HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Mit Vorsatz – gemeinschaftlich gegen geltende Gesetze

 

Vorsätzlich
gemeinschaftlich gegen geltende Gesetze –
so könnte auch eine kriminelle Vereinigung beschrieben werden.

 

In der Stadtverordnetenversammlung am 17. Februar 2022 erläuterte der Stadtverordnetenvorsteher, dass es gegen die Satzungsänderung vom Oktober 2021 Einwände gegeben habe, begründete Einwände, wie er betonte. Deswegen müsse die Änderung noch einmal behandelt werden.
Der Ältestenrat habe sich am 31. Januar 2022 noch einmal mit der Satzungsänderung beschäftigt, weil die Änderung in § 8 der Satzung zum Ältestenrat nicht mit geltenden Recht konform sei. Der im Oktober eingefügte Satz werde gestrichen. 

Um was es dabei ging, und warum die Regelung nicht mit geltenden Gesetzen konform ist, darüber schwieg er. Keiner der Stadtverordneten fragte nach. Es gab keine Wortmeldung. Die im Oktober 2021 einstimmig beschlossene Änderung wurde jetzt einstimmig wieder geändert. Die Öffentlichkeit konnte nicht erfahren, wie im Oktober die Gremien der Stadt gegen geltendes Recht verstoßen hatten. Auch die Presse ging schweigend darüber hinweg.
  

Die Vorgeschichte

Bereits am 24.September 2021 beriet der Ältestenrat über die Satzungsänderung.
(Vorlage VL-229/2021)
Der Ältestenrat besteht aus sechs Personen, dem Stadtverordnetenvorsteher, dem Bürgermeister, den vier Fraktionsvorsitzenden. Darunter sind ein Volljurist und ausgebildete Beamte.
Wer hatte diesen Vorschlag eingebracht, der "nicht mit geltende Gesetzen konform" ist?

Am 5.Oktober 2021 lag die Änderung dem Haupt- und Finanzausschuss vor.
Laut Protokoll sprach kein Mitglied diese eingefügte neue Regelung an.

Am 6. Oktober 2021 berichtete der Hingucker über die Satzungsänderung unter der Überschrift: Entmachtung der Stadtverordneten.

Am 7. Oktober 2021 beschlossen die Stadtverordneten einstimmig diese Satzungsänderung, ohne Fragen, ohne Diskussion. Die neue Satzung trat mit Wirkung ab 1. November 2021 in Kraft.

 

Die Pflichten eines Bürgermeisters

Der Bürgermeister hat die Pflicht, Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung zu widersprechen, wenn Recht verletzt wird. Dr. Nico Ritz tat es nicht. Verständlich, denn er hatte im Ältestenrat an der Rechtsverletzung mitgewirkt.
Der Bürgermeister hat bei der Amtsübernahme versprochen, die Gesetze zu achten. Als Volljurist ist er fachlich in der Lage, die Tragweite der Satzungsänderung zu erkennen, trotzdem hat er nicht gehandelt.

 

Die Rücknahme der Satzungsänderung in § 8 erfolgte auf Einwände eines juristischen Laien bei der Kommunalaufsicht. Seit dem 30.Oktober 2021 war die Kommunalaufsicht über den Sachverhalt schriftlich informiert. 

Die Änderung erfolgte nicht in der Stadtverordnetenversammlung am 18. November, und auch nicht in der Sitzung am 10. Dezember 2021. Bis zu diesen Zeitpunkten hatte die Kommunalaufsicht wohl noch keine Einwände.
Die Rolle der Kommunalaufsicht ist Thema eines weiteren Beitrags.

 


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