Zusage [1] des Bürgermeisters – wertlos
2016 sagte Bürgermeister Dr. Nico Ritz schriftlich zu, dass keine Zufahrt [2]über den Bindeweg erfolgt.
Im Oktober 2020 ist das vergessen, in der planungsrechtlichen Abwägung wird behauptet [3]:
"Der geringfügige Lieferverkehr beeinträchtigt nicht den Schulbetrieb und die Verkehrssicherheit der Schülerinnen und Schüler."
Hinsichtlich der Stellungnahme des staatlichen Schulamtes vom 18.08.2020 wird die Abwägung wie folgt ergänzt:
"Im Durchführungsvertrag wird geregelt, dass der Vorhabenträger auf die Mieter dahingehend einzuwirken hat, dass der Anlieferungsverkehr über den Bindeweg auf Zeiten außerhalb des Schülerverkehrs beschränkt werden soll."
Quelle [4]