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Minikreisel Drehscheibe: Nur Lieferverkehr frei

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An den großen Zufahrtsstraßen zur Drehscheibe steht das Verbotsschild für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen.

Wozu muss die Tragfähigkeit der Straßen an der Drehscheibe verstärkt werden?

Die Antwort fehlt.

 

 

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Kommentare sind deaktiviert Empfänger "Minikreisel Drehscheibe: Nur Lieferverkehr frei"

#1 Kommentar von Martin am 2017 Dezember 6 00000012 9:40 pm 151259284609Mi, 06 Dez 2017 21:40:46 +0100

Herr Schnappauf, suchen Sie jetzt wieder auf Teufel komm raus einen Skandal, den Sie hier in den nächsten Jahr breit treten können?

Was ist denn zum Beispiel mit den zahlreichen Bussen, die über den Kreisel fahren?

#2 Kommentar von Frustrierter am 2017 Dezember 6 00000012 10:51 pm 151259709210Mi, 06 Dez 2017 22:51:32 +0100

Eigentlich ganz einfach:

Fachleute im Straßenbau bewerten, ob durch den Busverkehr nach Einführung des Minikreisels Schäden an den Fahrbahnen im Bereich der Drehscheibe entstanden sind.

Wobei, abgebogen sind die Busse und Lkw auch bei der früheren Ampelanlage….

Komisch, da war von Fahrbahnschäden ( Rissen ) nie die Rede, zumindest nicht öffentlich.

Im Zuge der Untersuchung werden die Kreisel in der Ziegenhainer Str. und Hersfelder Str. gleich mit bewertet.

Wenn schon, denn schon.

#3 Kommentar von Erleuchteter am 2017 Dezember 7 00000012 1:36 am 151260698301Do, 07 Dez 2017 01:36:23 +0100

@ Martin

Jetzt wird endlich ein Gesamtbild daraus. Vielen Dank für den Hinweis auf den missing link. Was für ein genialer Plan. Nachdem wir auf dem Marktplatz mit unseren kaum noch zählbaren Museen, Stätten der Kultur und einer neuen Blüte des deutschen Vereinswesens ganz klar zum neuen kulturellen Zentrums Nordhessens gekürt wurden, müssen wir jetzt schon planen mit den kommenden Besucherströmen fertig zu werden. Der Verkehrsverbund wird nicht umhin kommen hier die grossen, schweren Doppelgelenkbusse einzusetzen wie man sie sonst nur aus Hamburg, Berlin oder Stuttgart kennt. Dafür muss die Tragfähigkeit auf jeden Fall erhöht werden.

Das Homberger Problem ist die mangelnde Kommunikation. Würde man dieses fantastische Gesamtkonzept dem Bürger nahe bringen, er würde niederknien aus Ehrfurcht vor soviel Genialität und Weitblick. Aber wahrscheinlich macht man das in guter Tradition nicht, damit sich der einfache Bürger nicht das Gehirn verrenkt oder sich allzu deutlich seiner bescheidenen Mittel und eigenen Bedeutungslosigkeit bewusst wird. Die Entwicklung der letzten Jahre und deren grossen Erfolge für Homberg gibt diesem Vorgehen ja auch durchaus Recht.

#4 Kommentar von Phil Antrop am 2017 Dezember 7 00000012 6:09 am 151262335206Do, 07 Dez 2017 06:09:12 +0100

Zahlreiche Busse. Viele von ihnen fahren nur während der Schultage. Also Mo – Frei. Zieht man die Ferien mit weiteren 60 Tagen ab bleiben etwa 200 Tage und weniger im Jahr. Da sind es denn maximal 160.  Bezogen auf eine Zeitraum von 16 Stunden macht das ebenfalls maximal 10 pro Stunde. Zumeist gedrängt jedoch auf den Bereich der Schülerverkehre. Also zwischen 7 und 9 Uhr; 12-14 Uhr und gegen 16 Uhr.

Einzige wirklich durchgehenden Linie ist die 450, 490 wobei letztere in 3 Linien (490, 491, 493 ) unterteilt im Einsatz ist. 

Große Teile der Relationen sind AST Fahrten ganzjährig bzw. In den Ferien teilweise ersetzt.

 Deswegen und den paar LKW die dort durchfahren dürfen erscheint eine Ertüchtigung sinnlos – zumal ja in den 3 genannten Straßen bis heute Spurrillen nicht zu erkennen sind.

Noch Fragen, Hauser?

#5 Kommentar von weisse Frau am 2017 Dezember 7 00000012 1:03 pm 151264821801Do, 07 Dez 2017 13:03:38 +0100

Busse gleich Lieferverkehr, Martin geht's noch?

#6 Kommentar von IchkannGoogle am 2017 Dezember 7 00000012 5:23 pm 151266379805Do, 07 Dez 2017 17:23:18 +0100

zu 1) Eigentlich… dürften die Busse auch nicht fahren,

da Busse keinen Lieferverkehr darstellen.

"Lieferverkehr" bezieht sich im Zusammenhang mit dem Schild ausschließlich auf Waren&Gegenstände im kommerziellem Zusammenhang, selbst Privatleute sind von diesem Schild als "Lieferverkehr" ausgenommen, selbst wenn sie etwas großes anliefern.

Um Linenbussen die Zufahrt legal zuermöglichen, müsste zusätzlich zu "Lieferverkehr frei"

das Schild VZ 1026-32 ="Linienverkehr frei" angebracht werden.

Touristenbusse müssten dann allerdings auch weiterhin draußen bleiben.

Und upps auch die Feuerwehr, sofern diese nicht im Einsatz unterwegs ist.

Besser wäre es gewesen das Schild "Anlieger frei" zu verwenden.

Dies schließt Busse/Linenbusse und auch die Feuerwehr mit Ihrem Stützpunkt innerhalb des beschränkt zubefahrenden Gebietes ein. 

Davon ab, wer hält sich dran, und wer kontrolliert? 

und DMS Auf welche Belastungsklasse wird den die Straße verstärkt?

Übrigens gibt es tatsächlich noch ein "altes" Stück Straße, der Bereich der Wallstraße, so Höhe Stadt Cassel Mitte Parkplatz bis zur Drehscheibe müsste das älteste Stück in dem Bereich sein.

 

#7 Kommentar von Möchtegernfahrlehrer am 2017 Dezember 7 00000012 7:31 pm 151267151307Do, 07 Dez 2017 19:31:53 +0100

@ Ich kann Google

"Eigentlich……dürften die Busse auch nicht fahren."

Falsch!

Verkehrszeichen nach Anlage 2 zu § 41 StVO:

Verkehrszeichen 253 StVO

Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t ( einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Pkw und Kraftomnibusse) !

#8 Kommentar von AnwaltsLiebling am 2017 Dezember 7 00000012 8:55 pm 151267650508Do, 07 Dez 2017 20:55:05 +0100

IchkannGoogle

Googlen Sie mal!

Dann werden Sie feststellen, dass Ihre Ausführungen unzutreffend sind.

Omnibusse ( genau heißt es Kraftomnibusse) sind von diesem Verbot ausgenommen.

Zeichen 253 StVO gilt nicht für Pkw und Kraftomnibusse.

 

#9 Kommentar von Scherzbold am 2017 Dezember 7 00000012 9:09 pm 151267737109Do, 07 Dez 2017 21:09:31 +0100

IchkannGoogle

Schuster bleib bei deinen Leisten 

oder

wenn sich Baufachleute zum Verkehrsrecht äußern.   🙂

 

#10 Kommentar von Horst Schimanski am 2017 Dezember 7 00000012 9:30 pm 151267863709Do, 07 Dez 2017 21:30:37 +0100

Sehr geehrter Herr Schnappauf,

wenn der Kommentator "IchkannGoogle" sich einverstanden erklärt, würde ich anraten, seinen Beitrag zu entfernen.

Er verkennt die Rechtslage derart, dass der  Leser nur verwirrt wird.

#11 Kommentar von AnwaltsLiebling am 2017 Dezember 7 00000012 10:19 pm 151268155010Do, 07 Dez 2017 22:19:10 +0100

@IchkannGoogle

Eine abschließende Anmerkung:

§ 30 d StVZO

(1) Kraftomnibusse sind Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzen außer dem Fahrer.

P.S.: Sie sehen, es wird nicht zwischen Linienbussen und Reisebussen unterschieden.

So, jetzt ist alles geklärt. O.K.?   🙂

#12 Kommentar von Möchtegernfahrlehrer am 2017 Dezember 7 00000012 11:06 pm 151268441111Do, 07 Dez 2017 23:06:51 +0100

Ich empfehle Ich kann Google betreffend der Feuerwehr die §§ 35 und 46 StVO durchzulesen!.

Es gibt Ausnahmegenehmigungen…..

#13 Kommentar von Phil Antrop am 2017 Dezember 8 00000012 7:04 am 151271308807Fr, 08 Dez 2017 07:04:48 +0100

Wie sieht es denn heute damit aus?

[2]

Gibt es die Zusatzschilder "Nur für Reisebusse" an der Wallstraße noch ?

Die ähnlich wie "Elternhalteplätze" nach der StVO nicht zulässig sind !

Der Zustand des "Buszentrums" ud der Weg durch das Neue Tor? Eher abstoßend?

#14 Kommentar von Mitgucker am 2017 Dezember 8 00000012 11:48 am 151273013611Fr, 08 Dez 2017 11:48:56 +0100

#10 Horst Schimanski

 

Können Sie sich vorstellen, wie der Blog aussehen würde, wenn man JEDEN BEitrag, der die Leser verwirrt, entfernen würde? Es gaäbe bei weitem nicht mehr soviel zum lesen.

Zudem halte ich es für äußerst fragwürdig, im Sinne einer Meinungsfreiheit" solch eine "Zensur" zu bertreiben, nur weil man auf Grund einer persönlichen Meinung der Auffassung ist, der Leser würde verwirrt werden.

ANSTATT EINEN SOLCHEN BEITRAG ZU ENTFERNEN, NUTZEN SIE LIEBER IHRE WEISHEIT ZUR RICHTIGSTELLUNG!

#15 Kommentar von Horst Schimanski am 2017 Dezember 8 00000012 5:41 pm 151275126405Fr, 08 Dez 2017 17:41:04 +0100

Verehrter Mitgucker,

die Verbreitung von Falschmeldungen sollte meines Erachtens nicht durch die Meinungsfreiheit.gedeckt sein.

Welche Richtigstellung meinen Sie?

Ihnen, allen Kommentatoren und Lesern ein schönes Clobeswochenende.

#16 Kommentar von Opa am 2017 Dezember 8 00000012 8:57 pm 151276302208Fr, 08 Dez 2017 20:57:02 +0100

Lieber Mitgucker,

warum so aufgeregt?

"IchkannGoogle" erhebt bisher keinen Widerspruch gegen die Kommentare.

Sie reagieren wie ein Betroffener oder wollten Sie nur Partei ergreifen?

Nichts für ungut!

 

#17 Kommentar von Phil Antrop am 2017 Dezember 8 00000012 9:01 pm 151276326709Fr, 08 Dez 2017 21:01:07 +0100

Hallo Horst Schimanski !

 

Es ist keien falschmeldung die verbreitet wird, es ist ein Kommentar zu einem abgebildeten Verkehrsschild und dessen folgen.

Wenn ein Kommentar die meinung eines Lesers zu diesem Fakt abgibt und sichbherausstellt, dass diese meinung eine falsche ist, so finde ich es auch aus gründen der Klarstellung und zur Vermeidung weiterer falscher Gedankengänge durchaus richtig, sowohl die fehlerhafte Meinung als auch die Korrékturen als Information weiter zugänglich zu machen.

Demgegenüber sind Fakes nicht Meinungen, sondern Meldungen die bestimmte Fakten von Anfang an falsch darstellen, um einer bestimmten Zielsetzung dienlich zu sein.

Siehe heute z. B. das beste Restaurant Londons in einer Gartenlaube.

Oder der Ausspruch " Houston, wir haben ein Problem"

Auch ich habe mich schon in meinen Kommentaren geirrt, jedoch war ein hilfreicher Kommentator da, der mich nicht nur korrigierte, sondern auch mein Wissen verbesserte.

 

#18 Kommentar von Scherzbold am 2017 Dezember 8 00000012 9:32 pm 151276514609Fr, 08 Dez 2017 21:32:26 +0100

Erleuchteter

Die documenta 14 in Kassel entging dieses Jahr geradeso der Pleite.

Holen wir die documenta nach Homberg, eventuell nur eine hessische. Mit Fördergeldern kriegen wir das hin.

Voller Marktplatz, volle Efzewiesen, volles EKZ, voller Boulevard.  🙂

#19 Kommentar von Horst Schimanski am 2017 Dezember 9 00000012 9:01 am 151280647509Sa, 09 Dez 2017 09:01:15 +0100

Phil Antrop und Mitgucker

Ich nehme die Kritik von "Phil Antrop" an und ziehe hiermit den Begriff Falschmeldung zurück.

Er war in diesem Kontext deplaziert.