 2920 Quadratmetern. Zur Zeit sind nur 460 Quadratmeter bebaut. Die Flächenausnutzung steigt um den Faktor 10.

Auf dem Grundstück darf bis 16 Meter hoch gebaut werden. Auf den 2920 qm je Quadratmeter dürfen 10 Kubikmeter gebaut werden. Das sagt die Baumassenzahl 10. Insgesamt können also 29.200 Kubikmeter verbaut werden.

Daraus ergibt sich bei einer angenommenen Geschosshöhe von 3 Metern bei drei Geschossflächen mit je 2.920 qm zusammen ein Gesamtgeschossfläche von 9.730 qm.

Der Magistrat hat eine solchen Kaufvertrag nicht zurückgewiesen. Es ist die Frage, ob ein solcher Vertrag nicht sittenwidrig ist. Die Stadt, die letztlich der Eigentümer der Fläche ist, darf Vermögen nicht unter Wert verkaufen. Bei einem solchen Verkaufspreis müssen die Bürger die Differenz zahlen, eine indirekte Subventionierung des Käufers.

 

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Kommentare sind deaktiviert Empfänger "HLG: Grundstücksgeschäft sittenwidrig?"

#1 Kommentar von Dr. Klaus Lambrecht am 2019 März 16 00000003 4:02 pm 155274854404Sa, 16 Mrz 2019 16:02:24 +0100

Bei Durchsicht der Unterlagen,  die als Grundlage für die Beratungen zum Verkauf in der Dörnbergkaserne dienen, fällt auf, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes keine Berücksichtigung finden. Es werden sogar vollkommen neue Begriffe kreiert, die im Bebauungsplan gar nicht vorkommen wie nutzbare Freifläche. Der Begriff bebaubare Fläche und die entsprechenden Festsetzung der Ausnutzbarkeit der Fläche werden ebenfalls nicht erläutert. So liegen ebenfalls Wege auf den jeweiligen Parzellen, die aber durchaus überbarbar sind. Die HLG müsste zur Preisermittlung die Nutzungsmöglichkeiten der Flächen nach Bebauungsplan einpreisen. Es fehlen letztlich auch Darstellungen in den Unterlagen die die Zuordnungen belegen. Bereits vor Jahren wies bereits der Stadtverordnete Siebert auf falsche Preisermittlungen durch die HLG hin.

#2 Kommentar von Phil Antrop am 2019 März 16 00000003 6:47 pm 155275847506Sa, 16 Mrz 2019 18:47:55 +0100

"Herr Arndt ergänzt, dass man einen Förderantrag stellen werde und nunmehr mit knapp dem Doppelten, also fast 700 tsd. Euro zu rechnen sei."

Was ist wenn die Gelder nicht fließen ? Woher weiß er das? Sind nicht Fördergelder vor Baubeginn zu beantragen ?

"Herr Stöckert erwähnt, dass dann der finanzielle Schaden auch nicht so groß sei, bemängelt aber die späten Informationen."

Herr Stöckert ist also der Meinung, Steuergelder die hier zusätzlich ausgegeben werden würden kein Schaden sein. Wie der Bürgermeister zum Thema 14 000 € für eine Betonplatte, es sei kein Schaden entstanden.

"Herr Smolka äußert, dass von Seiten der Stadt der Architekten wegen der späten Informationen angemahnt werden sollte."

Mehr nicht ? Welche positiven Konsequnzen haben die netten Worte für den Steuerzahler ?

"Der Bürgermeister versichert, dass dieses geschehen sei."

Gibt es darüber einen schriftlichen Beweis ?

#3 Kommentar von Phil Antrop am 2019 März 24 00000003 5:55 pm 155344655105So, 24 Mrz 2019 17:55:51 +0100

IWA Integration-Weiterbildung-Ausbildung
Hessenschule

Dr. Burkhard Mann
Carl-Benz-Str. 3
34576 Homberg (Efze)

Ist Herr Mann Homberger Bürger oder ist nur seine Firma dort tätig?

[1]

Laut Zertifizierung ist der Firmensitz Schwarzenborn.