HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Korruption: Eine Hand wäscht die andere


     DRUCKAUSGABE

   

Korruption hat viele Gesichter, Formen und Komplizen. Kommunen sind ein gutes Feld für Korruption, da schaut keiner so genau hin, der "Frieden" soll gewahrt werden, da kann sich Korruption leichter ausbreiten.
Eine dreiste Form hat der Bürgermeister bereits angekündigt. Die Löwenapotheke soll wieder verkauft werden. Nicht öffentlich angeboten, sondern einer "verdienten" Person.

  
Wo fängt die Geschichte an? Meist schon viel früher, wenn sie noch nicht kritisch erscheint.
In diesem Fall liegt der sichtbare Anfang hier:

Zeit: 20. August 2018.
Ort: Sitzung des Bauausschusses.
Beleg: Präsentation zum Multifunktionshaus.
 

 
  

Die Schadstoff-Story

Timo Glomp von Infra-net und die Architektin Christine Hess vom Architekturbüro Hess stellen die Planung für das Multifunktionshaus vor, einschließlich des Kosten- und Zeitplans, die längst überholt sind. Kernstück der Präsentation war die Behauptung, dass große Teile des Kulturdenkmals Holzhäuser Straße 3 abgerissen werden müssen, da es mit so gefährlichen Schadstoffen belastet sei, dass sie wegen hoher Gefährlichkeit in einer teuren Untertagedeponie eingelagert werden müssten.
Der Abriss verschaffte den Platz für den erweiterten Neubau, für ein höheres, teureres Bauvolumen.

Inzwischen wurde der größte Teil des historischen Fachwerkhauses abgerissen (Ende 2019 bis Anfang 2020). Fragen an den Magistrat wegen des vorgeschriebenen  Entsorgungsnachweises der angeblichen Schadstoffe blieben unbeantwortet, es scheint so, dass es keinen gab und eine Entsorgung in eine Untertagedeponie nicht stattfand, auch nicht nötig war. Das Manöver diente dazu, in der Öffentlichkeit Zustimmung für den "notwendigen" Abriss zu erzeugen. Eine Unterstützung der Architektin für die Pläne des Magistrats mit dem Bürgermeister an der Spitze.
    

Die Löwenapotheke

Die privaten Eigentümer des historischen Fünf-Fenster-Hauses am Marktplatz hatten einen Käufer gefunden und man war sich handelseinig geworden, der Vertrag war beschlossen. Routinemäßig musste die Stadt informiert werden, damit sie die Gelegenheit hatte, ihr Vorkaufsrecht auszuüben, sofern dafür die rechtlichen Gegebenheiten vorlagen.
Die Voraussetzungen für das öffentliche Vorkaufsrecht waren nicht gegeben, das Gebäude sollte auch weiterhin als Wohn- und Geschäftshaus dienen. Es stand somit der städtebaulichen Planung nicht im Weg. Das wurde in der Stadtverordnetenversammlung auch deutlich zur Sprache gebracht. Dennoch stimmte die Mehrheit der Parteien für die Anwendung des Vorkaufrechts.

Der Käufer, der den Vertrag mit den Eigentümern abgeschlossen hatte, widersprach und wehrte sich. Die Sache hätte vor die Schiedsstelle des Kreises gehört, die die Rechtslage zu beurteilen gehabt hätte. Das verhinderte der Bürgermeister, er zögert die Verhandlungen hinaus, bot  dem ursprünglichen Käufer Ausgleichszahlungen an setzte ihn unter Druck, bis er dem Rücktritt von dem Kaufvertrag zustimmte. Die Stadt übernahm den Vertrag. Dafür gab es keine Rechtsgrundlage. Auf welcher Haushaltsposition hat der Bürgermeister diese "Sonderzahlungen" verbucht? Am Ende hatte der Bürgermeister den Rechtsweg verhindert und sich den Zugriff auf das Gebäude teurer erkauft, als es im ursprünglichen Kaufvertrag vereinbart war.

Inzwischen wurde die Apotheke an diesem Standort geschlossen und ist in das Einkaufszentrum umgezogen. Das nun städtische Haus hatte keine Mieteinnahmen mehr aus der Apotheke .
Die Stadt investierte in den Umbau für die Gemeinschaftsküche der digitalen Kreativen, die für den "Summer of Pioneers" für ein halbes Jahr von der Stadt zu Besuch in Homberg eingeladen wurden – subventioniert von der Stadt.

Danach soll das Gebäude an eine Architektin verkauft werden, die darin ihr Büro einrichten will und in den Räumen darüber ein Boutique-Hotel eröffnen möchte, erklärte der Bürgermeister in der Stadtverordnetenversammlung.


Die Stadt hatte rechtswidrig einen privaten Verkauf des Gebäudes verhindert. Sie hatte unter dem Vorwand des öffentlichen Interesse das Vorkaufsrecht geltend gemacht, hatte selbst gekauft und hatte mehr dafür ausgegeben, um des Gebäudes habhaft zu werden. Jetzt soll es  freihändig an privat verkauft werden.

Mittlerweile ist auch der Name der Architektin durchgesickert, der der Bürgermeister das Gebäude verkaufen will. Es ist die Mit-Erfinderin der Schadstoffbelastung in der Holzhäuser Straße 3. Diese Hilfestellung wird vom Bürgermeister belohnt. Sie soll das Haus erhalten, das sie sich wünscht.
  

Veräußerungen von öffentlichen Grundstücken hat die Stadt öffentlich auszuschreiben und nicht genehmen Bürgern zuzuschanzen.

 

 


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