HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Radweg Hersfelder Straße und das fehlende Geländer

 
Über die neu ausgebaute Hersfelder Straße führt auch der Radweg Nr. R5.

Abwärts soll er auf der Fahrbahn talseitig verlaufen, aufwärts zusammen mit dem Fußweg an der Bergseite.

Die Straße ist für den Verkehr freigegeben, obwohl auf der Talseite das Geländer und die Verkehrsschilder fehlen.
Wer ist dafür verantwortlich?

 

Abbildung: Planung für den Panoramaweg von Unger Ingenieure. Hier soll der Weg für Fußgänger und Radfahrer ausgebaut werden, deshalb auch das Geländer mit einer Höhe von 1,30 Meter.

 

 

 

Kartenausschnitt (unten) : Hersfelder Straße mit dem Radweg Nr. R5

Wenn am Panoramaweg talseitig ein Geländer geplant ist, wie es die Vorschriften festlegen, müsste auf der Fahrbahn erst recht ein Geländer angebracht werden.

Die Fahrbahn ist vom Bauherren, der Stadt Homberg, für den Verkehr freigegeben worden obwohl sie noch nicht verkehrssicher ist. Auch die Beschilderung fehlt.
 

Radweg oder Radfahrstreifen

Wenn über die Hersfelder Straße der Radweg führt, dann müsste das bereits bei der Planung berücksichtigt werden. Es müsste mindestens ein Radfahrstreifen mit eine durchgängigen Linie vom Autoverkehr abgegrenzt werden. Ein Radfahrstreifen muss mindestens 1,50 Meter breit sein. Reicht dann die verbleibende Straßenbreite noch für den Verkehr mit den notwendigen Sicherheitsabständen aus, wenn sich dort zwei Busse oder Lkws begegnen? Nicht zu vergessen, dass sich manchmal auch große landwirtschaftliche Fahrzeuge über diese Durchgangsstraßen bewegen müssen.

Zu dem Thema veröffentlichte die HNA einen Leserbrief eines Hombergers mit der Überschrift: "Leitplanke ist wichtig, zu Hersfelder Straße in Homberg ohne Sicherung"

 


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