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Homberg abgeschlagen

Bild"Wir wollen Homberg langfristig wieder unter die ersten drei Städte des Landkreises bringen." berichtet die HNA am 10. Feb. 2009 unter der Überschrift: Mit Schwein aus der Krise – Schlachteessen der Homberger CDU – Kreisstadt weiter nach oben bringen.

Dorthin wieder zurück bringen, wo Homberg lag, bevor Bürgermeister Wagner sein Amt antrat. Nach oben gebracht ist lediglich der Verschuldungsstand.

Allein ein Blick auf die finanzielle Situation [1] der Stadt heute und vor Amtsantritt macht es deutlich, wie Homberg in die finanzielle Misere gewirtschaftet wurde. Erinnert sei an die Auflagen [2] des Rechnungsprüfungsamtes. Damit hat Homberg realen Handlungsspielraum verloren.

Hinzu kommen noch die hohen Verluste des Hessentages.

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>>Homberg ist Spitze beim Schuldenmachen [1]
Schon 2004 braucht Homberg Hilfe vom Land [3]
>>Homberger Gesamtschulden 2007 [4]
Schmerzliche Einschnitte und höhere Abgaben [2]

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Kommentare sind deaktiviert Empfänger "Homberg abgeschlagen"

#1 Kommentar von avaio am 2009 Februar 10 00000002 3:29 pm 123427615103Di, 10 Feb 2009 15:29:11 +0100

§ 70 HGO

Aufgaben des Bürgermeisters

(1) Der Bürgermeister bereitet die Beschlüsse des Gemeindevorstands vor und führt sie aus, soweit nicht Beigeordnete mit der Ausführung beauftragt sind. Er leitet und beaufsichtigt den Geschäftsgang der gesamten Verwaltung und sorgt für den geregelten Ablauf der Verwaltungsgeschäfte. Er verteilt die Geschäfte unter die Mitglieder des Gemeindevorstands.

(2) Soweit nicht aufgrund gesetzlicher Vorschrift oder Weisung des Bürgermeisters oder wegen der Bedeutung der Sache der Gemeindevorstand im Ganzen zur Entscheidung berufen ist, werden die laufenden Verwaltungsangelegenheiten von dem Bürgermeister und den zuständigen Beigeordneten selbständig erledigt.

(3) Der Bürgermeister kann in dringenden Fällen, wenn die vorherige Entscheidung des Gemeindevorstands nicht eingeholt werden kann, die erforderlichen Maßnahmen von sich aus anordnen. Er hat unverzüglich dem Gemeindevorstand hierüber zu berichten.

Nun geht aus dem § 70 HGO nicht hervor, welche Fähigkeiten ein Bürgermeister haben muss, ich denke aber mal, das Amt des Bürgermeisters ist für Unkundige oder Anfänger absolut ungeeignet. Dabei ist zwingend zu berücksichtigen, dass die Folgen unrechtmäßigen Handelns den Amtsinhaber direkt treffen, d. h. er hat sich vor der Fachaufsichtsbehörde oder einem Gericht unmittelbar zu verantworten. Er kann sich also nicht hinter seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verstecken. Die Konsequenzen treffen ihn als Bürgermeister direkt.

Aus meiner Sicht benötigt man für eine derartig schwierige, komplexe und vielschichtige Aufgabe umfangreiche Verwaltungserfahrungen, die erst durch eine fundierte und langjährige Praxis erworben werden können.

#2 Kommentar von Barolle am 2009 Februar 14 00000002 11:22 am 123460692411Sa, 14 Feb 2009 11:22:04 +0100

Um es mit den Worten von Bürgermeister Wagner zu beantworten lieber Avaio :

Wo gearbeitet wird, gibt es Späne !

Tja, was soll man da noch sagen ?
Höchstens das der Eine eben wenig Späne produziert und der andere mehr.

#3 Kommentar von Schlittschuhläufer am 2009 Februar 14 00000002 2:24 pm 123461786102Sa, 14 Feb 2009 14:24:21 +0100

zu 2.) Wenn einer mehr Späne produziert, heißt es aber nicht automatisch, daß er an der richtigen Stelle hobelt und auch nicht, daß er mehr arbeitet als andere!