HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Selbst-Entmächtigung der Stadtverordneten-Versammlung

Die Stadtverordneten folgten am 7.9.2017 dem vom Magistrat vorgelegten Beschlussvorschlag.

Variante D
Eine Diskussion über die Varianten fand nicht statt.
Ein Anforderungsprofil der verschiedenen Einrichtungen, die in das Multifunktionshaus einziehen sollen, gibt es nicht.
Ob der Standort geeignet ist, wird nicht geprüft.
Der Verfasser der Pläne wird nicht genannt.

Projektsteuerung
Aufgaben, Anforderungsprofil  und Kosten der "externen Projektsteuerung" werden nicht definiert. Eine Kostenschätzung und Kostenbegrenzung gibt es nicht.  Ein Blankoscheck.

Kurzfristiger Abbruch
Die Stadt ist nur Teileigentümer, eine Veränderung bedarf der Zustimmung des anderen Eigentümers des Grundstücks. Gibt es die Zustimmung, gibt es Absprachen und zusätzliche Kosten?

Erwerb der Immobilie für 80.000 Euro
Wer hat den Preis auf welcher Basis festgelegt? Wie groß ist der Schaden am Gebäude, das bereits sichtbar abgestützt ist? Eine Schadensermittlung und eine darauf aufbauende Kostenschätzung wurden nicht vorgelegt.
Zum Vergleich: Das ehemalige Landratsamt am Busbahnhof hat die Stadt verschenkt. Es war in einem benutzbaren Zustand und ohne  Bauschäden in diesem Ausmaß. Bürgermeister Dr. Ritz nannte es damals ein "schmutzige Diskussion" als die Einhaltung der Gemeindeordnung gefordert wurde – die ausdrücklich verlangt, dass Vermögen nicht unter Wert verkauft werden darf.

Architektenwettbewerb
Es gibt in dem Beschluss keine Vorgaben über die Ausschreibung des Wettbewerbs, die Preissumme und die Höhe der Gesamtkosten des Wettbewerbs. Ebenfalls nicht über die Zusammensetzung der Jury und die Verfahrensregelung. Ein Blankoscheck.

Die Stadtverordneten der Mehrheitsparteien entmächtigen sich selbst und ermächtigen den Magistrat – oder anders gesagt, der Bürgermeister erhält freie Hand für eine Vielzahl von Entscheidungen. Nicht einmal Kostengrenzen wurden beschlossen. Die Mehrheitsparteien haben sich aufgegeben, sie machen sich überflüssig und sind nur noch als Sprachrohr des Bürgermeisters im Einsatz.

Auch der Stadtverordnetenvorsteher greift nicht ein und verteidigt nicht die demokratischen Rechte der Bürgervertreter. Den Tagesordnungspunkt mit diesen vielen Leerstellen hätte er zurückweisen müssen. Auch er hat versagt.

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2 Kommentare zu “Selbst-Entmächtigung der Stadtverordneten-Versammlung”

  1. Kritischer Bürger

    Immer öfter beschleicht mich das Gefühl, dass die Hessische Gemeindeordnung in dieser Stadt gezielt torpediert wird.

    Wenn die Rechte der durch die Bürgerwahl hervorgegangenen Mandatsträger in der Stadtverordnetenversammlung augenscheinlich in vielen Fällen außer Kraft gesetzt werden, stelle ich mir die Frage, ob sich in Homberg der Gang zur Kommunalwahl noch lohnt.

    Anstatt ein neues WIR-GEFÜHL ( "Wir in Homberg" ) zu entwickeln, bildet sich zunehmend eine politische ICH-AG, die sämtlichen demokratischen Grundsätzen widerspricht.

    Die " Homberger Immobilienbörse " verstehen außer den Mehrheitsparteien und ihrer Repräsentanten nur wenige Bewohner.

  2. Phil Antrop

    Ist doch alles in den Hpmberger Parteien ARGE besprochen worden.

    Damit sind alle Stadtverordneten die der Homberger Parteien ARGE zugehörig sind am Entscheidungsprozeß beteiligt worden.

    Was soll man da noch diskutieren?

     

     

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