HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Stadt kaufte ehemaligen Sportplatz – Ausgleichsfläche für möglichen Feuerwehrstandort?


 
Am 19. November 2021 beschlossen die Stadtverordneten, den ehemaligen Bundeswehr-Sportplatz zu kaufen. Der Magistrat hatte eine  Beschlussvorlage vorgelegt: Der Platz sei  für die Standortfeuerwehr gut geeignet. Der Magistrat hatte aber nicht darauf hingewiesen, dass das Sportplatzgelände bereits als naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche ausgewiesen ist.

Beschluss:
Der Erwerb des ehemaligen Bundeswehrsportplatzes der DBK, Grundstücke Gemarkung Homberg, Flur 19, Flurstücke 31/38 und 31/3, wird genehmigt. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Kaufvertrag mit der HLG, Kassel, zum Kaufpreis von 376.890,00 € zu schließen. Auf die nachträgliche Genehmigung des notariellen Vertrages wird verzichtet.

Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 27
Ja-Stimmen: 18
Nein-Stimmen 9

Niederschrift der 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung, Seite 14

In der Erläuterung zu der Beschlussvorlage hieß es:

a) Erläuterung:
Für den geplanten Neubau und die Verlegung der Stützpunktfeuerwehr (Efze) ist der ehemalige Sportplatz der Dörnbergkaserne aufgrund seiner topographischen Lage und der Straßenanbindungen grundsätzlich geeignet. Die Grundstücke stehen derzeit noch im Eigentum der HLG, Kassel. Eine Übertragung der Flächen an die Stadt wird von Seiten der Verwaltung als sinnvoll erachtet, um bei einer endgültigen Entscheidung z.g. eines Standortes schnell agieren zu können.
Es handelt sich um die Grundstücke Gemarkung Homberg, Flur 19, Flurstück 31/3 in Größe von 173 qm und Flurstück 31/38 in Größe von 136.890 qm (in der Anlage Nr. 1 „gelb“ gekennzeichnet).
Der Kaufpreis liegt für beide Flächen bei insgesamt 376.890,00 € (entspricht einem Kaufpreis von ~ 2,75 €/qm) und wäre fällig mit Vorlage der Schlussrechnung der Bodenbevorratungsmaßnahme, nach dem bisherigen Stand frühestens zum 21.08.2022

Anmerkung: Die von der HLG im Rahmen der Bodenbevorratung für Homberg verwalteten Flächen sind bei der HLG nur treuhänderisch gehalten. Wirtschaftlicher Eigentümer ist die Stadt Homberg, sie hat die wirtschaftlichen Risiken zu tragen.

Ob der Sportplatz überhaupt nach dem Beschluss gekauft wurde, ist nicht bekannt. Die Stadtverordneten wollen es gar nicht wissen, sie verzichten einfach darauf, den notariellen Vertrag zu genehmigen. In einem solchen Vertrag können noch viele andere wichtige Punkte außer dem Kaufpreis geregelt sein, zum Beispiel wann der Kaufpreis gezahlt werden muss. Damit geben sie dem Magistrat freie Hand und verletzen ihre Pflicht zur Kontrolle des Magistrats.

Die Sportplatzfläche kann für einen Feuerwehrstandort nicht genutzt werden, da es eine naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche ist.

Wussten das die Verantwortlichen in der Stadt nicht?

Kennen sie sich nicht in ihren eigenen Unterlagen aus?

Wer hat im Rathaus noch den Überblick? Solche Vorgänge sich häufen sich.

 


Auszug aus dem gültigen Flächennutzungsplan

 

 


Kommentarfunktion ist deaktiviert

Druckansicht Druckansicht

Powered by WordPress • Theme by: BlogPimp/Appelt MediendesignBeiträge (RSS) und Kommentare (RSS) • Lizenz: Creative Commons BY-NC-SA. Impressum Impressum