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Noch immer kein Protokoll

 
Die Stadtverordnetenversammlung fand am 10. September statt. Eine Woche danach soll nach der Geschäftsordnung das Protokoll der Sitzung vorgelegt werden. Inzwischen ist auch die zweite Woche vergangen, ohne dass das Protokoll vorgelegt wurde.

Der oberste Vertreter der Homberger Bürger, der Vorsteher der Stadtverordnetenversammlung, Jürgen Thurau (SPD) hat nicht die Geschäftsordnung eingehalten, wie es seine Aufgabe ist. Die Stadtverordneten, die die gesamte Arbeit der Verwaltung zu kontrollieren haben, schaffen es nicht, dass das Protokoll in der von der Geschäftsordnung festgelegten Frist geschrieben wird. Die Parteien nehmen diesen Missstand hin.

Dabei sind die Protokolle der Stadtverordnetenversammlung schon so ausgedünnt und inhaltsleer, dass sie überwiegend auf Floskeln bestehen. Damit wird die demokratische Selbstverwaltung der Kommunen verhöhnt.

 

Auszüge aus dem Protokoll der Sitzung im Juli 2020:

TOP 1: Standort Kita Wernswig.

Herr Stadtverordneter Peter Dewald verlässt während der Beratung und Beschlussfassung den Sitzungssaal.

Herr Stadtverordnetenvorsteher Thurau ruft TOP 1 auf und erteilt dem Vorsitzenden des Haupt-und Finanzausschusses, Herrn Marx das Wort.

Herr Ausschussvorsitzender Marx trägt die Beschlussempfehlung des Ausschusses vor.

Herr Stadtverordnetenvorsteher Thurau erteilt dem Vorsitzenden des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt und Stadtentwicklung Herrn Höse das Wort.

Herr Ausschussvorsitzender Höse trägt die Beschlussempfehlung des Ausschusses vor.

Herr Stadtverordnetenvorsteher Thurau bittet um Wortmeldungen.

Zur Sache sprechen Herr Haß, Herr Freund und Herr Bölling und stellen die Sichtweisen ihrer Fraktionen zur Entscheidung für den Standort dar.

Top 2: Bund-Länder Förderprogramm Lebendige Zentren

Herr Stadtverordnetenvorsteher Thurau ruft TOP 2 auf und erteilt dem Vorsitzenden des Haupt-und Finanzausschusses, Herrn Marx das Wort.

Herr Ausschussvorsitzender Marx trägt die Beschlussempfehlung des Ausschusses vor und merkt an, dass aufgrund der Wahrung der Antragsfrist der Förderantrag bereits gestellt wurde.

Herr Stadtverordnetenvorsteher Thurau erteilt dem Vorsitzenden des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt und Stadtentwicklung das Wort.

Herr Ausschussvorsitzender Höse trägt die Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt und Stadtentwicklung vor.

Herr Stadtverordnetenvorsteher Thurau bittet um Wortmeldungen.

Es gibt keine Wortmeldungen.

TOP 3: Bundesförderprogramm Heimat

Herr Stadtverordnetenvorsteher Thurau erläutert den Sachverhalt.

Herr Stadtverordnetenvorsteher Thurau erteilt dem Vorsitzenden des Haupt-und Finanzausschusses, Herrn Marx das Wort.

Herr Ausschussvorsitzender Marx trägt die Empfehlung des Haupt-und Finanzausschusses vor.

Herr Stadtverordnetenvorsteher Thurau bittet um Wortmeldungen.

Es gibt keine Wortmeldungen.

  
Zwei Tagen nach der Sitzung konnte man auf nh24 einen umfangreichen Bericht [1] über die Sitzung lesen. Den Bericht war anzumerken, dass der Autor bemüht war, ein umfassendes Bild von den Themen und Standpunkten zu vermitteln.

Die in Homberg praktizierte Informationsverweigerung erleben auch die Bürger.
Auf Briefe und Anfragen erhalten sie keine Antwort. Ortsvorsteher sind aus diesem Grund bereits zurückgetreten.
Das Verhalten der Stadt hat System, es soll möglichst nichts dokumentiert werden, um willkürlich handeln zu können.

 

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Kommentare sind deaktiviert Empfänger "Noch immer kein Protokoll"

#1 Kommentar von Homberger Jeck am 2020 September 25 00000009 10:38 am 160102668210Fr, 25 Sep 2020 10:38:02 +0100

Na dann ist es doch vollkommen egal, wann das Protokoll verfügbar ist.

Es sei denn, man hat kein Toilettenpapier mehr. 🤡

#2 Kommentar von Marc am 2020 September 28 00000009 9:27 pm 160132483109Mo, 28 Sep 2020 21:27:11 +0100

Wenn in der Geschäftsordnung der Begriff "soll" verwendet wird, so heißt das, dass das Protokoll innerhalb einer Woche vorgelegt werden muss, wenn nicht Faktoren vorliegen, die diese Frist nicht einzuhalten lassen. Man muss somit fragen, welche Faktoren vorliegen, die eine fristgerechte Veröffentlichung des Protokolls verhindern. Haben Sie Herrn Thurau dazu einmal gefragt? Dies sollte vor einer solchen Veröffentlichung wie diesem Beitrag hier erfolgen. Erst danach kann man urteilen. Im Übrigen arbeiten Populisten nach genau diesem Schema wie Sie mit diesem Beitrag, was Menschen untereinander und gegeneinander aufbringen kann. Muss nicht sein. 

#3 Kommentar von Homberger Jeck am 2020 September 29 00000009 8:44 am 160136547208Di, 29 Sep 2020 08:44:32 +0100

Hallo Marc, würde dir ja gerne zu 100 % zustimmen.

Allerdings vermag ich bei dem wenigen was in den Protokollen steht, keinen Grund für die Nichteinhaltung der Frist finden.

Was die Nachfrage bei Herrn Thurau anbetrifft: Warum hast du nicht angerufen und hättest damit deinen Kommentzar zusätzlich "aufpeppen" können?

Ich selbst rufe da wegen eines Steins, der mir auf dem Magen liegt und anderen im Wege lag, nicht an.

🤡

#4 Kommentar von Marc am 2020 September 29 00000009 9:22 am 160136773909Di, 29 Sep 2020 09:22:19 +0100

Zu 3.

Es stört mich nicht. Aus diesem Grunde rufe ich nicht an. Dies wäre Aufgabe des Blogbetreibers gewesen, der sich schließlich  darüber moniert. 😉 

Ich habe lediglich den Vorwurf des Beitrages entkräften wollen und den Begriff "Soll" definiert. 

#5 Kommentar von Homberger Jeck am 2020 September 30 00000009 8:49 am 160145217808Mi, 30 Sep 2020 08:49:38 +0100

[2] 🤡

#6 Kommentar von Phil Antrop am 2020 September 30 00000009 11:15 am 160146094411Mi, 30 Sep 2020 11:15:44 +0100

Es liegt ein klarer Verstoß gegen die Geschäftsordnung vor !

[3]

Zur Klarstellung hier der Auszug aus der Geschäftsordnung

§ 28 Niederschrift

(3) Die Niederschrift liegt ab dem 7. Tage nach der Sitzung für die Dauer einer Woche im Rathaus, Zimmer 2, zur Einsicht für die Stadtverordneten und die Mitglieder des Magistrates offen. Gleichzeitig sind den Stadtverordneten sowie den Mitgliedern des Magistrates Abschriften der Niederschrift zuzuleiten. Dies kann auch durch elektronische Datenübertragung erfolgen, wenn dies zwischen dem Vorsitzenden und den Stadtverordneten bzw. den Mitgliedern des Magistrates zuvor vereinbart wurde.

Zum Inhalt hat man es sich einfach gemacht:

(1) Über den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen der Stadtverordnetenversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie soll sich auf die Angabe der Anwesenden, der verhandelten Gegenstände, der gefassten Beschlüsse und der vollzogenen Wahlen beschränken. Die Abstimmungsergebnisse sowie Verlauf und Ergebnisse von Wahlen sind festzuhalten. Jeder Stadtverordnete kann vor Beginn der Stimmabgabe verlangen, dass seine Abstimmung in der Niederschrift festgehalten wird.

#7 Kommentar von Phil Antrop am 2020 September 30 00000009 11:50 am 160146300311Mi, 30 Sep 2020 11:50:03 +0100

Nachtrag:

Wobei man offen lässt, ob es sich um Kalendertage oder Werktage handelt.