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Neue Abwasserbescheide

BescheideDie Stadt verschickt vorläufige Bescheide zur neuen gesplitteten Abwassergebühr.

Datenbasis ist stark fehlerhaft

In dem vorläufigen Bescheid sind Flächenangaben für versiegelt Flächen des jeweiligen Grundstücks angegeben.

Gleichzeitig heißt es in dem Bescheid:

Sollten sich die Flächen inzwischen geändert haben, nicht den tatsächliden Gegebenheiten entsprechen oder Sie bisher noch keinen Fragebogen erhalten bzw. den Fragebogen noch nicht zurückgegeben haben, bitten wir Sie um Mitteilung.

Aus diesem Satz ist ersichtlich: Es gibt keine gesicherte Datenbasis, auf der die anfallende Abwassermenge aller versiegelten Flächen im Homberger Stadtgebiet ermittelt werden könnte. Somit ist die Grundlage für eine Berechnung der Gebühren nicht gegeben.

Bescheide genau prüfen
Auch die einzelnen Bescheide können falsch sein. So ist ein Bescheid bekannt, der für ein nicht existierendes Grundstück verschickt wird in dem über 1000 Quadratmeter versiegelte Fläche angegeben ist.

Die Stadt erwartet Rückmeldungen zu den falschen Daten bis zum 10. Juni 2014. Die Bescheide sind mit 23. Mai datiert, die Emfänger erhielten sie erst eine Woche später, ab 30. Mai, was die Frist erheblich verkürzt.

Gültigkeit der Satzung fraglich
Ob diese Entwässerungssatzung überhaupt gültig ist, wird nach den ersten Widersprüchen vor Gericht zu klären sein.
Eklatantester Fehler: Die Satzung wurde unterschrieben und gesiegelt noch bevor sie beschlossen war.
Die Gebührenberechnung ohne genaue Kenntnis der gesamten Flächengrößen, die in die Berechnung eingehen, kann nicht aufkommensneutral ermittelt worden sein, wie es das Gerichtsurteil verlangt.

Mehrarbeit und Mehrkosten
Die überhastet beschlossene Satzung und die darauf basierenden Bescheide belasten die Mitarbeiter mit unnützer Doppelarbeit und erzeugen weitere vermeidbare Kosten.

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Kommentare sind deaktiviert Empfänger "Neue Abwasserbescheide"

#1 Kommentar von Kommentator am 2014 Juni 1 00000006 11:26 am 140161836811So, 01 Jun 2014 11:26:08 +0100

Wir können in unserem – vorläufigen – Bescheid nicht erkennen, was von den Flächen, die wir herausgestrichen hatten, anerkannt wurde und was nicht.

Wir werden den nächsten Bescheid – den Grundbesitzabgabenbescheid – abwarten und dann evtl. Widerspruch einlegen.

#2 Kommentar von done and dusted am 2014 Juni 1 00000006 12:19 pm 140162157312So, 01 Jun 2014 12:19:33 +0100

zu 1. Nicht warten! Erst mal Widerspruch einlegen. Sie können ihn ja später zurücknehmen. Nur so wahren sie ihre Rechte !

Was sagt denn der "Mitwisser" zu dieser Aktion?

Erst wird mit Gewalt und Vorgabe eines angeblichen und nicht bewiesenen Verlustes eine Entscheidung der Stadtverordneten herbeigeführt, die am nächsten Tag schon im amtlichen Bekanntmachungsorgan veröffentlicht ist. Beurkundet von selben Magistratsmitglied.

Dann werden Bescheide verschickt, die schon eine Woche vor einer möglichen Entscheidung durch das Parlament gedruckt worden sind – was ja auch gewisse Vorarbeiten voraussetzt.

Versendet diese Bescheide offensichtlich jedoch erst am Tag der Entscheidung oder am Tag davor oder danach.

Das soll alles rechtens sein?

Da ist das Parlament aber ganz schön über den Tisch gezogen worden. Nicht zum ersten Mal. Die Bescheide selbst so scheint es, sind dann auch noch mit Fehlern behaftet.

Da wollt ihr noch warten?

 

#3 Kommentar von done and dusted am 2014 Juni 1 00000006 12:24 pm 140162185812So, 01 Jun 2014 12:24:18 +0100

Wer einen Bescheid erhält sollte auch prüfen, ob in die Berechnung alle Flächen einbezogen wurden wie z. B. die derzeit im Eigentum der HLG und der Stadt befindlichen Flächen, ehemalige Militärflächen usw.

 

#4 Kommentar von Kartoffelanpflanzer am 2014 Juni 3 00000006 11:09 am 140179019911Di, 03 Jun 2014 11:09:59 +0100

In meinem "vorläufiger Bescheid"  betreff Neue Entwässerungssatzung steht u.a. folgendes:

 

"die Stadtverordnetenversammlung … hat eine neue Entwässerungssatzung beschlossen, in der die Schmutzwassergebühr auf  3,74  pro m3    Frischwasserverbrauch und die neu eingeführte Niederschlagswassergebühr auf  0,49  pro qm    versiegelte Fläche festgesetzt wurde."

Daraufhin habe ich meine Hühner befragt, ob ich ihre Eier in der Form  (3,74  und 0,49) teilen könne.  Wir kamen zu dem gemeinsamen Ergebnis, ich werde lieber Kartoffeln nehmen.  Jetzt muss ich nur noch wissen, wo ich die Lieferung abladen soll.  Bei meinen 320 m3 Frischwasser  und  162 qm versiegelte Fläche muss ich genau  1196,8 Kartoffeln für Wasser und  79,38 Kartoffeln für versiegelte Fläche lieferrn.

Oh, Entschuldigung  –  ich habe nur laut gedacht.

Wenn die Sache nicht so ernst wäre, könnte man darüber lachen.  Aber dies zeigt mir jedenfalls die so häufig gepriesenen "fähigen Mitarbeiter"  des Bürgermeisters.  In der freien Wirtschaft wechsel ich den Anbieter, der so dilettantisch schreibt.  Ein Umzug in eine andere Stadt ist leider nicht so einfach möglich.

 

#5 Kommentar von Bad Man am 2014 Juni 4 00000006 7:32 am 140186354107Mi, 04 Jun 2014 07:32:21 +0100

Hallo Kartoffelanpflanzer !

Dein bescheid ist deswegen so fehlerhaft weil due es versäumt hast, die Kartoffelsorte die du pro qm gepflanzt hast anzugeben.

Dazu wäre es auch wichtig, den Neigungsinkel der Flächen anzugeben auf denen die jeweiligen Sorten angepflanzt wurden, Tag und Stunde.

Ein Nachlass auf die zu zahlende Summe soll wohl gewährt werden, wenn man den Nachweis erbringt, dass die Anpflanzung bei Vollmond erfolgte und die Bewässerung sowie die Ernte ebenfalls Mondphasen gerecht erfolgen wird.

Was unberücksichtigt bleibt ist die Höhenangabe über Normal Null und die durchschnittlichen Niederschlagsmengen der letzten 60 Jahre auf deinem Grundstück.

Im Rahmen der Volksgesundheitsfürsorge soll bei Bewässerung mit Gießkanne statt mit Schlauch ebenso ein nachlass gewährt werden wie die Wassermengen die sich in Früchten und Gemüse befinden wenn sie auf das Grundstück verbracht werden.

z. B. Erdbeeren, Salatgurken, Getränke aller Art aber auch Würzflüssigkeietn für süß-sauer eingelegtes.

Durch Anpfalnzung alter Kulturpflanzen die hier in Nordhessen heimisch sind kann man ebenfalls der Gebührenpflicht ein Schäppchen schlagen.

z. B. verbraucht ja so ein Baum oder ein gehölz eine nicht unerhebliche Menge des Wassers das auf das Grundstück gelangt.Clevere Eigentümer haben inzwischen damit begonnen auf ihrem Grundstück das Gefälle so anzulegen bzw. durch entsprechende Vorrichtungen erreicht, dass die Mengen die auf versiegelte Flächen fallen nur noch in Richtung eigener Grünflächen fließen können.

Das entlastet die Kläranlage nicht unerheblich, die Stadt spart Kosten, benötigt weniger Personal und man kann den Rettungsschirm leichter aufspannen.

Mal sehen, welcher Ritter aus der Rittergilde der Hohenburg sein Schwert so trefflich schwingt, dass er diesen Homberger Knoten, ähnlich wie Alexander der Große einst den Gordischen, löst.

 

#6 Kommentar von Bad Man am 2014 Dezember 6 00000012 7:17 am 141784663807Sa, 06 Dez 2014 07:17:18 +0100

Da wir ja gerade fehlende Kontrollen an allen ecken und Enden serviert bekommen:

Hat schon mal jemand nachgeprüft, ob die Gesamtfläche die zur Berechnung herangezogen wird stimmt?

Ob auch alle Flächen insbesondere der ehemaligen militärischen Liegenschaften erfasst sind und die Stadt ihren Eigenanteil in die Doppik eingestellt hat?

Bis hin zu Leerständen in der Stadt und in den Gewerbegebieten?

Zu den Mehrkosten:

Bei einer Doppik müsste doch auch dem Verantwortlichen in der Buchhaltung die Diskrepanz zwischen eingestelltem Ausgabevolumen und tatsächlichen Ausgaben aufgefallen sein !

Sollte ich mich irren bitte ich um Information im Blog für alle !

 

#7 Kommentar von lieschen am 2014 Dezember 6 00000012 3:15 pm 141787530103Sa, 06 Dez 2014 15:15:01 +0100

@ 6 Bad Man

"Bei einer Doppik müsste doch auch dem Verantwortlichen in der Buchhaltung die Diskrepanz zwischen eingestelltem Ausgabevolumen und tatsächlichen Ausgaben aufgefallen sein !"

 Na klar. Und die Erde ist eine Scheibe.