HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Solarpark: Neue Gutachten

BodenprobenWie Bürgermeister Dr. Ritz bereits am 23. 7. 2105 informierte, werden auf den Flächen des Solarparks von einer Fachfirma aus Lippstadt Bodenproben entnommen.

Soll damit der Nachweis erbracht werden, dass es sich bei dem Gelände um eine vorgeschädigte Konversionsfläche handelt? Denn nur wenn das der Fall wäre, dürfte – alle anderen Bedingungen als erfüllt vorausgesetzt – die erhöhte Einspeisevergütung für den Solarstrom gezahlt werden.

Wenn das Gelände durch die vorherige Nutzung nicht im ökologischen Wert beeinträchtigt ist, darf kein höherer Preis für den Strom gezahlt werden, die Anlage wäre dann unwirtschaftlich.

Für diesen Fall gibt es in dem Vertrag auch eine Rückbauverpflichtung.

 

Andere Erfahrungen mit Gutachten in Homberg

1. Asbestarbeiten in ehemaligen Bundeswehrhallen wurden ordnungsgemäß beim Amt für Arbeitsschutz angemeldet. Nachdem die Sicherheitsbestimmungen nicht eingehalten wurden, legte der Bauherr ein Gutachten vor, nachdem es keine Asbestfasern gäbe.

2. Ein Büro aus Emstal führte eine Luftmessung in den belasteten Hallen durch, mit der nachgewiesen wurde, dass es keine Asbestbelastung gab.

3. Das Landeskriminalamt nahm ebenfalls Proben und konnte keine Asbestbelastung feststellen.

4. Privat veranlasste und bezahlte Proben beim Institut Fresenius wiesen alle Asbest nach. Da in allen Proben Asbestfasern festgestellt wurden, war das ein Hinweis auf erhöhte Asbestbelastung.

5. Aufwendige Asbestsanierung wurde angeordnet und teilweise durchgeführt. In einigen Fällen waren sie nachweislich nur vorgetäuscht. Bauleiter des Bauherrn war derselbe "Fachmann" der vorher bei der Luftmessung nicht festgestellt haben will.

6. Die Staatsanwaltschaft stellte Ermittlungen ein. In Zivilprozessen wurde die Asbestbelastung gerichtlich festgestellt. Dabei wurde auch der Untersuchungsbericht des Landeskriminalamtes öffentlich: Das Amt hatte mit einem Lichtmikroskop untersucht, das reicht nicht, um Asbestfasern zu erkennen. Als der Staatsanwalt mit diesem Ergebnis konfrontiert wurde, sagte er, die andere Untersuchung wäre zu teuer gewesen.

siehe dazu das Dossier mit den Links zu den Beiträgen

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