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Ist der Beschluss zum Grundstückskauf für eine PV-Anlage gültig?

Die Mehrheit der Stadtverordneten von CDU, SPD und FDP haben am 4. April 2012 einer Beschlussvorlage zum Grundstückskauf zugestimmt, die der Magistrat wenige Stunden vorher abgelehnt hatte.

Wer brachte die Beschlussvorlage ein?
Der Bürgermeister trug in der Stadtverordnetenversammlung eine Beschlussvorlage zum Grundstückskauf vor. Erst als die Stadträtin Ulrike Otto (Bündnis90/Die Grünen) auf den anderslautenden Beschluss im Magistrat hinwies, gab der Bürgermeister mit der entscheidenden Information: Der Magistrat hatte den gerade vorgelegten Beschluss mehrheitlich abgelehnt.

Ungültige Beschlussvorlage
Der Bürgermeister legte also nicht den Magistratsbeschluss vor, sondern eine persönliche Fassung. Der Bürgermeister darf als Einzelperson keine Beschlussvorlage einbringen, er ist nur Sprecher des Kollegialorgans Magistrat und das hatte Nein gesagt.

Trotzdem ließ der Stadtverordnetenvorsteher über diesen, nicht durch den Magistrat legitimierten Beschlusstext abgestimmen. In dem hektischen und unübersichtlichen Abstimmungsvorgang, in dem noch Formulierungen eingefügt wurden und über einen Alternativantrag abzustimmen war, ist die Übersicht verloren gegangen. Die private Beschlussvorlage des Bürgermeister hätte gar nicht zur Abstimmung vorgelegt werden dürfen.

Kommunalaufsicht angerufen
Die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen hat die Kommunalaufsicht angerufen, die dies zu prüfen hat, so wie auch die Tatsache, dass überhaupt kein gültiger Haushalt vorliegt.

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Kommentare sind deaktiviert Empfänger "Ist der Beschluss zum Grundstückskauf für eine PV-Anlage gültig?"

#1 Kommentar von Christian am 2012 April 14 00000004 2:05 am 133436551602Sa, 14 Apr 2012 02:05:16 +0100

In Hessen haben Bürgermeister ein eigenes Antragsrecht. Das ist unstrittig, auch wenn es nur mittelbar aus dem Gesetz folgt, und zwar aus § 56 II HGO

#2 Kommentar von DMS am 2012 April 14 00000004 7:55 am 133438651607Sa, 14 Apr 2012 07:55:16 +0100

zu1:
Vielen Dank für den Hinweis.
§ 56 HGO trägt die Überschrift Einberufung [der Gemeindevertretung].
Der Bürgermeister kann danach ebenfalls die Einberufung einer Stadtverordnetenversammlung verlangen „unter Angabe der zur Verhandlung zu stehenden Gegenstände“.

Diese Regelung ist nach meinem Verständnis sinnvoll, da auch der Bürgermeister auf diesem Weg verlangen kann, dass sich die Stadtverordneten mit einem Thema beschäftigen. Daraus lässt sich aber nicht das sehr viel weitergehende Recht ableiten, dass der Bürgermeister, als Sprecher des Magistrats, gegen den ausdrücklichen Beschluss des Magistrats, eigene Beschlussvorlagen zur Abstimmung bringt.

Jetzt ist es Aufgabe der Verwaltungsjuristen, dies genau zu prüfen und entsprechend der Kommentarlage zu beurteilen.

#3 Kommentar von erdnusskoenig am 2012 April 14 00000004 3:33 pm 133441402303Sa, 14 Apr 2012 15:33:43 +0100

Was das nun wieder kostet!! Die Verwaltungsjuristen machen zwar manches umsonst, aber nicht kostenlos. Bezahlen das die, die die juristische Prüfung veranlasst haben oder doch wieder der Steuerzahler?

#4 Kommentar von cui bono am 2012 April 14 00000004 7:08 pm 133442692607Sa, 14 Apr 2012 19:08:46 +0100

erdnussbutterkönig

Soll man nur weil es etwas kostet, mögliches Unrecht zu Recht wandeln?
Wie würdest du dich verhalten?

Aber tröste dich:
Es gab andere die haben noch mehr mit Geld um sich geschmissen.
Z. B. der ehemalige Stadtverordnetenvorsteher Pfeiffer ( der dafür ja sozusagen auch ) das Bundesverdienstkreuz erhielt:
[1]
[2]
[3]

Oder die Führung seines Amtes immer dann wenn es zum Nachteil der CDU ging nicht einzugreifen, beispielsweise
[4]

Wie wäre es denn mit dem sinnlosen Geldausgaben des BM wie GMA Gutachten, den Planungskosten für ein Parkdeck von 100 000 €, dem Hessentag, dem Schwarzbau Skaterbahn, die freebath Broschüre, Herr Krums Tätigkeit?

#5 Kommentar von cui bono am 2012 April 14 00000004 7:10 pm 133442705607Sa, 14 Apr 2012 19:10:56 +0100

erdnusskönig
Was ist mit diesen Kosten?
Einem Standesbeamten, der meist mit anderen Aufgabe betraut ist – weil man so elegant den Stellenplan der je genehmigt werden muss „aushebeln“ kann ?

#6 Kommentar von querdenker am 2012 April 14 00000004 7:50 pm 133442941507Sa, 14 Apr 2012 19:50:15 +0100

zu 3)

Vielleicht sind ja Verwaltungsjurist und übernehmen diese Anfrage kostenlos und EHRENAMTLICH?

Oder Sie haben was dagegen, weil Sie den Magistratsbeschluss auch nicht so haben wollen, wie er beschlossen wurde. BM-Befürworter, wa ?

#7 Kommentar von Niccoló am 2012 April 14 00000004 9:34 pm 133443566809Sa, 14 Apr 2012 21:34:28 +0100

zu 2.

Mit Verwaltungsjuristen hat DMS doch offenbar die bei Behörden angestellten oder verbeamteten Juristen gemeint – hier bei der Kreisverwaltung und dem Regierungspräsidium.

Wenn diese über ihr Gehalt hinaus Geld verlangen würden, wäre dies nicht korrekt.

Darüber, ob der Schwalm-Eder-Kreis oder das Regierungspräsidium Kassel hierfür Gebühren nehmen, habe ich auf Anhieb im Internet nichts gefunden – es ist auch sehr unwahrscheinlich.

#8 Kommentar von atlantis am 2012 April 14 00000004 11:33 pm 133444281811Sa, 14 Apr 2012 23:33:38 +0100

und wieder entsteht der Eindruck, dass BMW persönliche Interessen hat einen persönlichen Favoriten zu begünstigen. Erinnert an die dubiosen Verträge von BMW im Zusammenhang mit der Dickershäuser Steinbruchsplanung. Wenn jemand Handlungsbedarf hat auf dem ehem. Kasernenareal eine Photovoltaikanlage zu bauen, dann die Homberger KBG und die Kirchner Solargroup aus Heinebach in einem Gemeinschaftsprojekt. Das ist auch mit Bürgerbeteiligung möglich. Man muss nur wollen.