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Schneider-Areal: Bauhöhen

 

Bild [1]

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In der Ausschusssitzung [2]wollten die Anwohner wissen, wie hoch die geplanten Gebäude Kasseler Straße/Nordumgehung werden sollen.

Die Aussagen der Planer und des Bauherrn waren sehr ungenau. Seitenansichten wollten sie erst einmal nicht zeigen.

Vom Westen hat man einen guten Blick auf das Baugelände. Deutlich sind die Betonwinkel zu erkennen, mit denen die aufgeschüttete Terrasse abgestüzt wird. Auf der Terrasse soll bis 11 m Höhe gebaut werden dürfen. Aufbauten wie Solarpanele dürfen noch zwei Meter höher werden.

Um eine Vorstellung von der Höhe und der Sichtbehinderung zu bekommen, sind die  Gebäudehöhen eingezeichnet. Den Maßstab gaben die Betonwinkel, die 2 Meter Höhe angenommen wurden. Daraus ergab sich die Höhe für die Rechtecke.

siehe auch: https://www.homberger-hingucker.de/?p=18320 [2]

 

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Kommentare sind deaktiviert Empfänger "Schneider-Areal: Bauhöhen"

#1 Kommentar von Mister X am 2015 Oktober 18 00000010 8:31 pm 144519666308So, 18 Okt 2015 20:31:03 +0100

Zum Glück besitze ich dort keine Immobilie.

Der derzeit schöne Blick in die Wabernsche Tiefebene wird durch eine chinesische Mauer ersetzt.

Den betroffenen Anwohnern spreche ich mein Bedauern aus.

 

#2 Kommentar von Teufelchen am 2015 Oktober 23 00000010 7:03 pm 144562341107Fr, 23 Okt 2015 19:03:31 +0100

[3]

Ob man dies als Vorbild nimmtund malzeigt, was deutsche Architekten leisten können oder bleibt es hier wiemöglicherweise auf dem Ulrich Areal bei Billigbauweise und Schuhschachtelarchitektur?

👿

#3 Kommentar von G.Schönemann am 2015 Oktober 24 00000010 12:16 pm 144568541612Sa, 24 Okt 2015 12:16:56 +0100

Leider werden Pläne und zeichnungen auf Veranlassung des Bauherrn nur an Stadtverordnete gegeben.

Es ist untersagt so etwas an die Medien oder an InternetBlogs zu geben und dort zu veröffentlichen.

Sinnvoll ist das nicht um sich als guter Bauherr zu präsentieren.

Ihm steht es doch frei, falsche Angaben durch entsprechende Kommentare z. B. hier im Blog zu korrigieren oder die Presse durch Gegendarstellungen an die Kandarre zu nehmen.

Zumal ja Einblicknahme durch Betroffene, deren Freunde und interesserte Bürger jederzeit zulässig ist, zu einem späteren Zeitpunkt durch offenlegung der Baupläne öffentlich wird.

Auch steht nirgends, dass es verboten ist, diese Pläne weiteren Interssierten zugänglich zu machen. z. B. als E-Mail Anhang.

Auf diesem Wege möchte ich mich persönlich bei Architekt Bodenhausen für das partnerschaftliche, freundliche und inhaltlich Informative Gespräch bedanken, das ich bezüglich des Bauvorhabens führen konnte. Er war ein guter Vertreter für den Bauherrn Herrn Schneider.

Danke!