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Rambomethoden im Rathaus

RadkralleIm letzten Herbst gab es eine Zahlungsauseinandersetzung zwischen einem Bürger und der Stadt.
Die Stadt wollte die Zahlung eintreiben und setzte dafür an das Pkw-Rad des Bürgers eine Parkkralle, um es so am wegfahren zu hindern.

Elf Tage war das Auto widerrechtlich gesperrt. Nach dieser Zeit wurde die Parkkralle wieder abgenommen werden, im Rathaus musste man lernen, dass das so nicht geht.

Jetzt liegt der Stadt eine sehr viel höhere Rechnung für den Nutzungsausfall vor, als der ursprünglich strittige Betrag.

Teures Lehrgeld, aus Steuern der Bürger bezahlt.

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Foto: Beispielfoto Parkkralle

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Kommentare sind deaktiviert Empfänger "Rambomethoden im Rathaus"

#1 Kommentar von Mister X am 2015 Juni 1 00000006 4:07 pm 143317125904Mo, 01 Jun 2015 16:07:39 +0100

Die Parkkralle kommt in vielen Kreisen bei säumigen Zahlern zum Einsatz, z.B. im Odenwaldkreis.

Die Maßnahme an sich ist nicht unüblich, wenn die rechtl. Voraussetzungen vorliegen und der Schuldner auf diese Möglichkeit hingewiesen wurde. (Recherchiert im Netz).

War die Forderung der Stadt unrechtmäßig oder wurde das Anbringen der Parkkralle als solche gerichtlich beanstandet? Die genauen Zusammenhänge wären für den Leser aufschlussreich.