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Solar: Aus den Änderungsanträgen (6)

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Eigene Schemazeichnung, Längsschnitt (etwa maßstabsgetreu) nach den verstreuten Angaben in den Änträgen.

Verfasser Ingenieurbüro Christoph Henke im Auftrag des Magistrats der Stadt Homberg
Stand 6. 5. 2008

Auszüge aus der Begründung zur Änderung des Flächennutzungs- und des Bebauungplans

Informationen, die den Stadtverordneten vom Magistrat nicht vorgelegt worden sind, die aber für eine Beurteilung wichtig sind.

Besonders apart ist Argumentation hinsichtlich der exponierten Lage der Anlage und die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, die durch eine Bepflanzung hinter der Anlage gemindert werden soll.

„…maximal zulässige Firsthöhe der baulichen Anlage (FH = 7,5 m)“ [Seite 4]

„…sichtexponierte Südhanglage am Ortsrand …“[Seite 4]
„…gewisse Bedeutung für das Orts- und Landschaftsbild…“ [Seite A4]
„…ergeben sich negative Auswirkungen auf die Schutzgüter von Natur und Landschaft.
Diese resultieren vor allem aus der potenziell möglichen Versiegelungsfläche.“

„Weithin einsehbar ist die Fläche aus den südlichen Richtungen.“ [S. 13]
„Um eine Verschattung des Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Photovoltaik auszuschließen wird die Fläche zum Anpflanzen auf die Geltungsbereichsgrenze im nördlich des Sondergebietes gelegenen Teil der Fläche für die Landwirtschaft begrenzt. „[Seite 4]
„Zum Sichtschutz wird an den Geltungsbereichsgrenzen im nördlichen Teil eine Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern festgesetzt.“

Der Sichtschutz verhindert nicht den Blick auf die Anlage [„sichtexponierte Südhanglage“] vom weitläufigen Tal aus, sondern ist hinter der Anlage „versteckt“. Lediglich der Nachbar hat dann keine Fernsicht mehr.

„Der Unterstand soll im Rahmen einer Pferdehaltung sowohl als Tierunterstand als auch zum Abstellen von landwirtschaftlichen Geräten und Fahrzeugen dienen.“

„…Errichtung einer Photovoltaikanlage als Aufdachanlage…“

„…, damit die Errichtung entsprechender baulicher Anlagen als Trägerkonstruktion für Photovoltaikanlagen ermöglicht wird.“

„Der mittlere Teil des Flurstücks wird mit einer Tiefe von 19,0 m als Sondergebiet Photovoltaik festgesetzt. Das Sondergebiet wird in Lage und Größe dem konkret geplanten Vorhaben angepasst.“

„Im Sondergebiet Photovoltaik sind bauliche Anlagen als Trägerkonstruktion für Photovoltaikanlagen und entsprechende Photovoltaikanlagen zulässig. Die Nutzung der Trägerkonstruktion als Unterstand für Tierhaltung und landwirtschaftliche Fahrzeuge ist zulässig.“

„Die Versorgung mit Löschwasser ist aufgrund … gegeben.“

„Inwiefern der Nasswiesenbestand tatsächlich langfristig aufgrund der standörtlichen Bedingungen und der Einflussnahme durch die Nutzung zu erhalten ist, kann hier nicht mit Sicherheit abgeschätzt werden. “ [S. 14]

„Wegen der planungsrechtlichen Situation vor Ort, mit der nicht gegebenen Privelegierung des privaten Interessenten am Betrieb einer Photovoltaikanlage am entsprechenden Standort im Außenbereich (Ortsrandlage) und der eigentumsrechtlichen Situation, waren keine planungsrechtlichen Alternativen gegeben, um die bauleitplanerischen Ziele der Stadt Homberg (Efze) zur Unterstützung des Vorhabens eines Hülsaer Bürgers umzusetzen und langfristig zu sichern.“ [S. 16]

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Kommentare sind deaktiviert Empfänger "Solar: Aus den Änderungsanträgen (6)"

#1 Kommentar von Barolle am 2008 Oktober 1 00000010 10:24 pm 122289626910Mi, 01 Okt 2008 22:24:29 +0100

Toll das solche Fakten weder dem Bauausschuss noch den Stadtverordneten bekannt gemacht werden.

Wer spielt hier welches Spiel in Homberg ?

Warum meldet sich der Stadtverordnetenvorsteher nicht zu Wort wenn offensichtlich die Versammlung hintergangen wird ?

Kann es sein das die gesamte Solartechnik schon geliefert wurde ?
Kann es sein das sogar das Material zum Bau dieser „Unterstellmöglichkeit“ die ja derzeit nicht gebaut werden darf bereits fertig vorbereitet und zugeschnitten auf die Verwendung wartet ?
Wie viel Vorlauf ist dazu erforderlich ?

Lieber Bauherr : Lege doch einfach alles offen. Das vermeidet jede Art von Gerücht und Missverständnis.
Ehrlichkeit ist noch nie bestraft worden und ehrt dich. Zumal du ja auch weiter in Hülsa ein gern gesehener Bürger sein willst.

Schreib doch in einer Veröffentlichung der HNA Redaktion in Homberg mal so alles auf.
Mit einer Legende wann was geschehen ist.

Fairerweise will ich deinen Namen derzeit nicht nennen.
Es würde dir die Chance nehmen selbst tätig zu werden.

#2 Kommentar von witzbold am 2008 Oktober 2 00000010 2:08 am 122290971002Do, 02 Okt 2008 02:08:30 +0100

Zitat „Fairerweise will ich deinen Namen derzeit nicht nennen.
Es würde dir die Chance nehmen selbst tätig zu werden.“

Frechheit sage ich nur wer ist denn hier Barolle ?
Kenne keinen der so heist !!!!! Andere an den Pranger stellen aber selber nicht besser sein !!!!!

#3 Kommentar von Barolle am 2008 Oktober 2 00000010 2:59 am 122291275502Do, 02 Okt 2008 02:59:15 +0100

@Witzbold
Kenne keinen der so heißt.
An den Pranger stellen :
[3]
Da ich keinen Namen nenne, nicht behaupte es wäre Unrecht geschehen – steht auch niemand am Pranger.
„Lieber Bauherr : Lege doch einfach alles offen. Das vermeidet jede Art von Gerücht und Missverständnis.
Ehrlichkeit ist noch nie bestraft worden und ehrt dich. “
Ich frage nach der Wahrheit.