HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Spielgeräte auf dem Marktplatz

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Am 12. Mai schrieb ich an die Bauverwaltung:

"eben rief mich eine Homberger Bürgerin an und informierte, dass die Spielgeräte auf dem Marktplatz nicht vorschriftsmäßig gestaltet sind. Es müsse unter den Geräten eine entsprechende Matte eingebaut sein. Im Schadensfall wäre die Stadt haftbar.
Sie nannte als gutes Beispiel Fritzlar, wo an der Allee ähnliche Geräte vorschriftsmäßig gebaut sind."

Am Samstag Nachmittag (16. Juli) schrieb der Leiter des Bauamtes, Herr Arndt per Email:

"Zum zeitlichen Verlauf ist zu sagen, dass die Geräte im November 2008 auf dem Marktplatz erstmalig aufgebaut wurden. Zu diesem Zeitpunkt durften alle diese Spielgeräte ohne Fallschutz aufgebaut werden. Im Mai 2009 ist die DIN EN 1176/1177 in Kraft getreten, in der es u.a. Änderungen zum Fallschutz gegeben hat. Von den 5 Spielgeräten der Firma Conlastic, die am Marktplatz aufgestellt sind, brauchen 3 auch nach Änderung der DIN keinen Fallschutz („Der Dino“, „Der Sprößling“, „Der springende Punkt“). 2 der Geräte benötigen bei einem Aufstellen nach Mai 2009 einen Fallschutz („Der Sausewind“, „Großer Drehpunkt“). Davor aufgebaute Geräte genießen Bestandsschutz, also alle am Marktplatz aufgestellten Spielelemente."

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6 Kommentare zu “Spielgeräte auf dem Marktplatz”

  1. Stauffenberg

    Wie dumm und dämlich präsentiert sich die Stadt Homberg denn nun schon wieder? Muss erst ein Kind verletzt und die Stadt dafür haftbar gemacht werden?

    Keine Heizungsanlage, kein Kamin, kein Stadtpark, keine Drehscheibe und und und genießen einen Bestandsschutz – aber die Spielgeräte auf dem Marktplatz in Homberg?

    Herzlichen Glückwunsch zum Eigentor, Herr Arndt!

  2. Homberger Jeck

    Stauffenberg

    Wer lesen kann ist klar im Vorteil. "Alte Geräte genießen Bestandsschutz" und die Stadt muss ja irgendwo anfangen zu sparen. Wo sollen denn sonst all die Kosten für rechtsanwälte herkommen die der BM so beschäftigt? 

  3. Phil Antrop

    Es ist unfair Herrn Arndt anzugreifen. Für die Spielgeräte musst du die Verantwortlichen anschreiben, die den Bestandsschutz gewährt haben. Zumeist Bundes – oder Landesregierung.

    Viel wichtiger wäre es, den Bereich zwischen Braune und Homberger Fischladen mit einem Geländer zu versehen. Da ist die Sturzgefahr größer.

    Ein Wunder das bisher noch ncihts passiert ist.

  4. AnwaltsLiebling

    Zustimmung "Stauffenberg"!

    " 2 der Geräte benötigen bei einem Aufstellung nach Mai 2009 einen Fallschutz."

    Eine widersinnige Vorschrift, die ich bisher nicht überprüft habe. Der gesunde Menschenverstand spricht dafür, dass bei später erkannten Gefahren, die von den beiden Spielgeräten ausgehen, Nachbesserungen zum Schutz unserer Kinder vorgenommen werden.

    Waren die Spielgeräte nach 2009 nicht schon mal abgebaut und wurden dann wieder aufgestellt?

    Gilt dann das Datum der Erstaufstellung?

    Zugegeben, eine spitzfindige Betrachtung. Im Schadensfall suchen Rechtsanwälte für ihre Mandanten den Krümel im Haufen (…)

  5. T. Chris

    Mag ja sein, dass die Geräte Bestandsschutz genießen und keine Matten vorhanden sein MÜSSEN. Aber: Ist es nicht im Sinne der Stadt, hier kinderfreundlich zu handeln und freiwillig den Fallgefahren vorzubeugen? Spätestens dann, wenn der Pseudowaldkindergarten fertig gestellt ist und auch der in der Landesfeindscheune und es Ausflüge auf den Marktplatz gibt, wird was geschehen und die Stadt sich das wieder schön reden "Ja, wir müssen ja nicht, aber was tun wir nicht alles für eine kinder- und familienfreundliche Altstadt".

  6. Homberger Jeck

    Hat denn keiner meine Jecke Satire verstanden?

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