HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Schwesternwohnheim: Magistrat ignoriert Beschlüsse der Stadtverordneten

Foto: Schwesternwohnheim des ehemaligen Krankenhauses, das die Stadt gekauft hat. 

Am 2. September fasste die Mehrheit der Stadtverordneten den folgenden Beschluss, mit dem der Magistrat einen befristeten Auftrag erhielt, der bis zum 2. November 2021 zu erfüllen ist. Den Beschlussvorschlag hat der Magistrat vorgelegt.

Der Magistrat wird beauftragt, den Verkauf des ehemaligen Schwesternwohnheims nahe der Mörshäuser Straße zu forcieren, durch Angebote auf dem Immobilienmarkt einen realen Marktpreis zu ermitteln und der Stadtverordnetenversammlung binnen der nächsten zwei Monate einen konkreten Vorschlag zur Veräußerung des Objekts zu unterbreiten.

 

Der zweite Teil des Beschlusses wurde entsprechend des Vorschlags des Magistrats ebenfalls mit einer Frist beschlossen.

Der Magistrat wird beauftragt, für alle weiteren Nebengebäude je Gebäude ein Abbruchkonzept zu erarbeiten und einen Abbruchantrag stellen zu lassen. Zugleich sind die Kosten für den Abbruch dieser Gebäude zu konkretisieren. Auf dieser Grundlage soll der Stadtverordnetenversammlung binnen der nächsten zwei Monate eine aussagekräftige Beschlussvorlage über den Abbruch der Nebengebäude geliefert werden.
Der Abbruch der Gebäude soll nicht in der Brut- und Setzzeit (April bis Juni) erfolgen.

Die nächste Stadtverordnetensitzung nach dem 2. November wird am 18. November stattfinden. Die Tagesordnung wurde am  8. November im Ratsinformationssystem veröffentlicht.  In dieser Tagesordnung ist kein Tagesordnungspunkt zu dem Thema Kauf des Schwesternwohnheims zu finden. Der Magistrat hat seine Pflicht nicht erfüllt, er hat sich nicht einmal zu der von den Stadtverordneten gesetzten Frist erklärt. Der Magistrat ignoriert nicht nur den Beschluss, er setzt sich auch über die Stadtverordnetenversammlung hinweg. Wie schon oft handelt der Magistrat widerrechtlich.

Diese Beschlüsse und diese Fristen gehen auf den Vorschlag des Magistrats zurück. Jetzt kann er nicht liefern.

siehe auch:

Pflichtvergessen: Alle schauen weg

 


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