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hr zur Verurteilung des Bürgermeisters

HR zum Bürgemeisterurteil

Auch der Hessischer Rundfunk [1] berichtet über Martin Wagner. Die Homberger Verhältnisse werden so hessenweit bekannt. In hr-online heißt es:

"Doch der CDU-Politiker lenkte nun ein und akzeptierte den Strafbefehl doch noch. Damit vermeidet er eine öffentliche Verhandlung seines Falls – gilt aber als rechtskräftig verurteilt."

"Die Staatsanwaltschaft hatte Wagner einen Strafbefehl über 30 Tagessätze zugestellt. Sie sieht es als erwiesen an, dass der CDU-Mann das Fahrtenbuch eines städtischen Autos frisiert hat, um eine Fahrt nach Tirol zu vertuschen: Wagner soll den Wagen missbräuchlich eingesetzt haben, um einen CDU-Stadtverordneten zu einer Sitzung nach Homberg abholen zu lassen."