- HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN - https://www.homberger-hingucker.de -

Solarpark: Noch viele Fragen offen

Solarparkflächen

Am Mittwoch 30.Mai soll über die Bauleitplanung für den Solarpark auf der Fläche 1 beschlossen werden.

Viele Fragen sind noch offen, viele Unterlagen sind noch nicht vorgelegt worden. Somit fehlen Entscheidungs- grundlagen.

Planung und Konversion

— Gibt es unterschiedliche Planungsunterlagen für die Aufsichtsbehörde und für die Öffentlichkeit?
Aus dem Regierungspräsidium gibt es noch keine Antwort. [1]

— Ist die Fläche durch die Bundeswehr ökologisch vorbelastet, so dass sie als Konversionsfläche gelten kann?
Die Berechnung der sogenannten Vorbelastungen [2]durch das Planungsbüro ist willkürlich und nicht nachvollziehbar. Die Behauptungen über die Nutzung und die verdichteten Flächen sind falsch. Mit den Grundsätzen der Clearingstelle EEG stimmt die Begründung nicht überein. Einer juristischen Prüfung hält die Argumentation wohl nicht stand.

— Wie wird das Gelände an das öffentliche Straßennetz angeschlossen?
Dafür gibt es nur Zukunftsvisionen. Eine konkrete Planung liegt nicht vor [1].

— Steht die Fläche überhaupt zum Verkauf?
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat die Aufgabe die Kasernen zu verkaufen, diese Flächen stehen nicht im Verkaufsprospekt.

Falls die BImA die Flächen nicht zu 2,50 Euro [3]je Quadratmeter verkaufen sollte, was folgt daraus?

— Welche Folgen hat die Verzögerung für den Magistrat?
Der Magistrat ist per Beschluss beauftragt die planungsrechtlichen Erfordernisse zu schaffen, damit de technische Inbetriebnahme [4] der Anlage bis zum 30. Juni 2012 durchgeführt werden kann.

Investor und Beteiligung

— Trägt der Investor 100 % der Planungskosten?
Der ausgewähle Investor hat zugesichert, dass er 100 % der Planungskosten tragen will. Gilt das auch für den Fall, dass der Solarpark nicht bis zum 1. Juli 2012 an das Netz geht?

— Mehrheitliche Beteiliung durch Bürger aus Homberg und der Region?
Der Investor versprach eine mehrheitliche Beteiligung [5] an dem Investment. In mehreren Anzeigen kündigte er für den Mai eine Informationsveranstaltung an. Weder gab es die Veranstaltung noch gibt es Beteiligungsunterlagen.

Bürgerwille

— Sind die Homberger mit dem Verlust der Erholungslandschaft einverstanden?
Seit dem Tag der offenen Schranke [6] haben sich zahlreiche Bürger gegen die Errichtung eines Solarparks auf dieser Naturfläche gestellt und das mit ihrer Unterschrift deutlich gemacht. Mit über 350 Unterschriften werden die Schäfer in ihrer Forderung unterstützt, weiter das Gelände zu beweiden.

Dokumentation

Niederschrift
über die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04. April 2012 in der Stadthalle, Ziegenhainer Straße 19a, 34576 Homberg (Efze)

Gegenstand:

Beschluss über den Erwerb der Teilflächen des Bebauungsplanes Nr. 61 (Fläche III in Größe von ca. 124.200 m² und der Fläche LOI 1 in Größe von ca. 59.450 m²) sowie Beauftragung des Magistrats zur Verpachtung der Flächen für Zwecke der Energieerzeugung nach dem EEG

"Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung den Magistrat und/oder die Hessische Landgesellschaft (im Rahmen einer Bodenbevorratung) mit dem zeitnahen Ankauf der Fläche III in Größe von ca. 124.200 m² und der Fläche LOI 1 in Größe von ca. 59.450 m² (Konversionsflächen nach dem Energie-Einspeise-Gesetz), an der Bahnlinie Homberg- Treysa, zu beauftragen.

Es werden die eben beschriebenen Flächen zum Preis von 2,50 €/m² erworben.

Die Grundstücke werden nur für den Bau und Betrieb eines PV-Parks erworben.

Die Verpachtung der Gesamtfläche erfolgt an den meistbietenden Investor für einen Pachtzeitraum von mindestens 20 Jahren.

Die Pachteinnahmen betragen mindestens Netto 75.000,00 €/Jahr.

Falls die Wirtschaftlichkeitsprüfung zugunsten eines städtischen Grundstückserwerbs ausfällt, beauftragt die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat zum Grundstückskauf. Die Haushaltsmittel stehen als Reste des Investitionshaushalts 2011 zur Verfügung.

Folgende Auflagen sind in den Pachtvertrag aufzunehmen:
— Der Betreiber ermöglicht eine mehrheitliche Bürgerbeteiligung und sagt zu, dass die Betreibergesellschaft ihren Sitz in Homberg (Efze) begründet.

— Die Einspeisevergütung wird in Höhe der fälligen Pachtzahlung an die Stadt bzw. ihren Beauftragten abgetreten.

— In den Mietvertrag wird eine rückstandslose Rückbauverpflichtung aufgenommen. In Höhe der Rückbauverpflichtung muss eine werthaltige Sicherheit vorgelegt werden.

Mit dem Kauf der oben genannten Grundstücke geht die Stadt Homberg (Efze) keinerlei weitere Verpflichtungen zum Erwerb oder zur Übernahme weiterer Flächen von der BIMA ein.

Möglichst sollen deutsche Module und Technologie der Firma SMA verwendet werden.

Weiterhin wird der Magistrat beauftragt, die Vorbereitung der planungsrechtlichen Erfordernisse zur technischen Inbetriebnahme der PV-Anlagen, vor dem 30. Juni 2012, durchzuführen.

Auf Grundlage der Beiziehung von Angeboten bei potentiellen Investoren, gemäß Vorgabe der Stadtverordnetenversammlung – aufgrund einer Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.03.2012 – wurden sechs verwertbare Angebote abgegeben.

Als günstigstes Angebot hat sich das der Firma bgreen project, München erwiesen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt deshalb, diesem Unternehmen einen entsprechenden Pachtvertrag anzubieten."

Abstimmung:
Bei 35 anwesenden Stadtverordneten
24 Ja-Stimmen,
neun Nein-Stimmen
(Herren Jäger, Groß, Henschke-Meyl, Hoffmann, Koch, Siebert, Bölling, Höse und Schnappauf) und zwei Enthaltungen