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Planung Solaranlage in Hülsa (5)

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Lageplan: Fläche für die Fotovoltaikanlage am östlichen Rand des Dorfes

An einem Südhang im Außenbereich von Hülsa mit einem weiten Blick ins Tal ist von der Stadtverordnetenversammlung am 25. Sept. ein "Sonderbaugebiet für Fotovoltaik" beschlossen worden.

Im April beschrieb der Magistrat das Projekt wie folgt:

"In der Gemarkung Hülsa, (…) möchte ein privater Investor auf seinem 2.636 m² großen Grundstück auf einem noch zu errichtenden landwirtschaftlichen Gebäude eine Fotovoltaikanlage errichten. Für diese nicht privilegierte Maßnahmen im Außenbereich muss eine planungsrechtliche Grundlage durch Änderung des Flächennutzungsplans geschaffen werden. (…) Die Kosten der Bauleitplanung trägt der Bauherr durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit der Stadt Homberg (Efze)." [Unterstreichung: Homberger Hingucker]

Damals wurde im Haupt- und Finanzausschuss nach dem Aussehen gefragt. Die Antwort war sehr allgemein und wenig genau: ein landwirtschaftlicher Schuppen, hieß es. Über die Gebäudegröße könne man noch nichts sagen, da das Verfahren noch nicht abgeschlossen sei.

Wie bisher bekannt wurde ist der Bauherr kein Landwirt – nur ein Landwirt hätte ein Privileg im Außenbereich zu bauen. Ein Gebäude im Außenbereich muss vorrangig und nachweisbar für den Betrieb notwendig und ohne vertretbare Alternative sein.

Vielleicht hat die Auseinandersetzung über das Projekt bei den Verantwortlichen auch zu einer Einsicht geführt, so dass jetzt eine rechtlich einwandfrei Lösung angestrebt wird. Es muss auch im Interesse des Betreibers liegen. Ein nachgelagerter Prozess mit dem Energieversorger, der das Risiko beinhaltet, dass die gültigen niedrigeren Sätze bezahlt werden, kann die ganze Finanzierung gefährden.