HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Sachstand EKZ: Warum die Verschleierung?

Foto: Bindeweg mit Mauer und Eingangs-Bau an der Ziegenhainer Straße oder
"angemessen und qualitätsvoll in die Umgebung einfügen"

 

Das Protokoll der Sondersitzung des Bauausschusses liegt jetzt im Ratsinformationssystem vor. Dort ist auch eine Präsentation des Vorhaben- und Erschließungsplans des Architekturbüros Kubus zu sehen.
Die Darstellung der Änderungen im Bebauungsplan fehlt. Diese Ausarbeitung des Planungsbüros ANP Kassel erhielten die Mitglieder des Ausschusses nur als vertrauliche Unterlagen.


  

Die Präsentation des Vorhaben- und Erschließungsplans ist teilweise falsch.

„Für das Vorhaben existiert der vorhabenbezogene Bebauungsplan […]  sowie ein darauf basierender Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Homberg (Efze) und dem Bauherrn Schoofs.“

Diese Darstellung ist falsch. Der Durchführungsvertrag ist die Basis für den Bebauungsplan und nicht umgekehrt. Ein renommiertes Architekturbüro sollte sich soweit im Bauplanungsrecht auskennen – oder sollte hier ganz bewusst der Zusammenhang verschleiert werden?

Als erstes wird ein Durchführungsvertrag abgeschlossen. Damit wird die Rechtsgrundlage geschaffen.

Danach hat im Vorhaben- und Erschließungsplan der Investor sein Vorhaben zu beschreiben und darzulegen, wie das Bauvorhaben in der Stadt erschlossen werden soll – z.B. Kanalanbindung. Der Investor muss nachweisen, dass er das Vorhaben zeitlich und finanziell durchführen kann.

Danach wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erstellt und durchläuft ein vorgeschriebenes Verfahren. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan für ein bestimmtes Vorhaben wird ein zeitlich befristetes Baurecht geschaffen.

Die Stadt hat die Planungshoheit, sie bestimmt Planungsrahmen und Verpflichtungen des Bauherrn.
  

Vertragsstrafe: Nein danke

  
Als die Planung öffentlich auslag, empfahl der Regierungspräsident auch eine Vertragsstrafe zu regeln, für den Fall, dass der Investor den Vertrag nicht einhält. Der Bürgermeister lehnte diese Empfehlung ab, er ließ dem Investor freie Hand. In der Bürgerversammlung Ende 2019 erklärte er, erst nachdem fertig gebaut sei, werde man den Bebauungsplan ändern, entsprechend dem dann Gebauten.
Der Bürgermeisters gibt damit die Planungshoheit der Stadtverordnetenversammlung auf. Weder der Stadtverordnetenvorsteher noch die Fraktionsvorsitzenden und die Stadtverordneten wehrten sich dagegen.

Das wird auch noch im Protokoll sichtbar, wo es heißt.

Bürgermeister Dr. Ritz beantwortet Fragen des Ausschussmitglieds Stöckert zur Änderung des Durchführungsvertrages zwischen Schoofs Immobilien GmbH Frankfurt und der Stadt Homberg. Im Durchführungsvertrag werden unter anderem die Umsetzung städtebaulicher Ziele in Zusammenhang mit dem Projekt Einkaufszentrum an der Drehscheibe vereinbart.

Die Formulierung "werde die Umsetzung städtebaulicher Ziele vereinbart" vermeidet die klare juristische Beschreibung der Verpflichtungen. Der Investor Schoofs hat die eingegangene Verpflichtung der fristgerechten Fertigstellung nicht eingehalten. Er hatte den Vertrag unterschrieben, hatte aber noch nicht ausreichend Mieter, somit waren schon bei Vertragsabschluss die Bedingungen für die Vertragseinhaltung nicht gegeben. Die Stadt schwieg dazu.


Viel blumige Beschreibungen statt Fakten

"Eingang in die qualitätsvolle Fachwerk-Altstadt",

Die Dachlandschaft des "Befestigungs-Ovals" hebt sich "wohltuend und einprägsam" ab.

Zur Stadtentwicklung: Chance ein "frequenzbringendes Handelsobjekt zu etablieren".

… die "Frequenz dahin zu bringen, wo sie zur Belebung der Innenstadt hingehört."

Gegenüber den Festsetzung nur „marginale Abweichungen“ [noch 400 qm mehr Verkaufsfläche], sie sind als "unwesentlich einzustufen".

 "Das äußere Erscheinungsbild des Objektes wird sich angemessen und qualitätsvoll in die Umgebung einfügen."

"An der Kasseler Straße öffnet sich das Objekt und antwortet mit einer markanten Baumreihe dem gegenüberliegenden Stadtpark, der so optisch nach Süden weitergeleitet wird." [auf die schattenlose Hitzeinsel]

"Das markante Portal deutet sichtbar zum Eingang der Altstadt hin, zum „Marktplatz“, und erschließt dem Besucher ein attraktives großes Einkaufszentrum, das sich nach unten dem Besucher öffnet …"

Wo sind die Fakten zu Kosten, Nachhaltigkeit und Auswirkungen auf die Altstadt?
Als Bürger will man doch wissen, was von dem Vorhaben wird aus Homberger Steuergeldern bezahlt, zum Beispiel bei dem Straßenumbau und den Kanalanschlüssen?

  

Man bekommt den Eindruck, hier gehe es mehr darum, einem Trend in der Immobilienwirtschaft zu folgen, die zunehmend für Geldwäsche bekannt wird. Siehe auch: Geldwäsche bei Immobilien in Deutschland von Transparency International Deutschland.
  

Druckansicht Druckansicht

 


2 Kommentare zu “Sachstand EKZ: Warum die Verschleierung?”

  1. Homberger Jeck

    Statt "Gastronomie" oder "Gastronomisches Angebot" schreibt man von "Verzehrmöglichkeiten" !

    Also Phantasie hat man ja bei den Formulierungen gezeigt.

    Das ist doch Positiv, oder ?

    🤡

     

  2. Dr. Klaus Lambrecht

    Von der „Goldkiste“ zur „Homberger Kiste“

    Seit gestern sind die Unterlagen aus dem Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt und Stadtentwicklung, 53. Sitzung vom 22.06.2020 online. Das muss man gelesen haben, es geht um die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Einkaufszentrum. Wer aber erwartet hat , dass dort erklärt wird, was in dem bestehenden Planwerk geändert oder angepasst werden muss, wird da keine Antwort finden. Vor zwei Jahren hieß es noch bei der Sortimentsänderung  es muss eine Planänderung erfolgen, weil die Grundzüge der Planung betroffen sind. Was nun vorgelegt wird eine Beschreibung was schon längst jeder Homberger gesehen hat, was da bereits in Beton gegossen steht. Ich hätte erwartet, dass aufbauend auf dem alten Planwerk die Änderungen und Ergänzungen dargestellt werden, aber nein, mit Worthülsen wird der Bau beschrieben. Firmennamen werden vermieden. Es liest sich insgesamt auch nicht so, als ob das Parlament den Änderungen zustimmen müsste. Baulich sind die Tatsachen schon längst geschaffen, so nebenher erfährt man, dass die Höhen der Bauwerke und des Parkdecks geändert werden.  Legenden in den Unterlagen fehlen, die Lesbarkeit ist grottenschlecht. Es wird die Zustimmung scheinbar vorausgesetzt. Damit verkommt das Änderungsverfahren zur Farce. Der Mehrheit der Ausschussmitglieder, scheint gar nicht aufzufallen, dass Ihnen die kommunale Planungshoheit aus der Hand genommen wird.
    Die Powerpointpräsentation  des Entwurfs des Vorhaben- und Erschließungsplanes  ist unter : https://rim.ekom21.de/homberg-efze/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZRwoGRII0_wtNJDb2e-iZ_o
    zu finden. Das Papier dient nicht gerade der Imagepflege der Stadt, des Projektentwicklers und des Planers, so wird der geplante Bau eines Gebäudes der Kreissparkasse, einstmals als Goldkiste vorgestellt zur Homberger Kiste.
    Alles in allem keine aussagekräftige Präsentation, als Info für die erforderliche Zustimmung zur Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan ungeeignet. Es ist schon an sich eine Zumutung, dass der Magistrat diese Unterlage freigibt. Wer erwartet hat, dass auch der Entwurf des geänderten B-Plans vorgelegt wurde, sieht sich ebenfalls getäuscht. 

Druckansicht Druckansicht

Powered by WordPress • Theme by: BlogPimp/Appelt MediendesignBeiträge (RSS) und Kommentare (RSS) • Lizenz: Creative Commons BY-NC-SA. Impressum Impressum