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Sicherer von der Schule in die Spielhalle …

… leichterer Weg in die Spielsucht

 

Foto: Ziegenhainer Straße mit den vorbereiten Fußgängerüberweg einschließlich der Tastplatten im Gehweg. Links die Bundespräsident-Theodor-Heuss-Schule, rechts die langjährige Spielhalle.

  
In Homberg wird bald einen weiteren Zebrastreifen für Fußgänger eine sichere Überquerung der Ziegenhainer Straße geben. Die Vorarbeiten auf den Gehwegen und die Schilder sind schon fertig. Es fehlt nur noch die Markierung auf der Fahrbahn. Dann können die Schüler auf kurzem Weg sicher in die gegenüberliegende Spielhalle gelangen. Von Eingang zu Eingang sind es nur 46 Meter.

 
Hessische Rechtslage

Es gibt ein hessisches Spielhallengesetz, mit dem der Spielsucht vorgebeugt [1]werden soll, indem vor allem vor Jugendeinrichtungen Schutzzonen von 300 Meter eingehalten werden müssen. Das Gesetz gilt in Hessen seit 2012 mit verschärfenden Änderung von 2017.

Auszug aus dem Spielhallengesetz mit den vorgeschriebenen Mindestabstand von 300 Meter.

Vor einem Jahr hat das Verwaltungsgericht Kassel die Rechtmäßigkeit der Abstandsregel bestätigt [2]. (Beschluss vom 7. Juli 2020 (Az: 3 L 1247/20.KS)
     

Homberger Rechtspraxis

Foto: Abstand zwischen Schuleingang und dem Eingang zur Spielhalle auf der gegenüberliegenden Straßenseite: 46 Meter

In Homberg findet das Gesetz augenscheinlich keine Anwendung. In den letzten Monaten wurde sogar der neue Gehweg baulich vorbereitet. Einen Beschluss der Stadtverordneten hat es nicht gegeben. Eine Notwendigkeit ist nicht erkennbar, es sei denn, der leichtere Zugang zur Spielhalle wird im Rathaus als notwendig erachtet.

Die Jugendschutz hat in Homberg vor dem Schutz der Spielhallen zurück zu stehen. Nach der städtischen Spielhallensatzung verdient die Stadt mit. Das mag der Grund  dafür sein, dass sich Homberg über Landesrecht hinwegsetzt. Die Kehrseite, die Spielsucht, interessiert anscheinend auch nicht die Homberger Parteienvertreter.

      

Täuschungsmanöver

Um von der Rechtswidrigkeit der Homberger Vergänge abzulenken, und ihnen einen legalen Anschein zu geben, wurde das Grundstück mit der Spielhalle planungsrechtlich im Rahmen eines Bebauungsplans zu einem Kerngebiet ausgewiesen. Städtebauliche Kerngebiete sind zum Beispiel das Gebiet am Frankfurter Hauptbahnhof. In Kerngebieten sind Spielhallen erlaubt – aber auch dort gilt die Abstandsregel von 300 Meter.

Die Mehrheit der Homberger Stadtverordneten und der Magistrat machten dieses falsche Spiel mit.


Zum Schluss
Warum ist die Straßenmarkierung am Zebrastreifen noch nicht angebracht. Die Schilder stehen doch auch schon, wenn auch noch als noch nicht gültig markiert. Das ganze Umbauprojekt ist niemals öffentlich bekannt gemacht worden. Ist der Überweg an der Stelle irgendwie begründet?  Oder ist es wieder eine einsame Entscheidung im Rathaus? Ist er überhaupt mit der Verkehrspolizei abgestimmt worden? Woran liegt es, dass er noch nicht fertiggestellt ist?