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Kita Mardorf: Noch kein gültiger Bebauungsplan

Karte: Entwurf des Bebauungsplans für Kindergarten- und Wohnbebauung

Bis zum 28. Januar lag der Entwurf des Bebauungsplans für das Gebiet Mardorf zur Einsicht und für Stellungnahmen aus.

Bisher sind den Stadtverordneten die eingereichten Stellungnahmen noch nicht zur Abwägung vorgelegt worden. Also ist über den Bebauungsplan noch nicht entschieden. Damit ist der Bebauungsplan für den Kindergartenbau noch nicht rechtsgültig.

Spätestens am 15. März 2019 hätten die Stellungnahmen vorgelegt werden können, schließlich wird auf dem Gelände schon seit November gebaut.
Es ist kein Bau im Innenbereich. Der Bau findet auf hochwertigem Ackerland statt und das ohne Bebauungsplan.
Sollen hier vollendete Tatsachen geschaffen werden, um das Recht und die Klimagrundsätze (Ackerland als CO2-Senke) zu missachten?
Der Bebauungsplan kommt erst zur Abwägung auf den Tisch, wenn der Bau fertig ist. Wer wird dann noch den Rückbau des Neubaus verlangen? Auch so wird das Recht ausgehebelt. Nicht von Populisten, sondern von den Beamten und Politikern vor Ort.

Warum erhebt die Klimamanagerin nicht ihre Stimme – oder darf sie nicht?
Wo sind all die anderen Klimaschützer?

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#1 Kommentar von Freya am 2019 März 29 00000003 10:15 am 155385091510Fr, 29 Mrz 2019 10:15:15 +0100

Bei der Seite geoportal.hessen.de ( "Das Geoportal Hessen ist die zentrale Internet-Plattform der GDI-Hessen. Es bietet den Zugang zu den Geodatensätzen und –diensten der Landesverwaltung sowie kommunaler und privater Geodatenanbieter." ) ist auf der aktuellen Flurkarte das Grundstück des Kindergartens als Bauland (rosa) gekennzeichnet. Nur die Flächen der Wohnbaugrundstücke sind Acker- bzw. Grünland. Natürlich muss der B-Plan genehmigt werden, aber gegen einen Bau auf Bauland spricht ja nicht allzu viel. Bei den Wohnbaugrundstücken ist das was anderes.

#2 Kommentar von Delf Schnappauf am 2019 März 29 00000003 10:56 am 155385339110Fr, 29 Mrz 2019 10:56:31 +0100

zu 1: Das Grundstück, auf dem der Kindergarten gebaut worden ist, ist rechtlich kein Bauland, auch wenn es im Geoportal rot markiert ist. So ist wahrscheinlich auch aus dem Grünland aus dem Hanggrundstück unterhalb des Adam-Krafft-Weg/Schmückebergweg das Grünland zu Bauland gemacht worden.

Ich selbst habe eine Stellungnahme zu dem Bebauungsplan in Mardorf abgegeben und schwerwiegende Argumente vorgetragen. Bis heute ist darüber nicht abgewogen und beschlossen worden. Es gibt bisher nur eine Verwaltungsentscheidung, dort schon zu bauen. Das ist aber keine rechtsverbindliche Genehmigung, da die Satzung – Bebauungspläne sind Satzungen, also lokales Recht – nicht beschlossen wurde.

Solche vorgezogenen Baugenehmigungen mögen akzeptabel sein, wenn es um Bauten im Innenbereich geht. Im Mardorf handelte es sich um einen Außenbereich.

Das Ganze erklärt sich wohl eher dadurch, dass ein verdienter Parteifreund zu einem lukrativen Geschäft verholfen werden sollte. denn sachlich ist diese Standortwahl nicht zu rechtfertigen.

#3 Kommentar von Dr. Klaus Lambrecht am 2019 März 29 00000003 12:32 pm 155385915012Fr, 29 Mrz 2019 12:32:30 +0100

@ Freya
Im immer noch geltenden Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Homberg ist die Fläche als Fläche für Landwirtschaft ausgewiesen. Der FNP ist auch noch nicht für diesen Bereich durch die Stadtverordnetenversammlung umgewidmet worden. Das Bauamt des Kreises kann aufgrund des
§ 33 Baugesetzbuch: Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung
(1) ) In Gebieten, für die ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst ist, ist ein Vorhaben zulässig, wenn
1.die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §  [1] Abs. 2, §  [2] Abs. 2 und §  [3] Abs. 2 bis 5 durchgeführt worden ist,
 2.anzunehmen ist, dass das Vorhaben den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans nicht entgegensteht,
3.der Antragsteller diese Festsetzungen für sich und seine Rechtsnachfolger schriftlich anerkennt und
4.die Erschließung gesichert ist.
eine Baugenehmigung erteilen.
Dies scheint im vorliegenden Bauvorhaben der Fall zu sein. Die Information im Geoportal hat keine Rechtsverbindlichkeit, die Ausweisung basiert m.E. nur aufgrund des erteilten vorzeitigen Baubeginns. Im worst case, so etwas gibt es aber in Homberg nicht, lehnt die STAVO die Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan ab.