HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Stadt unterwirft sich, setzt ihr starkes Blatt nicht ein

  
Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Christian Haß, sagte in der Stadtverordnetenversammlung über die Planung des Einkaufszentrums:

"Wir haben schon immer mit schwachem Blatt gespielt."

Damit will er erklären, warum die CDU nachträglich einer Planung zustimmt, die bereits gebaut wurde.
Damit täuscht er die Bürger und kaschiert das Zusammenspiel mit dem Projektentwickler Schoofs, das bereits seit 2015 besteht.

Er begründet seine Aussage damit, dass die Stadt weder "Inhaber" des Grundstücks noch Bauherr sei. 

Es ist jedoch die Stadt, die Planungshoheit hat, sie hat die Pflicht und das Recht, die Entwicklung der Stadt zu steuern. Ein "schwaches Blatt" hat dagegen ein Inhaber oder Bauherr, denn er schafft nicht das Baurecht.

Baurecht wird erst durch das Bebauungsplan-Verfahren geschaffen. In dem Verfahren hat die Stadt die Planungshoheit. Sie – und nur sie – bestimmt was gebaut werden darf.

Der Bürgermeister hat gezielt die Position der Stadt geschwächt. Entgegen dem Anraten der IHK vereinbarte die Stadt in dem Durchführungsvertrag mit Schoofs keine Vertragsstrafe. Damit wusste Schoofs, sie können sich alles erlauben und müssen sich nicht an die Abmachungen halten.
Das sagte auch Bürgermeister Ritz in einer Bürgerversammlung. Auf dem Privatgrundstück dürfe Schoofs alles machen. Leider war bei der Bürgerversammlung kaum ein Stadtverordneter anwesend.

Entweder hat der Fraktionsvorsitzende der CDU keine Kenntnisse über das Planungsrecht – über das er aber entscheidet – oder er will die Bürger täuschen.

Die Stadt kuscht vor dem Projektentwickler, wo sie eigentlich die Interessen der Bürger zu vertreten hat. Damit zeigt sie, dass sie nicht bereit ist, die kommunale Selbstverwaltung verantwortlich auszufüllen. Das ist der stetige Demokratieabbau, den die Bürger spüren, auch wenn sie die Details nicht kennen.
 

  
Im gleichen Artikel der HNA steht, die Stadtverordneten hätten festgelegt, die Spielhalle müsse weichen. Die Stadt ist aber nicht Eigentümer des Grundstücks und auch nicht Bauherr, der einen Abriss beantragen könnte. Für den Abriss des Spielhallen-Anbaus hat die Stadt keine rechtliche Handhabe

Der Betrieb der Spielhalle ist schon seit Jahren nicht mehr erlaubt, wurde aber vom Bürgermeister rechtswidrig geduldet.

Vor zwei Jahren behauptete der Bürgermeister die Spielhalle hätte "quasi Bestandsschutz", sie könne an dem  Platz bis 2032 bestehen bleiben.
In den Sitzungsunterlagen der Stadtverordnetenversammlung gibt es keine Beschlussvorlage dazu. Auf welche Informationen stützt sich die Aussage, die Spielhalle müsste bis 2022 weichen?

Schon seit Jahren, seit dem erneuerten Spielhallengesetz, müsste zudem auch die Spielhalle gegenüber der Schule weichen. Im Umkreis von 300 Metern um Schulen, Kindergärten und Jugendzentren sind Spielhallen verboten. In der Ziegenhainer Straße gegenüber der Schule hat der Bürgermeister einen Trick genutzt und das Grundstück zum "Kerngebiet" ausgewiesen, in dem Spielhallen erlaubt sind – mit Kerngebiet sind Citylagen in Großstädten gemeint. Außerdem sollte die Spielhalle auf dem Grundstück nach hinten umziehen. Das ist nichtgeschehen.

Es sind Ablenkungsmanöver und Scheinaktivitäten, wie sie seit Jahren typisch für Homberg sind.

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3 Kommentare zu “Stadt unterwirft sich, setzt ihr starkes Blatt nicht ein”

  1. IchkannGoogle

    Der Betrieb der Spielhalle ist schon seit Jahren nicht mehr erlaubt, wurde aber vom Bürgermeister rechtswidrig geduldet.

    Haben Sie Beweise dafür? Dann ab auf den Tisch des Staatsanwalts damit.

    Ach sie haben keine Beweise?

    und ignorieren die Tatsache das der Betreiber halt vorzeitig seine Lizenz VOR der Gesetzesänderung bezüglich des Mindesabstands zu Schulen legal verlängert hat,

    und somit tatsächlich Bestandsschutz genießt wie herr BGM Ritz aussagt.  

    Und die Vorzeitige Verlängerung abzulehnen, hätte die Stadt viel Geld kosten können.. 

    Aber Sie legen es halt so aus wie es Ihnen passt.

    Fakt ist halt Schoofs hat den Schandfleck gekauft, und das für viel Geld, und sich verpflichtet den Anbau abzureißen, sowie die Villa Denkmalschutzgerecht herzurichten. Was draus wird, wir werden sehen. Schlimmer als des K4 kann es nicht werden.

     

    Und wo landet die Spielhölle? 

    Wenn Ich raten sollte, Schoofs hat ja noch ein Grundstück in Homberg… oder doch beim Herrn Schneider? 

  2. Dr. Klaus Lambrecht

    https://www.hessen.de/sites/default/files/media/hmwvl/mmm_broschuere_1_0.pdf

    Die unter dem oben angegebenen Link vom hessischen Ministerium herausgegebene Broschüre scheint den meisten der Homberger Abgeordneten nicht bekannt zu sein, sonst hätten sie sich in den zurückliegenden Jahren, was das Einkaufszentrum anbetrifft, anders verhalten müssen, als jetzt vorzugeben, ein schlechtes Blatt zu haben.
    So heiß es auf S.44 der Broschüre:“ Im Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans ist die Gemeinde nicht an den Katalog eines gewöhnlichen Bebauungsplans gebunden. Festgesetzt werden vielmehr bestimmte Nutzungen. Dies geschieht in der Regel durch eine Planzeichnung und gegebenenfalls durch ergänzenden Text. Der Vorhabenbezogenen Bebauungsplan kann Festsetzungen treffen, die über die Inhalte des Vorhaben- und Erschließungsplans hinausgehen.“
    Wenn die Zitate aus der HNA stimmen sollten, zeigt dies die Unfähigkeit der Abgeordneten mit den Informationen und den Rechtsgrundlagen des Bau- und Planungsrechtes umzugehen.
    Da die Baugenehmigung bereits am 18.3.2019 erteilt wurde, ist davon auszugehen, dass der Magistrat dem Bauantrag mit Änderungen bereits damals zugestimmt hat, jedenfalls hat er keinen Widerspruch eingelegt und die Stadtverordneten über die Änderungen im Unklaren gelassen.

  3. Mediator

    nachgefragt zu 1.

    Und die Vorzeitige Verlängerung abzulehnen, hätte die Stadt viel Geld kosten können.. 

    Warum hätte der Stadt eine Ablehnung der vorzeitigen Verlängerung viel Geld kosten können?

    Wer hat die vorzeitige Verlängerung der Spielhallenlizenz genehmigt?

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