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Solaranlage Hülsa: Falsches Spiel von Anfang an darf nicht belohnt werden

 

Fundamente für Solaranlage 21. September 2008
Die Fundamente für eine Halle sind ohne Baugenehmigung hergestellt worden. Es gab bisher noch keinen Beschluss über Bebauungs- und Flächennutzungsplan.

Mit der begonnen Baumaßnahme wird deutlich, dass nicht eine Photo- voltaik-Freiflächenanlage sondern ein Gebäude im Außenbereich errichtet werden soll. Dazu ist der Bauherr nicht berechtigt, da er kein Landwirt ist.

 

Lageplan Hülsa

25. September 2008
Zu Beginn der Stadtverordneten-versammlung wurde beantragt, den Tagesordnungspunkt von der Liste zu nehmen, da die bereits begonnen Baumaßnahmen zeigen, dass ein nicht genehmigungsfähiges Gebäude errichtet werden soll. Der Antrag wurde mit der Mehrheit von CDU und FDP abgelehnt.

Stadtverordnetenversammlung beschließt ein "Sonderbaugebiet für Photovoltaik".
Obwohl der Bauherr keine Landwirt ist, wird ihm die Möglichkeit ge- schaffen im Außenbereich zu bauen.

Erläuterungen zum Bebauungs- plan:
"Da es sich bei dem Interessenten nicht um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt und auch die Errichtung einer Photovoltaikanlage im Außenbereich nicht nach § 35 BauGB privilegiert ist, ist das geplante Vorhaben unter den gegebenen planungsrechtlichen Vor- aussetzungen bauordnungsrechtlich nicht realisierbar."

Aufdach-Solaranlage Der Magistrat erklärte zu den Einwän- den, die auch von den Nachbarn kamen:

Es gibt für einen "Unterstand für Pferdehaltung, landwirtschaftliche Ge- räte und angrenzende Weideflächen" keine kurzfristig verfügbare Alter- native.

Diese Argumentation zeigt, dass sich der Magistrat über geltendes Recht hinwegsetzte, denn genau für diese Zwecke kann der Bauherr gar keine Genehmigung erhalten, da er kein Landwirt ist.

 

Südansicht

März 2010 [1]
Bebauungsplan ist fehlerhaft.
Ausgleichsmaßnahmen (Bauliche Eingriffe in der Natur müssen an anderer Stelle ausgegelichen werden) wurden auf einem fremden Grundstück eingeplant, das dem Bauherrn nicht gehört.
Zu den Auflagen der Unteren Natur- schutzbehörde erklärte die Stadt: "Die Regelungen des naturschutz- rechtlichen Ausgleichs soll über einen städtebaulichen Vertrag erfolgen."

 

Bild Februar 2012
Der fehlerhafte erste Bebauungsplan wurde geändert und der Magistrat legte ihn der Stadtverordneten-Versammlung zum Beschluss vor.
Welche Fehler lagen vor?

1. Der Bauherr hat die Auflagen und damit den städtebaulichen Vertrag nicht erfüllt. (Vorausgesetzt die Stadt hat die zugesicherten Ausgleichs- maßnahmen in den Vertrag auf- genommen.)

2. Die Ausgleichsmaßnahmen und der Schutz der Feuchtwiesen wurden nicht vorgenommen.
Die Anpflanzungen wurden auf einem Nachbargrundstück ausgewiesen, dass dem Bauherrn gar nicht gehört.
Der Magistrat will diese Vertragsverletzungen hinnehmen. Dieses Verhalten der Stadt soll vertraulich behandelt werden, damit die Fehler nicht öffentlich werden sollen, einen rechtfertigenden  Grund zur Vertraulichkeit besteht nicht.

Aktuelle Situation
Im Außenbereich hat der Bauherr als Nicht-Landwirt eine Scheune gebaut, in der er großflächig Hühner hält. Davor ist ein Auslauf ist mit einem Netz in leuchtendem Blau abgespannt.

Solarbau Hülsa

Gegen die Änderung des ursprünglichen Planes gehen Stellungnahmen der Unteren Bauaufsichtsbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde ein. Dies Stellungnahmen der sogenannten Träger öffentlicher Belange werden vom Bürgermeister als "Vertraulich" gestempelt, ohne dass dafür eine rechtliche Grundlage besteht.

Während die Bauaufsicht nur zwei Hinweise gibt, hat die Naturschutzbehörde erhebliche Bedenken.

"Bereits jetzt werden die Festsetzungen des B-Planes nicht eingehalten bzw. umgesetzt."
Der vorgegebene Pflanzstreifen wurde nicht eingehalten, die Pflanzliste nicht beachtet. Die Nasswiese wird intensiv genutzt, ein Nutzgarten angelegt, ein Hühnerauslauf eingerichtet.

"Dies stellt einen klaren Verstoß gegen die Festsetzung des B-Planes dar."

 

Signalwirkung
All diese Rechtsverletzungen sollen der Öffentlichkeit nicht bekannt werden, deshalb die Kennzeichnung der Stellungnahme als "vertraulich".
Eine Zustimmung zu dieser Bebauungsplanänderung gibt das Signal an die Bürger:

Verträge und Gesetze brauchen in Homberg nicht beachtet zu werden,
die Stadt nimmt Rechtsverletzungen hin und ist auch bereit
sie nachträglich zu 'heilen'.

Verlassen sollten sich Bürger nicht darauf, es könnte sein, dass diese Freibriefe nur für einige Bürger gelten, die gute Beziehungen nach oben haben und denen man dort gewogen ist.


Dokumentation

Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 27.10.2011

1. Änderung B-Plan Nr. 4 der Stadt Homberg im Stadtteil Hülsa "Sondergebiet Photovoltaik"
Aus der Sicht der Unteren Naturschutzbehörde bestehen erhebliche Bedenken gegen den Wegfall der festgesetzten Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Bebauungsplanes zu Gunsten zusätzlicher Anpflanzungen innerhalb des Gebietes.

Bereits jetzt werden die Festsetzungen des B-Planes nicht eingehalten bzw. umgesetzt. Eine örtliche Besichtigung hat ergeben, dass die vorgesehenen Pflanzmaßnahmen nur teilweise umgesetzt wurden. Die vorgegebenen Pflanzstreifen und Pflanzabstände wurden nicht eingehalten.
Darüber hinaus wurden entgegen der Pflanzliste Ziergehölze gepflanzt.

Die gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützte seggen- und binsenreiche Nasswiese im südlichen Teilbereich des Grundstücks, die als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft gemäß § 9(1) Nr. 20 BauGB festgesetzt wurde, wird intensiv genutzt. Im südlichen Bereich wurde ein kleiner Nutzgarten sowie ein Tümpel angelegt. Der östliche Bereich wird als Hühnerauslauf genutzt. Die Restfläche stellt sich als intensiv gemähte Wiese bzw. Rasenfläche dar.

Dies stellt einen klaren Verstoß gegen die Festsetzungen des B-Planes dar, der seitens des Planungsträgers bisher nicht beanstandet wurde.
In unserer Stellungnahme vom 24.07.2008 hatten wir darauf hingewiesen, dass durch die vorgesehenen Festsetzungen der nach § 31 Hessisches Naturschutzgesetz -HENatG- (jetzt § SOBNatSchG) geschützte Nasswiesenbereich nicht beeinträchtigt wird.

Die jetzige Nutzung stellt einen klaren Verstoß gegen die Verbotsbestände des § 30 BNatSchG dar.

Aus o. g. Gründen regen wir nochmals an, eine qualifizierte externe Kompensationsmaßnahme für die durch den B-Plan entstandenen Eingriffe abzustimmen und entsprechende Festsetzungen zu treffen.

Wir weisen darauf hin, dass wir uns bezüglich der Beseitigung des geschützten Bereiches weitere rechtliche Schritte vorbehalten.

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Kommentare sind deaktiviert Empfänger "Solaranlage Hülsa: Falsches Spiel von Anfang an darf nicht belohnt werden"

#1 Kommentar von Verzweifelter am 2012 Februar 1 00000002 11:58 am 132809391411Mi, 01 Feb 2012 11:58:34 +0100

Warum hat man so viel Geduld ?
Warum unterbindet man solche Verstöße nicht ?

Parke ich falsch ist die Homberger Verwaltung da.
Gibt es Verstöße gegen Bauauflagen, Nutzungsverordnung, Naturschutz ist das Ordnungsamt nicht tätig.

Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde duldet die Verstöße.
Die kommunale Aufsicht schaut tatenlos zu.

Der Landrat schweigt.

Und wir Bürger sollen Respekt haben, die Politiker und Behörden als ehrenwerte Vertreter unserer Belange ansehen ?

Mir scheint auch in Deutschland gibt es Tatsachen, die eher auf Strukturen wie bei Mafia, Camorra, ‚Ndrangheta schließen lassen.

Man redet von der „braunen Gefahr“, dabei ist der Verlust an demokratischer Kultur und des Vertrauens der Bürger wesentlich schwerwiegender und treibt die Menschen die Recht und Gesetz fordern eher in die Arme Radikaler.
Ob rechts oder links angesiedelt.

Dazu dann als Sahnehäubchen ein Bundespräsident der als Hüter der Moral nicht mehr verwendbar ist.
Ein Landschaft der Justiz die weisungsgebundene Staatsanwälte vorfindet die scheinbar ohne Widerstand alles mitmachen.

Wo ist der Unterschied zur ehemaligen DDR?
Überwachung von A – Z? Verfallende Städte, Fast 20 % der Bürger in Armut oder Armutsgefährdet ?
Bleibt nur noch Konsum, Reisefreiheit ( sofern man noch Kohle hat ) und ein wenig Meinungsfreiheit.

#2 Kommentar von Gewinner am 2012 Februar 1 00000002 12:12 pm 132809477212Mi, 01 Feb 2012 12:12:52 +0100

Darf eigentlich jemand seinen Gewinn den er aus Gesetzesverstößen erzielt behalten ?

Wo ist ein Magistratsmitglied das diesen Popanz nicht mitmacht sondern seinen Rücktritt erklärt?
Wo ist der Ortsvorsteher, die Bürger, die Anwohner ?
Keiner bereit Anzeige zu erstatten ?

#3 Kommentar von Hingucker Fan am 2012 Februar 1 00000002 12:20 pm 132809522412Mi, 01 Feb 2012 12:20:24 +0100

Auszüge zum Thema Dienstwagenaffäre die auch heute noch passen:
a. Statt Dienstwagen jetzt Fördergeldveruntreuung

Vielleicht wäre es unter den gegebene Umständen für alle Beteiligten besser, der Bürgermeister würde seine Amtsgeschäfte als Chef im Homberger Rathaus erstmal vorläufig ruhen lassen, bis das “schwebende Verfahren” sich niedergelassen und zu einer eindeutigen Klärung geführt hat. Das ist zwar auch kein unbedingt erbaulicher Zustand, doch, so denke ich mal, immer noch besser als einfach die Köpfe in den Sand zu stecken.

Hier ist so viele Porzellan zerschlagen worden und so viel Vertrauen verloren gegangen, in alle Beteiligten, dass man eigentlich nur noch ganz neu anfangen kann, wie schon an anderer Stelle geschrieben:
Den Homberger Magistrat komplett ausmisten, oben angefangen, die Bodentruppe und Mitläufer gleich mit politisch konform entsorgt und alles besenrein hinterlassen.

Können Sie sich vorstellen, zukünftig noch Achtung, Respekt und Vertrauen zu irgendeinem Mitglied des Homberger Magistrats und zu den Stadtverordneten der Parteifraktionen zu haben?

Kommentar im Hingucker vom 30. Juli 2009
Der Hingucker ist eine wahre Quelle guter Hinweise!

#4 Kommentar von Mahner am 2012 Februar 1 00000002 8:52 pm 132812596908Mi, 01 Feb 2012 20:52:49 +0100

Mich beschleicht doch in Homberg der Eindruck, dass eine bestimmte Klientel ,Freunde, Familie und Bekante von BMW besonders behandelt werden.
Seien es die streunenden Hunde der Familie Wagner in Begleitung der Familienmitglieder, die Illegalparker auf dem Marktplatz oder der Fussgängerzone oder wie hier die Solarbauer.

Wo bleibt unsere Stadtverordnetenversammlung, sie sollte Wahrer und Schützer des Rechts sein.

#5 Kommentar von querdenker am 2012 Februar 5 00000002 1:56 pm 132844659901So, 05 Feb 2012 13:56:39 +0100

In Mallorca greifen die Behörden bei Bauten ohne Genehmigung knallhart durch.
Die Bauwerke werden einfach abgerissen und von den Kommunen gibt es keine Entschädigung.

Also, da in dieser Stadt ist wohl alles machbar ist, ohne sich an Gestze halten zu müssen.

Ich werde gleich morgen anfangen und im Osterbach zwischen den Häusern ein 80 m hohes Windrad errichten. Was stören mich die Gestze und Verordnungen. Dem BM stören sie auch nicht.

#6 Kommentar von Mahner am 2012 Februar 5 00000002 7:02 pm 132846493807So, 05 Feb 2012 19:02:18 +0100

Es stellen sich folgende Fragen:

Wie konnte es zu der brisanten Haushaltssituation kommen?
Seit wann ist diese Schuldenanhäufung bekannt?
Haben die internen Kontrollorgane richtig gearbeitet?
Ab wann wusste der Magistrat von der Finanzmisere?
Wie konnte der Magistrat noch im Vorjahr dem Ankauf des Hauses Engelapotheke zustimmen?
Inwieweit haben die CDU- , FDP- und SPD-Fraktion bzw. Magistratsmitglieder darüber Bescheid gewusst?
Ich rege an, dass bei künftigen Beschlüssen des Magistrates und der STAVO die jeweilige Kassenlage in der Beschlussempfehlung bzw. derm Beschluss protokolliert wird.