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Kann eine Fraktion Mitglieder wegen anderer Meinung ausschließen?

Die Rechtssprechung sagt nein. Ein vergleichbarer Fall [1] wurde 2007 gerichtlich entschieden. Kritik ist durch das Recht der freien Meinungsäußerung gedeckt, das gilt auch innerhalb einer Fraktion.

Im Homberger Fall wurde nicht wegen einer abweichende Meinung ausgeschlossen [2], hier reicht es schon, dass fehlerhafte Rechnungen [3] nachgewiesen, Folgen [4]der Planung aufgezeigt und fehlende Wirtschaftlichkeit [5]berechnet wurde. Dies zu untersuchen und öffentlich zu machen hielt die Fraktionsmehrheit als ausreichenden Grund für einen Fraktionsausschluss.
Eine rechtliche Grundlage gibt es für den Ausschluss nicht.
Der Ausschluss ist rechtswidrig.

DOKUMENTATION

Leitsatz und Begründung eines Gerichtsentscheides in einem vergelichbaren Fall

"(Gemeinderatsfraktion; Ausschluss eines Mitgliedes wegen kritischer Äußerungen)

Leitsatz
Zutreffende Kritik eines Mitglieds einer Fraktion der Gemeindevertretung an einem Bundestagsabgeordneten rechtfertigt nicht den Ausschluss aus der Fraktion, dies kann nicht durch neue Gründe "nachgebessert" werden, die nicht Gegenstand der Entscheidung der Fraktion waren und zu dessen der Betroffene sich nicht hat äußern können."
Langtext [1]

VG Wiesbaden 3. Kammer
Entscheidungsdatum: 25.09.2007
Aktenzeichen: 3 E 980/07 [1]

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Kommentare sind deaktiviert Empfänger "Kann eine Fraktion Mitglieder wegen anderer Meinung ausschließen?"

#1 Kommentar von Hessenschaubetrachter am 2013 Februar 24 00000002 8:21 am 136169049908So, 24 Feb 2013 08:21:39 +0100

 
Im angeführten Fall handelt es sich um  das Mitglied des deutschen Bundestages, Herr Willsch (CDU) Mitglieds der CDU-Fraktion der Gemeindvertretung in Hohenstein


In den beiden folgend aufgeführten Fällen wurde ein Ausschluss zwar bejaht jedoch deswegen weil dort eine total abweichende Meinung vertretende Meinung, ständiges Fehlen bei Sitzungen und unsachgemäße Forderungen gerichtlich eingefordert wurden. Da waren es FDP und Bündnis 90 / Die Grünen
 
Weitere Entscheidungen zu diesem Thema:

Ausschluss eines Abgeordneten aus der FDP-Fraktion ist verfassungsgemäß
(Verfassungsgerichtshof BerlinUrteil vom 22.11.2005[Aktenzeichen: VerfGH 53/05])

Ausschluss eines Kommunalpolitikers aus Kreistagsfraktion gerichtlich bestätigt
(Verwaltungsgericht LüneburgBeschluss vom 08.08.2005[Aktenzeichen: 5 B 34/05])

 

Quelle:
[6]