Keine Untreue? Rechnung der Staatsanwaltschaft stimmt nicht
Die Staatsanwaltschaft sieht in der Abholaktion eines CDU-Stadtverordneten mit einem Dienstwagen keine ausreichende Untreue, da es nur einen Schaden von 45,00 Euro gegeben habe. Der Vorwurf der Untreue wurde deshalb fallen gelassen.
45 Euro als eine Bagatelle zu werten, angesichts der Arbeitsgerichtsurteile im letzten Jahr, als ein Bruchteil davon ausreichte, um Menschen ihre Existenzgrunlage zu nehmen, stößt auf Unverständnis.
Nachgerechnet
Genauso wenig ist die Argumentation und Berechnung der Staatsanwaltschaft nachzuvollziehen. Die HNA schreibt:
Die Überprüfung habe zu dem Ergebnis geführt, dass – wenn überhaupt – ein Schaden in einer Größenordnung von nur 45 Euro entstanden sei, erklärte Jung.[Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Kassel] Bei dem Auto habe es sich um ein Leasing-Fahrzeug gehandelt, bei dem eine Kilometer-Obergrenze vereinbart worden sei. Diese Obergrenze sei entsprechend der Fahrtstrecke (nach Serfaus und zurück) um etwa 1000 Kilometer überschritten worden.
Wertverlust
Ob es einen Leasingvertrag mit einer Kilometer-Obergrenze gegeben hat, die überschritten worden sei, ist in dem Zusammenhang nur ein Nebenaspekt, der sich auf Wertverlust und Reparaturanteil am Fahrzeug bezieht. Das kann nur durch ein Blick in den Vertrag aufgeklärt werden. Immerhin spricht die Staatsanwaltschaft von 45 Euro, allerdings mit dem Zusatz "wenn überhaupt". Selbst diese Kosten zieht sie in Zweifel.
Benzinkosten
Jeder Mensch, sicherlich auch ein Staatsanwalt weiß, dass bei einer solchen Fahrt schlicht Benzinkosten entstehen.
Selbst wenn das Fahrzeug vom Betriebshof vollgetankt losgefahren ist, musste es unterwegs betankt werden. Wer gab dem Fahrer das Geld dafür? Oder wurde das per Karte über ein Konto abgerechnet? Wer hat letzlich das die Kosten getragen?
Im März 2009 kostete Normalbenzin durchschnittlich 1,20 Euro. Bei 6 Liter Verbrauch auf 100 km ergibt das bei 1200 km 72 Liter = 86,40 Euro. Dazu sagt die Staatsanwaltschaft nichts oder durfte sie das nicht sehen.
Fahrerkosten
Ist der Fahrer nur zum Spaß einen Tag lang die 1200 km gefahren oder ist ihm das auch irgendwie entlohnt worden? Hat er nicht wenigsten etwas Geld für die Fahrt-Verpflegung bekommen?
Auffällig ist, dass der Fahrer, der zu dem Zeitpunkt der Fahrt bei der Stadt befristet beschäftigt war, einige Zeit später eine Festanstellung erhielt. Nur Zufall?
Wagner: Gesamtkosten 520 Euro
Bürgermeister Martin Wagner gab am 28. 5. 2009 vor der Stadtverordnetensitzung eine persönliche Erklärung ab. Im offiziellen Protokoll heißt es:
b) Bürgermeister Martin Wagner gibt folgende Erklärung ab:
"Gemäß § 27 HGO besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Erstattung der Kosten, auch zu Ausschuss- und Fraktionssitzungen, Ortsbeiräte analog.
Kosten wären ca. 400,00 € Fahrtkosten, zuzüglich anteilige Hotel- und Skipasskosten ca. 120,00 €. Meine Prüfung ergab, dass es kostengünstiger ist, mit dem Dienstfahrzeug des Hauptamtes, was ich auch privat nutzen kann und für das ich monatlich – neben der Besteuerung – bezahle, dass ein Bekannter, der auch städtischer Bediensteter ist, in seiner Freizeit den betreffenden Stadtverordneten abholt. Transportkosten des Fahrers hat die CDU Homberg getragen.
In der Vergangenheit haben Parlamentarier, die zu Sitzungen vom Arbeitsplatz oder Urlaubsort anreisten, die entsprechenden Fahrtkosten geltend gemacht und gemäß HGO und Hessischen Reisekostengesetz auch erhalten."
Wenn schon der Bürgermeister selbst Kosten von 520 Euro einräumt, wieso spricht die Staatsanwaltschaft nur von 45 Euro?
Eine Bahnfahrt einschließlich Taxi hätte nur rund 200 Euro gekostet. Die Zugverbindungen waren so günstig, dass der CDU-Stadtverordnete auch noch rechtzeitig zur Sitzung hätte eintreffen können.
Kostenerstattung
Es ist richtig, Stadtverordnete haben einen Anspruch auf Kostenerstattung für die Reisekosten um an der Stadtverordnetensitzung teilzunehmen. Für die Erstattung gibt es Regeln. Ob die Kosten aus jedem beliebigen Ort im Ausland zu erstatten sind, ist unwahrscheinlich, die Gefahr des Missbrauchs wäre zu groß.
Indem die Staatsanwaltschaft bei der Prüfung der Untreue nur von einem Schaden von 45 Euro ausgeht, zeigt sie, dass sie unzureichend ermittelt hat. Oder sollte sie bei der Ermittlung den Schaden begrenzen?
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Das Sprichwort „Wer einmal lĂŒgt dem glaubt man nicht,… “ scheint auch bei der Staatsanwaltschaft nicht einfach vom Tisch zu wischen sein.
Da kann man dann nur feststellen: „LĂŒgen haben kurze Beine“.
Verdammt kurze im Zeitalter des Abakus und besserer GerÀte.
Wer spendiert der Staatsanwaltschaft einen Rechenkurs und macht sie mit den Kosten eines Fahrzeugs vertraut ?
Da bietet sich doch vhs und der ADAC an.
SchlieĂlich lernt man nie aus, macht Fehler, steht zu ihnen und beseitigt sie dann – nur um dann andere zu machen
Nur mal so nebenbei zum VerstĂ€ndnis: „Es handelt sich um ein Leasing-Fahrzeug“. Wir reden doch die ganze Zeit ĂŒber diesen weiĂen uralt-Corsa vom Bauhof oder? Wie lang ist der denn bitteschön geleast? Das wĂŒrde mich ja mal brennend interessieren. Oder sind die jetzt doch wieder mit dem Golf runter gefahren? Hab irgendwo gelesen, dass das ein Golf Plus ist, was fĂŒr mich eher nach Leasingfahrzeug klingt und fĂŒr eine Fahrt nach Ăsterreich fĂŒr mich persönlich die erste Wahl wĂ€re.
zu 2)
Ja es soll der uralt-Corsa gewesen sein.
Eben der Corsa, der vorher im Einsatz der Alten,-und Krankenpflegestation lief.
Es ist schon bemerkenswert, fĂŒr wie dumm doch die Menschen gehalten werden sollen.
Das kann nicht der Corsa der Alten. und Krankenpflegestation gewesen sein.
Die Fahrt nach Serfaus fand am 19. MÀrz 2009 vor der Auflösung der Station statt.
Er hĂ€tte nicht genommen werden dĂŒrfen, da die Spender die Verwendung klar geregelt hatten.
Aber bei der alten Kiste kann es sich doch unmöglich um ein Leasingfahrzeug handeln, eine Kilometerobergrenze fĂŒr das Teil ist genauso Unsinn. MuĂ doch ein Fehler von der Staatsanwaltschaft sein – es sei denn die wissen mehr als wir – kann ja auch sein. Oder die HNA hat mal wieder etwas verdreht.