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Regierungspräsidium Gießen: Bauen im Innenbereich hat Vorrang


Wie in Homberg wollte auch die Stadt Romrod neue Bauflächen am Siedlungsrand ausweisen. Das zuständige Regierungspräsidium wies den Bebauungsplan zurück, berichtete aktuell nh24.

Um das Ziel 'Innen- vor Außenentwicklung' bei Siedlungen einzuhalten, verlangte der Bearbeiter beim Regierungspräsidium Gießen einen 'Nachverdichtungsnachweis'.

"Gemeinden müssen zuerst die Bebauung auf bestehenden Flächen verdichten, bevor sie auf grünen Wiesen neue Baugebiete ausweisen, so ist es im Regionalplan Mittelhessen festgelegt. Laut Bundesgesetzbuch sind die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen und die Kommune besitzt diesbezüglich keine Abwägungsspielräume“, so das Regierungspräsidium.

Auch im Regionalplan Nordhessen ist das das Ziel. Doch die politische Mehrheit der Stadt und der Magistrat setzen sich darüber hinweg:

#  Bei dem Bauvorhaben von Altrichter unterhalb des Adam-Krafft-Wegs sah der Bürgermeister das Gebiet als Innenbereich an.
#  In Mardorf wurde Ackerland zu Bauland ausgewiesen.
#  Aus den Flächen neben dem ehemaligen Krankenhaus soll Bauland werden. Das sei vorrangig, sagte der Bürgermeister.

In den beiden ersten Fällen ist das Bauleitplanverfahren noch im Gang.

Zur Fläche neben dem Krankenhaus ist ein Aufstellungsbeschluss gefasst worden. Seitdem ist es still darum. Damit zeigt sich, dass es keine städtebauliche Notwendigkeit dafür gab. Wieder nur heiße Luft, wie bei vielen Projekten?
 

Wie wird der Regierungspräsident in Kassel entscheiden?

Es ist nur zu hoffen, dass sich auch in Nordhessen der Regierungspräsident an die eigenen Vorgaben hält.

Zweifel sind leider angebracht. Schon in der Vergangenheit wurde die ehemalige Schießanlage im Kasernengelände zu einer Gewerbefläche umgewandelt, zum Zweck der Algenzucht. Die Algenzucht ist nie gebaut worden, es war ein kriminelles Anlagebetrugsprojekt.

In der Ziegenhainer Straße verlängerte der Bürgermeister die Erlaubnis für eine Spielhalle gegenüber der Schule, obwohl genau das gesetzlich verhindert werden soll.

Der Magistrat setzte sich über gesetzliche Regelungen hinweg, aber der Parksünder wird zur Kasse gebeten.
Eine Demonstration der Macht. Eine gefährliche Entwicklung, wenn andererseits das Vertrauen in den Rechtsstaat ausgehöhlt wird.

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Ein Kommentar zu “Regierungspräsidium Gießen: Bauen im Innenbereich hat Vorrang”

  1. Wähler

    Alles eine Sache der Begründung?

    Was hier gilt, muss dort noch lange nicht gelten?

    Könnten Ausführungsbestimmungen helfen, was zum Innenbereich zählt und was nicht, sofern  dies nicht bereits festgelegt ist?

    Algenzucht…..

    Da erfasst mich heute noch das blanke Entsetzen, wie sich die Stadt derart vorführen lassen konnte.

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