HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Protokolle nach Band

BandaufzeichnungIn den letzten Jahren gab es vermehrt Kritik an falschen Darstellungen in den Sitzungprotokollen der Stadtverordnetenversammlung. Dieser Ärger könnte leicht vermieden werden. Ein Tonmitschnitt würde dem Protokollführer beim Schreiben helfen, vor allem dann wenn es Zweifel gibt. Der Tonmitschnitt wäre ein Beweismittel, das in strittigen Situationen angehört werden könnte. Allerdings würde es auch die Manipulationen am Protokoll verhindern, wie sie bereits bekannt wurden. Zur Erinnerung: Der Protokollführer sagte in einer Stadtverordnetenversammlung, dass er vom Bürgermeister gezwungen wurde, im Protokoll anders zu schreiben, als es wirklich abgelaufen ist.

Nach der Satzung ist ein solcher Mitschnitt für das Protokoll schon lange erlaubt. Es wird aber nicht genutzt.
Die FWG stellte einen Antrag zum Tonmitschnitt, er wurde von den Mehrheitsfraktionen abgelehnt.
Nach neuerlichen Auseinandersetzungen über das Protololl versprach der Stadtverordnetenvorsteher Heinz Marx 2013, die Sitzungen mit Band aufzunehmen. Bis jetzt ist das noch nicht erfolgt.
In Melsungen hat man damit keine Probleme.
In der Stadtverordnetenversammlung von Kassel werden die Tonaufnahmen sogar als Wortprotokoll abgeschrieben.

Für die politische Kulur und für die Transparenz gibt es in Homberg noch viel zu tun. Die Bürger haben Mitschnitte hinzunehmen, die Stadtverordneten wehren sich dagegen.

siehe auch:

Protokollzwischenfall wäre vermeidbar gewesen
Kritik am Protokoll lag lange vor

Protokoll gefälscht
Protokoll belegt Lügen
Eine Sitzung, zwei Protokolle
Wie mit der Protokollführung Politik gemacht wird

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3 Kommentare zu “Protokolle nach Band”

  1. Teufelchen

    Egal ob der Stadtverordnetenvorsteher etwas verspricht, der Magistrat Aufträge nicht erfüllt, Anfragen ausweichend bis nicht beantwortet, die HLG als Ableger der öffentlichung Verwaltung die ja FÜR uns arbeiten soll bis hin zur Justiz in Kassel. Nichts ist wirklich so wie es der Bürger mit Fug und Recht erwarten kann.

     In der Hessischen Gemeindeordnung heißt es ausdrücklich:

    (2) Der Gemeindevorstand hat die Bürger in geeigneter Weise, insbesondere durch öffentliche Rechenschaftsberichte, über wichtige Fragen der Gemeindeverwaltung zu unterrichten und das Interesse der Bürger an der Selbstverwaltung zu pflegen.

    Die Stadtverordneten beklagen Kontrolle, nehmen sie sich teilweise selbst und fordern sie nicht ein. Denn Kontrolle bedeutet Arbeit und Zeitaufwand.

    Allein die geringe Information die seitens der Stadt / des Bürgermeisters zum Thema Verkauf an die kbg den Bürgern zu Teil wird, 6 Monate um ein Gutachten zu erstellen, ausgerechnet von denen die selbst am Verkauf an Herrn Althaus beteiligt waren.

    Dazu keinerlei erkennbare Informationen oder Aufklärungswillen der Verwaltung oder des Parlamets, wer für die nicht genehmigten Aufträge im Wert von mehreren Hunderttausend Euro.

    Es ist unglaublich was in einer Demokratie abgeht. Und sozial und gerecht geht es schon lange nicht zu.

    Aus meiner Sicht ist es nicht anders wie in der ehemaligen DDR. Die Nomenklatura herrscht und vergackeiert das Volk! Selbst Mielkes Überwachung wird teilweise schon übertroffen.

    👿

  2. Phil Antrop

    "Auch sollen künftig die Sitzungen auf Band aufgezeichnet werden. Die Aufnahmen sollen aber wieder gelöscht werden, sobald das Protokoll geschrieben wurde."

    Auf den ersten Blick hört sich das gut an.

    Jedoch sollte hier stehen:

    Der Band -Mitschnitt wird gelöscht, wenn alle Stadtverordneten die bei der Sitzung anwesend waren, einzeln dem schriftlichen Protokoll zugestimmt haben.

    Frage: Warum sollte man löschen? Wegen der paar cent für den Mitschnitt, den man heute doch nicht mehr auf Band, sondern in digitalisierter Form mindesten zweimal gleichzeitig auf unterschiedlichen Rechnern vornimmt und parrallel zusätzlich je Aufzeichnungsweg sichert ?

    Warum nur Band und nicht auch das Bild?

    Muss jetzt jeder Stadtverordnete, wenn er sich zu Wort meldet, seinen Namen vorher sagen? Was ist mit Zwischenrufen oder wenn es heiß her geht? Mehrere ins Wort fallen?

    Unausgegoren und nicht zu Ende gedacht.

    Passt irgendwie zu Homberg.

  3. Phil Antrop

    Auszüge:

    Die Übertragung der Sitzungen der Gemeindevertretung bzw. Stadtverordnetenver-sammlungen durch Medienvertreter kann zukünftig durch eine entsprechende Hauptsatzungsregelung gemäß § 52 Abs. 3 HGO ermöglicht werden, wonach Film- und Tonaufnahmen aus öffentlichen Sitzungen zulässig sind. Hierbei handelt es sich um eine Ermächtigungsgrundlage, von der die jeweilige Kommune vor Ort eigenständig Gebrauch machen kann oder auch nicht. Weiterhin haben Fraktionen künftig ein eigenes Antragsrecht nach § 58 Abs. 5 HGO, was nunmehr ausdrücklich gesetzlich klargestellt worden ist. Ebenfalls ausdrücklich normiert worden ist die Möglichkeit für Fraktionen im Rahmen von § 50 Abs. 2 HGO schriftliche Anfragen zu stellen und diese vom Gemeindevorstand bzw. Magistrat beantwortet zu bekommen.

    Neu eingeführt worden ist die Schaffung eines sog. Ratsbegehrens bei Entscheidungen über die Fusion von Gemeinden (§ 16 HGO) sowie die Schaffung einer Rechtsgrundlage für Bürgermeister und Landräte in der Gemeindevertretung bzw. dem Kreistag „die Vertrauensfrage zu stellen“, mit der Folge einer anschließenden Versetzung in den Ruhestand, bei einem Misstrauensvotum von mindestens ⅔ der Mandatsträger (§ 76 a HGO).

    Im Zusammenhang mit der Regelung von Film- und Tonaufzeichnungen durch Medien ist zukünftig eine Regelung in der Geschäftsordnung nicht mehr statthaft und das Hauptsatzungsmuster um eine entsprechende Textpassage ergänzt worden. Neu aufgenommen wurde die Möglichkeit einer Internetübertragung (sog. Live-Stream) im Rahmen des Internetauftritts der Gemeinde, wenn die Gemeindevertretung dieses beschließt. Mit dieser Regelung wird der in der Praxis immer bedeutenderen Frage der sog. Sitzungsöffentlichkeit Rechnung getragen. Hierbei handelt es sich um eine Möglichkeit, auf der eigenen Internetseite der Gemeinde die öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung mit Bild und Ton technisch aufzuzeichnen und unmittelbar mittels eines sog. Live-Streams öffentlich zugänglich zu machen.

    https://www.hsgb.de/kommunalverfassungsrecht/kommunalrecht-1425289184/2014/01/01

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