- HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN - https://www.homberger-hingucker.de -

„…Interesse der Bürger an der Selbstverwaltung zu pflegen.“

Der Bürgermeister und der Magistrat haben "das Interesse der Bürger an der Selbstverwaltung zu pflegen". So verlangt es die Hessische Gemeindeordnung in §66, Abs. 3.

Mit einem Bürgerentscheid über eine Sachfrage der Stadt wird das Interesse der Bürger an der Selbstverwaltung am unmittelbarsten gepflegt. Im ersten Schritt müssen die Bürger sogar selbst tätig werden, um die notwendigen Unterschriften zu sammeln, die für die Einleitung eines Bürgerentscheids notwendig sind.

Behindern statt pflegen
Der Bürgermeister war mit dem Fahrrad unterwegs und hat Geschäftsleute dazu bewegt eine Unterschriftensammlerin von ihrem Geschäftsgrundstück zu verweisen. So geschehen bei Lidl und bei der Tankstelle Honsel im Osterbach.

Bürger, die unterschreiben wollten, hatten Angst, dass ihr Name bei der Prüfung der Wahlberechtigung auf der Liste gefunden und so dem Bürgermeister bekannt wird. Die Angst ist berechtigt, denn mehrere Homberger berichten glaubwürdig, dass sie mit beruflichen Konsequenzen zu rechnen hätten, sollten sie oder Familienanghörige unterschreiben.
Der Hessische Datenschutzbeauftrage hatte bereits vor Jahren auf dieses Problem in seinem Bericht hingewiesen gehabt und das Innenministerium gebeten, den Datenschutz bei Bürgerentscheiden zu regeln. Auf die schriftliche Anfrage ist bisher aus dem Innenministerium keine Antwort eingetroffen, obwohl im Telefonat eine Antwort für den folgenden Tag angekündigt wurde.

Noch nicht bestätigt wurden Emails, die mit entsprechenden Hinweisen des Bürgermeisters an Einzelhändler verschickt sein sollen. Sollte es solche Emails geben, bitte zur Veröffentlichung zusenden.

Informationen für die Bürger verweigert

Die Initiative für den Bürgerentscheids hat ein Informationsblatt über das Verfahren des Bürgerentscheids entworfen und es zur Veröffentlichung in Homberg aktuell übergeben. In zwei Ausgaben wurde es gedruckt, das war zu der Zeit als der Bürermeister im Urlaub war.

Am 30. Juli 2012, schrieb "Verlag + Druck Linus Wittich KG"

"der von Ihnen über die Stadtverwaltung Homberg eingereichte Text "Bürgerentscheid" wurde in den Wochen 28 + 29 von uns versehentlich
veröffentlicht.
Er widerspricht unseren redaktionellen Richtlinien und hätte nicht veröffentlicht werden dürfen. Der Fehler liegt aber bei uns.
Sicher werden Sie verstehen, dass wir ab sofort keine weiteren kostenlosen Veröffentlichungen mehr vornehmen können.
Wenn also der von Ihnen eingereichte Text in gleicher Form und Größe veröffentlicht werden soll, würde dies 200,- € + MwSt pro Ausgabe kosten.
Bitte teilen Sie uns umgehend mit, wie Sie sich entscheiden.
Im Anhang füge ich Ihnen die redaktionellen Richtlinien bei.

Darauf antwortete die Inititiative für den Bürgerentscheid:


Die Initiative für den Bürgerentscheid ist ein Instrument der politischen Willensbildung wie die Parteien und ausdrücklich in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) §8 vorgesehen.

In dem Text wird keine politische Werbung wie bei den Veröffentlichungen der politischen Parteien damit verbreitet, sondern lediglich auf das demokratische Recht und Verfahren des Bürgerentscheids hingewiesen.

Eine Nichtveröffentlichung müsst deshalb als Behinderung der Wahnehmung demokratischen Rechte der Homberger Bürger angesehen werden, denn "Homberg Aktuell" ist das amtliche Bekanntmachungsorgan.

Angesichts der sonstigen positiven Veröffentlichungspraxis verstehe ich Ihre Einwände so, dass Sie gedrängt wurden, diese Bekanntmachung nicht zu veröffentlichen.

SPD verstummt

Die SPD verhält sich zu dem demokratischen Recht des Bürgerentscheid auffallend schweigsam.
Es ist zu hören, dass die Parteimitglieder aufgefordert worden seien, nicht zu unterschreiben und sich nicht an der Unterschriftensammlung zu beteiligen. Daran halten sich aber nicht alle. Es gibt noch Sozialdemokraten, die sich einer andere, ehrenvolleren Traditionslinie der Partei verbunden fühlen.

Jetzt erst recht: Behinderungen förden das Bürgerbegehren.
Diese Vorgänge sind in der Stadt schon längst im Umlauf und hat bei vielen Bürgern Unverständnis und Verärgerung hervorgerufen. Für die Unterschriftensammlung des Bürgerbegehrens waren die Maßnahmen des Bürgermeisters sehr hilfreich.

Kommentare sind deaktiviert (Öffnen | Schließen)

Kommentare sind deaktiviert Empfänger "„…Interesse der Bürger an der Selbstverwaltung zu pflegen.“"

#1 Kommentar von Homberg Fan am 2012 August 2 00000008 1:26 pm 134391039601Do, 02 Aug 2012 13:26:36 +0100

Die SPD erinnerte nur an ihre Vereinsfahrt nach Berlin und schweigt.
Es ist wieder einmal typisch. Eine Position sollte die Partei zumindest einnehmen und sich öffentlich äußern, schließlich ist sie mit Schuld an der Entscheidung zum Kauf der Kasernen und Herr Gerlach träumt immer noch von Solarflächen auf dem Standortübungsplatz.
Interessant in diesem Zusammenhang ist die Strompreiserhöhung die bereits diskutiert wird.

[1]

Eine soziale Partei sollte sich daher nicht an der Preistreiberei beteiligen.

#2 Kommentar von Justitiar am 2012 August 2 00000008 2:04 pm 134391268602Do, 02 Aug 2012 14:04:46 +0100

Ist die Behinderung des Bürgerbegehrens seitens der Verwaltung – sprich Bürgermeister -strafrechtlich oder disziplinar relevant ?

Stellt dies nicht einen Eingriff in die Grundrechte nch dem GG dar ?

#3 Kommentar von Homberg Fan am 2012 August 2 00000008 6:54 pm 134393007106Do, 02 Aug 2012 18:54:31 +0100

Ist das nicht eine Aufgabe der Kommunalaufsicht, das Verfahren zu begleiten?
Oder schaut die wieder weg. Es kostet ja Geld, wie der Landrat mitteilte.

#4 Kommentar von miriam am 2012 August 2 00000008 10:52 pm 134394437210Do, 02 Aug 2012 22:52:52 +0100

hallo ihr verschlafenen homberger !am besten träumt ihr mal von hase und igel und fragt euch dann ich weiß nicht was soll es bedeuten,dann seit ihr im ansatz schon ganz gut.gute nacht

#5 Kommentar von IT-Heini am 2012 August 3 00000008 6:32 pm 134401515006Fr, 03 Aug 2012 18:32:30 +0100

zu: Behindern statt pflegen !!

Wenn das wahr ist, was sich der Bürgermeister vor dem Lidl und bei Honsel geleistet
hat,(wovon ich auch schon gehört habe, aber es nicht glauben wollte), dann ist das
der „Ober-Hammer“.
Man kann so etwas nur als öffentliche Behinderung von demokratischen Volksentscheiden bezeichnen.

Die weiteren Infos im o.g.Text gleichen ja tatsächlich Drohungen und erinnern
an Methoden aus dem „Wilden Westen“.

#6 Kommentar von Leserin am 2012 August 5 00000008 9:52 pm 134419995509So, 05 Aug 2012 21:52:35 +0100

Wagner hat Zeit sich mit solchen Dingen zu beschäftigen , andere Menschen die ein solches Gehalt empfangen müssen arbeiten.