HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Soll Öffentlichkeit verhindert werden?

Hafi EinladungDer Haupt- und Finanzausschuss lädt erneut ein. Die Sitzung sollte bereits vor einer Woche stattfinden , am 24. 10. 2013. Die Tagesordnung ist unverändert.

Jetzt soll sie am 31. Oktober 2013, 18:30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses stattfinden.

Ist Öffentlichkeit erwünscht?
Die Einladung durch den "Homberger aktuell" lag am 30. Oktober 2013 gegen 21:00 im Briefkasten, einen Tag vor dem Sitzungstag. Erscheinungsdatum von Homberg aktuell: 31.Oktober 2013, die Zustellung war also rechtzeitig erfolgt. Meist schaut man erst morgens in dern Briefkasten, wenn die normale Briefzustellung erwartet wird. Wer berufstätig ist, wird deshalb von dem Termin erst am Abend erfahren, wenn die Sitzung schon vorbei ist. Auf diese Weise wird vielleicht der Form genüge getan, die Öffentlichkeit ist eingeladen worden. Praktisch wird mit solchen kurzfristigen Ankündigungen verhindert, dass Bürger an den Sitzungen teilnehmen. Oder ist das gewollt?

Geht es um den Kaufvertrag Althaus/Hucke?
Zweifel sind nicht nur wegen der kurzfristigen Information der Öffentlichkeit angebracht, auch inhaltlich scheint hier manipuliert zu werden, wie aus dem Kommentar des Stadtverordneten Siebert (FWG) zu ersehen ist. Auf der Einladung an die Ausschussmitglieder ist auf einem Aufkleber auf ein Gespräch mit Althaus und Hucke hingewiesen – den Käufern des Grundstücks in der ehemaligen Dörnberg Kaserne. (Der Bürgermeister hatte von der Stadtverordnetenversammlung den Auftrag  bekommen, diesen Kauf rückgängig zu machen.)
Aus der offiziellen Tagesordnung geht das nicht hervor, nur aus dem Klebezettel.

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2 Kommentare zu “Soll Öffentlichkeit verhindert werden?”

  1. Anmerker

    Zwischen der Benachrichtigung und dem Sitzungstag muss ein Tag liegen. Das ist hier nicht der Fall. Ferner ist zu begründen warum diese Einladung erst einen Tag vorher zugestellt wurde. Sonst ist die Einladung rechtswidrig und entspricht nicht der HGO.

    siehe meine Anmerkung: https://www.homberger-hingucker.de/?p=10404#comment-17879

    Entscheidend ist hier jedoch das Absendedatum der Einladung: 25. Oktober 2013. Wie wurde die Einladung zugestellt? per Post oder durch städtischen Boten?

    Dabei dringt doch vor allem die SPD auf bessere Bedingungen. Letztmals am 5. September 2013. "Verkasperung" des Parlaments."

    https://www.hna.de/lokales/fritzlar-homberg/eklat-homberger-stadtverordnetensitzung-verkasperung-parlaments-fordert-bessere-informationen-3097249.html

    Pikant finde ich die Personalie der Ausschussvorsitzenden: Sie ist SPD Mitglied und Verwaltungsangestellte des Kreises.

     

     

  2. V_wie_Vendetta

    Endlich können wir mal wieder einen der raren Auftritte unseres nordhessischen Marktführers im Schiffsschaukelverleih erleben. Das korrupte Antlitz, das Gesicht zu dem Übel, dass sich damit brüstet bei dem Deal ein Schnäppchen mit dem BM ausgehandelt zu haben, dass uns Bürgern hunderttausende gekostet hat, einmal live zu sehen, das ist schon ein Highlight und sollte man sich nicht entgehen lassen. Aber auf jeden Fall Taschentücher mitbringen. Die beiden ehrenwerten Biedermänner werden sich sicherlich als verdiente Geschäftsleute präsentieren und als Opfer einer üblen Kampagne stilisieren, so dass wir Zuschauer vor Tränen gar nicht mehr aus den Augen sehen werden können. Vorausgesetzt die Sitzung nimmt zuerst die Hürde, dass die rechtlichen und formellen Ansprüche an diese Sitzung überhaupt erfüllt sind. Aber gut, welche Richtung sie auch einschlägt, sehenswert wird es auf jeden Fall sein.

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