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Schadensbehebung an der Schirne

Bild"Beantwortung der Anfrage des Herrn Stadtverordneten Delf Schnappauf in der Stadtverordnetenversammlung
vom 18. Februar 2016"

Sachverhalt

Die Stadt hat die beiden Schirnen am Marktplatz gekauft, wobei eine Schirne wegen eines Wasserschadens nicht nutzbar ist.
Der Schaden ist infolge der Sanierung des Kirchplatzes 2008 entstanden. Die Stadt hat ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet. Bis heute liegt noch kein Ergebnis vor.

Bereits vor Beginn der Kirchplatz-Sanierung war bekannt, dass die vom Architekten Gerlach (Fritzlar) vorgelegte Planung zu Schäden führen würde. Die beauftragte Baufirma hat auf den Mangel hingewiesen und eine Gewährleistung ausgeschlossen. Trotz der Kenntnisse über den Mangel wurde die Bauausführung angeordnet.

Der Magistrat antwortete schriftlich:

Schadensbehebung an der Schirne

1) Wer hat verantwortlich diese Ausführung von Seiten des Bauherrn angeordnet?

Die Art der Ausführung wurde im Rahmen der wöchentlichen Baustellenbesprechung
mit allen Projektbeteiligten (Planer, Kirchenvertreter, Bauverwaltung,
usw.) festgelegt.

Anmerkung: Die Fragen nach dem Verantwortlichen wird vom Magistrat nicht beantwortet. Planer, Kirchenvertreter und Bauverwaltung sind keine Verantwortlichen, die die Entscheidung zu verantworten haben. Verantwortlich war der ehemalige Bürgermeister als Vorgesetzter der Verwaltung.
 

2) Aus welchen Gründen wurde das Beweissicherungsverfahren acht Jahre nach dem
Bau noch nicht abgeschlossen?

Aus Kostengründen wird versucht, das Beweissicherungsverfahren, das für sich
genommen keinerlei Antwort auf die Frage geben kann, wer schlussendlich für
einen potentiellen Schaden haften könnte, im Vergleichswege zu beenden.

Anmerkung: Da das beauftragte Unternehmen die Gewährleistung für dies Ausführung ablehnte, zeigt, dass der Sachverhalt vor Baubeginn erkennbar war. Trotz der Kenntnisse über Gefahrenquelle wurde die Bauarbeiten so beauftragt. Soll hier jemend geschützt werden?

3) Welche Kosten sind bisher für das Beweissicherungsverfahren entstanden?

4.322,96 €

4) Wie hoch schätzt der Magistrat die Kosten zur Beseitigung des Mangels ein?

Ob ein Mangel vorliegt oder nicht, wurde bislang nicht festgestellt. Das
Beweissicherungsverfahren allein wird hierüber keinen Aufschluss bieten.
Die Kosten für die Abdichtung beider Schirnen werden auf insgesamt Max.
17.000,00 € (netto) geschätzt. Sollte sich im Rahmen eines streitigen Verfahrens
herausstellen, dass Planungsmängel vorlagen, stellt sich die Folgefrage, in
welchem quotalen Verhältnis sich daraus ein Haftungsanspruch ergibt. Denkbar
erscheint eine Spanne zwischen 0 % und 100 %.

Anmerkung: Wenn Wasser in die Schirnen eindringt und diese nicht benutzbar ist, dann ist das eindeutig ein Mangel. Entweder ist in der Bauverwaltung kein ausreichender Sachverstand vorhanden oder es wird wieder nach der Methode verfahren, wie bei der falschen Statik bei dem Anbau an die Burgberggaststätte. Da hieß es auch, es sei kein Mangel festgestellt worden.

Fazit: Die demokratische Kontrolle durch die Stadtverordneten, wie es die Hessische Gemeindordnung vorsieht, wird vom Bürgermeister und vom Magistrat verhindert. Darin setzt sich ein Verhalten fort, das sich unter Ex-Bürgermeister Martin Wagner immer mehr ausbreitete und unter Bürgermeister Dr. Ritz weiter besteht.

siehe auch:
https://www.homberger-hingucker.de/?p=13713 [1]
https://www.homberger-hingucker.de/?p=15476 [2]

 

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Kommentare sind deaktiviert Empfänger "Schadensbehebung an der Schirne"

#1 Kommentar von Mister X am 2016 Februar 29 00000002 10:19 pm 145678074210Mo, 29 Feb 2016 22:19:02 +0100

Wenn ich in meinem privaten Bereich einen Schaden erleide und mich nicht kompetent genug fühle, nehme ich die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch.

Auch wenn der frühere Bürgermeister die Schadensregulierung  nicht im Interesse der Homberger Bürgerschaft lösen konnte, so hatte ich die begründete Hoffnung, dass der derzeitige Bürgermeister als ehemaliger Rechtsanwalt die Schadensansprüche zeitnah geltend machen kann.

Ich habe mich getäuscht!

#2 Kommentar von Dirk-H. Pfalz am 2016 März 1 00000003 7:59 am 145681554607Di, 01 Mrz 2016 07:59:06 +0100

Ja, Sie haben sich getäuscht. Die Stadt hatte noch nicht einmal Interesse daran, dass diese Problematik im Kaufvertrag Erwähnung fand. Das Problem ist einfach "ausgesessen" worden. Man hat den früheren Eigentümer immer wieder vertröstet. Ein Lösungswille war nicht da, da die Verantwortlichen wußten, dass dieser Eigentümer nicht die finanziellen Mittel hatte um ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen. Ersatzansprüche dürften, da nicht in verjährungsunterbrechender Form geltend gemacht, nicht mehr durchsaetzbar sein. Die Stadt/HLG hat den "Schwarzen Peter" und diesen sich selbst gekauft.

#3 Kommentar von Bürger 2014 am 2016 März 1 00000003 8:02 am 145681573708Di, 01 Mrz 2016 08:02:17 +0100

Wir alle haben uns getäuscht……im guten Homberger Jung der zurück in die Heimat kommt um Gutes zu tun…..wir alle.

#4 Kommentar von Abakus am 2016 März 1 00000003 9:19 am 145682034109Di, 01 Mrz 2016 09:19:01 +0100

Wie die Beseitigung von Bürgersteigschäden über die im Forum der Stadt nachzulesen ist.

[3]

Statt gemeinsammit allen Beteiligten zunächst einmal die Schuldfrage auszuklammern und mit einer Bestandsaufnahme gemeinsam die Beseitigung in Angriff zu nehmen, streitet man sich.

An anderer Stelle werden 14 000 € sinnlos verbaut (Burgberg) – der Bürgermeister fordert  keinen Schadensersatz, weil angeblich keiner da ist.

Gleichzeitig arbeitet man vermehrt mit dem Kontrahenten zusammen und spricht seitens des Bürgermeisters zum Bau des neuen Kindergartens, man müsse einen erfahrenen Architekten beteiligen. Und wählt dann diesen aus.

Damit spricht er indirekt dem beauftragten Architekturbüro in Hess. Lichtenau die fachliche Kompetenz ab.

In der Bauausschusssitzung übt besagter Architekt auch noch Kritik an Kollegen in Gudensberg, in dem er sagt, deren Kostenschätzung zu einem Kindergarten seien zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös. Von seinen Kostenschätzungen dagegen behauptet er, sie hätten bisher immer gestimmt.

 

#5 Kommentar von Anya am 2016 März 1 00000003 9:23 am 145682059609Di, 01 Mrz 2016 09:23:16 +0100

#3

Sich mal wieder täuschen lassen. Wie oft eigentlich noch. Wie oft soll der/die Homberger denn noch glauben. Sind wir etwa in der Kirche? Immer wieder wird Quacksalbern vertraut, die in hübsch aufgemachten Fläschchen ihr Wundermittel unter die Leute bringen. Das Etikett verspricht nicht das was der Inhalt bewirken soll. Für die Skeptiker gibt's dann auch schon mal eine Wahlempfehlung um den eigenen Bürgermeisterkandidat zu schassen. Da gibt es den Fraktionzwang, und und und. 

Wenn die Homberger es nicht selbst in die Hand nehmen können um Gutes zu tun – kommt wieder einer der verspricht und von der Kanzel herab seine Schäfchen auf die verkehrte Weide führt. VOLK – WACHE AUF! 

Dann hat auch eine AFD keine Chance. 

#6 Kommentar von Anneliese am 2016 März 1 00000003 10:53 am 145682602910Di, 01 Mrz 2016 10:53:49 +0100

Ja, so ist das.

 

Übeall nur Baustellen und keine ist fertig.

Es wird gekauft auf Teufel komm raus und das Geld wird verpulvert, ohne etwas fertig zu stellen.

Der Scherbenhaufen wird immer größer.

Die Chancen für Hernn Opitz werden immer größer.

Wenn er überhaupt noch Interesse hat.

Schön wäre es!

 

In diesem Sinne.

Es gibt viel zu tun, packen wir es an.

#7 Kommentar von Bürger 2014 am 2016 März 1 00000003 10:55 am 145682610410Di, 01 Mrz 2016 10:55:04 +0100

Ein Bürgermeister der einst als Parteiloser Kandidat angetreten war…nun aber geführt und geleitet durch SPD und CDU…wider jede Vernunft ohne Verstand und Konzeptlos……Kapitän Ahab. Nur darauf bedacht seine Ziele durch zu setzen….die Mannschaft spielt dabei keine Rolle

#8 Kommentar von Comment am 2016 März 1 00000003 1:30 pm 145683540201Di, 01 Mrz 2016 13:30:02 +0100

Geleitet durch SPD und GRÜNE inzwischen, Bitteschön…

vereinzelt CDU und FDP…….