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Pflichten als Rechtsanwalt und Wahlbeamter

 

  20.1.2020: Noch 20 Tage bis zur Bürgermeisterwahl am 9.2.2020

 

Der Bewerber Dr. Nico Ritz ist Rechtsanwalt [1]. Als Rechtsanwalt – auch wenn er zur Zeit den Beruf nicht ausübt – muss er Mitglied der Rechtsanwaltskammer sein, so wie auch andere Berufe einer Kammer angehören. So darf sich ein Architekt nur so nennen, wenn er Mitglied der Architektenkammer ist. Aus dem Berufsstand erwachsen ihm Pflichten, die in der Bundesrechtsanwaltsordnung festgelegt sind.

"Er hat sich innerhalb und außerhalb des Berufes der Achtung und des Vertrauens, welche die Stellung des Rechtsanwalts erfordert, würdig zu erweisen."
§ 43 [2]  Bundesrechtsanwaltsordnung

Ein Bürgermeister hat einerseits staatliche Aufgaben zu erfüllen. Zu seinem Zuständigkeitsbereich gehört zum Beispiel die Ausgabe von Ausweisen und Reisepässen.

Seine zweite Aufgabe ergibt sich aus der kommunalen Selbstverwaltung. Er hat die Beschlüsse der Stadtverordneten auszuführen.

Mit der Übernahme des Amtes des Bürgermeisters wird er Wahlbeamter und muss den Beamteneid ablegen.

"Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe."   § 64, Bundesbeamtengesetz

Dr. Nico Ritz hat diesen Amtseid in der Stadtverordnetenversammlung am 18. Juli 2014 abgelegt und es wurde entsprechend protokolliert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Weitere Pflichten für die Amtsführung des Bürgermeisters ergeben sich aus der Hessischen Gemeindeordnung.

Verletzt ein Beschluss der Gemeindevertretung das Recht, so hat ihm der Bürgermeister zu widersprechen.  HGO §63

 

Der Gemeindevorstand hat […]  das Interesse der Bürger an der Selbstverwaltung zu pflegen.   HGO § 66

 
Hat der Bürgermeister seine Amtspflichten erfüllt?

 
Städtisches Vermögen verschenkt – weit unter Wert veräußert

Das Vermögen der Stadt darf in der Regel nur zum vollen Wert verkauft werden. Nach wenigen Monaten im Amt billigten die Stadtverordneten den Verkauf eine Grundstücks mit Gebäude zum symbolischen Wert von einem Euro, so wie es der Bürgermeister vorgeschlagen hatte. Der Aufforderung, gegen diesen Beschluss Widerspruch nach § 63 HGO einzulegen, folgte er nicht.

Rechtswidrige Veränderungssperre

Der Bürgermeister schlug für ein Grundstück am Schmückebergsweg (Weckesser-Grundstück) eine Veränderungssperre vor, die entsprechend von den Stadtverordneten beschlossen wurde, obwohl dafür keine Rechtsgrundlagen gegeben waren.

Das sah auch der Bürgermeister später. "Die Gewinnchancen für einen Prozess seien deutlich kleiner als 50 Prozent." Das bedeutet, der Stadt drohten Schadenersatzforderungen.

Rechtswidriges Vorkaufsrecht

Die Stadt hat bei Grundstücksverkäufen die Möglichkeit, das Vorkaufsrecht auszuüben. Dieses Recht kann nicht willkürlich genutzt werden, es ist an genaue Bedingungen geknüpft.

Die Stadt machte am Marktplatz 14 das Vorkaufsrecht gegenüber dem Käufer geltend, obwohl die Voraussetzungen nicht gegeben waren.

Lange Liste

Dies waren nur drei Beispiele.
Weiter gibt es zum Beispiel die verfälschten Sitzungsunterlagen [3] [3]zum Verkauf von Kasernengrundstücken an die Panzerverschrottungsfirma BTD.

Bei dem Einkaufszentrum gibt es durch die Ausgründung in die Einkaufcenter Drehscheibe GmbH & Co. KG keinen gültigen Durchführungsvertrag [4], den die Stadtverordneten gebilligt hätten. Es wird trotzdem weiter gebaut. Ohne gültigen Durchführungsvertrag besteht auch keine Rechtsgrundlage für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan. 

Allgemein werden bei den Bebauungsplanverfahren die Abwägungen nicht entsprechend den Regeln vorgenommen, wie sie in der Rechtsprechung sehr differenziert entwickelt sind.

Die Gemeindehaushaltsverordnung verlangt bei großen Investitionen Berechnungen der Wirtschaftlichkeit und der Folgekosten. Auch gegen diese Vorschrift wird verstoßen.

 
Diese Vorgehensweisen stehen im Widerspruch zu dem geleisteten Amtseid und zu der Berufspflicht eines Rechtsanwaltes.

 

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Kommentare sind deaktiviert Empfänger "Pflichten als Rechtsanwalt und Wahlbeamter"

#1 Kommentar von Phil Antrop am 2020 Januar 31 00000001 5:30 pm 158048820405Fr, 31 Jan 2020 17:30:04 +0100

„Wir lassen nichts zu, was der Demokratie schadet.“ Landrat Becker. ..   [5]

Sorry. Das bezweifle ich Angesichts der vielen Ungereimtheiten im Zusammenhang mit Baugenehmigungen, Schneider Spende, Haushaltsführung, Duldung von Schwarzbauten, usw.

Das schadet auch ! Sogar noch mehr!