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Rechnungshof zur Bedarfsplanung und Beschlussfassung

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350, Vgl. Kalusche: Projektmanagement für Bauherren und Planer, 2011, S. 162 f.

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Kommentare sind deaktiviert Empfänger "Rechnungshof zur Bedarfsplanung und Beschlussfassung"

#1 Kommentar von Ulti Maratio am 2016 Januar 5 00000001 3:25 pm 145200395203Di, 05 Jan 2016 15:25:52 +0100

Lese ich das richtig, dann bedeutet das doch, dass einige Beschlüsse der Stadtverordneten entgegen diesen Feststellungen getroffen wurden.

Die Konsequenz daraus kann dann nur lauten: Sie haften gegenüber den Bürgern für alle Kosten die entstanden sind, soweit sie nicht Regelkonform waren.