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Strafbefehl gegen Bürgermeister Martin Wagner

Homberber Anzeiger onlineDer Homberger Anzeiger [1] meldet soeben:
"Strafbefehl gegen Bürgermeister Wagner, Dienstwagen-Affäre in Homberg – Staatsanwaltschaft sieht Urkundenunterdrückung als bewiesen an"

Die Staatsanwaltschaft verhängte 30 Tagessätze wegen der herausgerissenen Fahrtenbuchseite, die für die Ermittlungsbehörde steht fest, dass Wagner eine Seite aus dem Fahrtenbuch herausgesrissenhabe.
Die falschen Einträge ins Fahrtenbuch, die vom Bürgermeister unterschrieben wurden, sind nicht berücksichtigt worden. Auch die Veruntreuung von Steuergeldern wurde nicht berücksichtigt, der Schaden habe nur 45 Euro betragen.
Mit 30 Tagessätzen gilt der Bürgermeister nicht als vorbestraft. Zu einer Verhandlung vor einem unabhängigen Gericht kommt es damit nicht, wenn der Bürgermeister diesen Strafbefehl akzeptiert..

Nach dem Zeitungsbericht zeigt sich CDU-Fraktionsvorsitzende Peter Dewald geschockt, er kann nichts sagen. Manfred Ripke von der FDP spricht von einem "Vertrauensbruch".

SPD und Grüne fordern Rücktritt. In dem zweiten Verfahren wegen Subventionsmissbrauch ist noch nichts entschieden.

Nachtrag 22.7.2010, 21:45

Die HNA [2]zitiert in ihrem Bericht auch den Anwalt des Bürgermeisters,

Dr. Karl Heinz Gasser (Gießen), (…), hält den Strafbefehl und auch das zweite Ermittlungsverfahren für substanzlos. Es sei absolut wirr, auf welche Straftatbestände sich die Staatsanwaltschaft stütze. Gasser: „Es ist kein Schaden entstanden, und es lag somit keine Absicht vor, einen Schaden zu vertuschen. Bürgermeister Wagner hat auch keine Seite aus dem Fahrtenbuch herausgerissen.“

Gassner [3] würde seinem Mandanten empfehlen, gegen den Strafbefehl Einspruch zu erheben. Dadurch würde es zu einer Gerichtsverhandlung kommen.

Gassner hatte schon als Thüringer Innenminister ein eigenwilliges Verständnis von parlamentarischen Vorgängen, wie in FAZnet [4]nachzulesen ist. Seine damalige Polizeireform in Thüringen fand selbst in der CDU keinen Rückhalt. Es wollte 430 Polizeistellen streichen, am Ende trat er 2008 als Innenminister zurück [5]. Seitdem betreibt er unter anderem zusammen mit Bouffier eine Anwaltskanzlei [6]in Gießen.

 

 

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Kommentare sind deaktiviert Empfänger "Strafbefehl gegen Bürgermeister Martin Wagner"

#1 Kommentar von Mahner am 2010 Juli 22 00000007 9:15 pm 127982970609Do, 22 Jul 2010 21:15:06 +0100

Endlich habe ich etwas mehr Vertrauen in die Justiz bekommen, es war fast verloren gegangen, weil das Verfahren für die Anschuldigungen zu lange dauerte. Aber wie bereits im Dossier mehrmals angeführt hat die Verfahrensdauer einen leichten Beigeschmack.

Es stellt sich jetzt die Frage nach dem Verbleib des Bürgermeistes in seine Amt. Ist er noch tragbar, kann er uns, die Homberger Bürger würdig vertreten?
Die Kommentierung von CDU und FDP spricht Bände, die zitierten Personen müssen die letzten Jahre nicht genau zugehört haben, auch deren Verhalten kommt jetzt einer Farce gleich.

#2 Kommentar von avaio am 2010 Juli 22 00000007 10:13 pm 127983322110Do, 22 Jul 2010 22:13:41 +0100

Ich denke, es wird nun langsam Zeit für den Bürgermeister, seinen Amtsstuhl im Rathaus zur räumen. Da sollte er sich ein Beispiel an der Ex-Landesbischöfin Margot Käßmann nehmen, die mit ein paar Promille zu viel im bischhöflichen Blut erwischt worden war und postwendend von ihrem Amt zurückgetreten ist. Sie begründete ihren Rücktritt damit, daß durch ihren Fehler Amt und Autorität beschädigt seien. Respekt und Achtung vor ihrer eigenen Person hätten sie zum Rücktritt bewogen. Da war sie noch gar nicht verurteilt. Später wurde gegen sie dann, wie auch gegen den Homberger Bürgermeister, ein Strafbefehl von 30 Tagessätzen (ein Monatsgehalt) erlassen. Wegen der Alkoholfahrt wurde der Exbischöfin noch der Führerschein entzogen.

Ich denke, Amt und Autorität sind auch beim Homberger Bürgermeister beschädigt, es wird sich zeigen, ob er auch, wie die Landesbischöfin Käßmann, soviel Respekt und Achtung vor der eigenen Person hat und zurück tritt. Können Sie sich vorstellen zükünftig noch Achtung, Respekt und Vertrauen zu einem Bürgermeister zu haben, der wegen Urkundenunterdrückung bestraft wurde?

#3 Kommentar von DMS am 2010 Juli 23 00000007 9:38 am 127987429309Fr, 23 Jul 2010 09:38:13 +0100

zu 1

Das Verfahren ist noch gar nicht bei der Justiz gelandet. Bisher hat nur die Staatsanwaltschaft ermittelt, die zwar auch in den Justizgebäuden ihre Büros hat – aber ihr oberster Vorgesetzter ist der Justizminister, also ein politischer Vorgesetzter. Die Staatsanwaltschaft ist weisungsgebunden. Zum Tragen kommt das nicht bei alltäglichen Fällen, wohl aber wenn ein politisches Interesse dahinter steht. Davon kann man in diesem Falle ausgehen. Es ist nicht nur die lange Bearbeitungszeit, auch der Zeitpunkt scheint so gewählt, dass er in der Sommerferienzeit möglichst wenig wahrgenommen wird.

Würde Martin Wagner den Strafbefehl nicht annehmen, käme es zu einer Gerichtsverhandlung. Das Verfahren wäre dann nicht mehr durch die Staatsanwaltschaft zu steuern, sondern ein Richter würde nach Rechtsgrundsätzen entscheiden. Darauf wird es Wagner und sein Verteidiger nicht ankommen lassen, auch wenn Dr. Grasser noch anderes sagt.

Ein Strafbefehl in den Sommermonaten, der sich am unteren Ende der Strafhöhe bemisst, ist ein Zeichen dafür, dass die Sache möglichst geräusch- und schadlos für den Bürgermeister über die Bühne gebracht werden soll. Ob diese Rechnung aufgeht, liegt an den Hombergern selbst.

zur Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft siehe:
[7]
[8]

#4 Kommentar von avaio am 2010 Juli 23 00000007 11:05 am 127987955511Fr, 23 Jul 2010 11:05:55 +0100

In der Tat liegt es an den Hombergern, es liegt aber auch an den einzelnen Parteifraktionen, ob die sich mit so einem Bürgermeister identifizieren wollen. Tun sie es, dann sind sie nicht besser als der Bürgermeister selbst. Respekt, Achtung und Vertrauen wird man ihnen nicht mehr entgegenbringen können.

Warten wir ab, wenn der Herr Dewald seine Sprache wiedergefunden und der Herr Ripke sich von seinem Schock erholt hat, was sie dann von sich geben.

Politik ist ein dreckiges Geschäft, Homberg ist dafür ein Beispiel!

#5 Kommentar von Marc am 2010 Juli 23 00000007 12:02 pm 127988295212Fr, 23 Jul 2010 12:02:32 +0100

Die Bürger Hombergs schlucken das auch einfach so runter. Da wird nichts gegen unternommen! Es wird darüber hinweg gesehen und unter den Tisch gekehrt. So ist das im konservativen Homberg! Ein Schande für die Demokratie, nicht nur in dieser Stadt, die etwas besseres Verdient hat, als so einen Bürgermeister!
Aber wem erzähle ich das.

#6 Kommentar von ante portas am 2010 Juli 23 00000007 1:15 pm 127988733701Fr, 23 Jul 2010 13:15:37 +0100

Bundeszentralregister / Führungszeugnis.

Die 30 Tagessätze stehen für 5 jahre im BZR, und überhaupt nicht im FZ.
Kommt während der 5 Jahre ein neues Urteil dazu, egal in welcher Höhe, würde es sowohl ins FZ und auch ins BZR eingetragen.
Auch die 30 „alten“ Ts kämen dann mit ins FZ, aber nur, wenn sie noch nicht älter als 3 Jahre sind, sind sie älter kommt nur die neue Sache rein (ebenfalls für 3 Jahre, wenn es max. 90 Tagessätze sind)
Höhere Verurteilung haben auch längere Tilgungsfristen, nachzulesen im BZRG:
hinsichtlich Führungszeugnis im § 34
hinsichtlich BZR im § 46

[9]

#7 Kommentar von ante portas am 2010 Juli 23 00000007 1:19 pm 127988759001Fr, 23 Jul 2010 13:19:50 +0100

Heute 23. Juli 2010 19:30 Uhr

hessenschau

#8 Kommentar von ante portas am 2010 Juli 23 00000007 6:58 pm 127990793806Fr, 23 Jul 2010 18:58:58 +0100

Wichtig wäre mir an dieser Stelle etwas aus dem Mund des kreistagsbageordneten Bernd Siebert zu hören.

Vor einem Jahr stellt er sich noch massiv vor den Bürgermeister und lässt seit dieser Zeit nichts mehr von sich hören ! Spurlos verschwunden.

Schöne Parteifreunde sind das – jetzt wo man sie braucht !

#9 Kommentar von avaio am 2010 Juli 23 00000007 9:23 pm 127991660509Fr, 23 Jul 2010 21:23:25 +0100

Und ich sach noch:
„Warten wir ab, wenn der Herr Dewald seine Sprache wiedergefunden und der Herr Ripke sich von seinem Schock erholt hat, was sie dann von sich geben.“

Nun hat der CDU-Fraktionsvorsitzende Peter Dewald seine Sprache wiedergefunden und was hat er im Interview mit dem hr von sich gegeben? “ Es ist lediglich ein Strafbefehl. Wenn sie mit Ihrem Auto entsprechend ein bisschen was anstellen, kriegen sie auch einen Strafbefehl und müssen deswegen nicht komplett aus ihrem Leben ausscheiden.“

Wie ist der denn drauf?

Aus dem Leben soll der Bürgermeister ja auch nicht scheiden, aus dem Amt würde völlig ausreichen.

#10 Kommentar von ‚z Lisbeth am 2010 Juli 24 00000007 2:42 am 127993576002Sa, 24 Jul 2010 02:42:40 +0100

Komische Einstellung zum Recht:

Was hat das Verhalten im Strassenverkehr mit dem Verhalten als Stadtoberhaupt im Umgang mit Urkunden und der Wahrheit zu tun ?

Ein Sparkassenbetriebswirt sollte da doch etwas anders denken.

meint ‚z Lisbeth.

#11 Kommentar von ‚z Lisbeth am 2010 Juli 24 00000007 7:39 am 127995355007Sa, 24 Jul 2010 07:39:10 +0100

Heute zum Thema ein Leserbrief:
Rolf Waldeck meint :
„Ich denke, Martin Wagner hat seine Fehler eingesehen, leider aber mit dem öffentlichen Eingeständnis zu lange gewartet.“

Ob er seine Fehler eingesehen hat, weiß bis heute nur er.
Er hat es bis heute zu keinem öffentlichen Eingeständnis kommen lassen.
Sein Verhalten seit der Steinbruchaffäre bis heute lässt eher das Gegenteil vermuten.
Betrachten sie nur einmal sein Verhalten im Falle der Skaterbahn, in der er öffentlich die Fehler nacheinander erst einem Bürger, dann dem Kreisbauamt zuschieben wollte, so das dies sogar öffentlich dementierte!

Nach der Steinbruchaffäre war Zeit die Verantwortung zu übernehmen und zurückzutreten.

Er hätte damit sich, seiner Familie, der Stadt und dem Amt eines Bürgermeisters gedient.
So wie sein Amtseid dies verlangt.
Wer jedoch den Zeitpunkt verpasst, muss auch für das Folgende einstehen.

Danke also uneingeschränkt an alle Medien die hier für Öffentlichkeit sorgten und sorgen.

meint ‚z Lisbeth.

#12 Kommentar von Homberger Esel am 2010 Juli 24 00000007 7:57 am 127995467407Sa, 24 Jul 2010 07:57:54 +0100

Die heute in der HNA veröffentlichten Bürgermeinungen zeigen doch nur eines.

Man ist unzureichend informiert über das Geschehen in Rathaus und Parlament.
Homberger Bürger die offen sagen was ihnen nicht gefällt gibt es wenige.
Die HNA lässt offen wie viel Bürger bereit waren sich zu erklären.
Geschäftsleute schon mal gar nicht.
Das nennt man dann „Gruppendruck“.
Nur am Stammtisch, der Theke und im Freundeskreis wird schon mal vom Leder gezogen.
Arme Opposition.

Gegen Dummheit kämpfen ist ein Kampf den jeder verliert.

#13 Kommentar von Spangenberger am 2010 Juli 24 00000007 8:03 am 127995500808Sa, 24 Jul 2010 08:03:28 +0100

Homberg hat’s !

#14 Kommentar von Spangenberger am 2010 Juli 24 00000007 8:18 am 127995589708Sa, 24 Jul 2010 08:18:17 +0100

Ach so :
Was Homberg hat, hab ich in der morgendlichen Eile vergessen:‘

Das große Los gezogen !

#15 Kommentar von Tiffany am 2010 Juli 24 00000007 7:05 pm 127999470407Sa, 24 Jul 2010 19:05:04 +0100

ZU 12 HombergerEsel
Ich denke ebenfalls,daß die meisten Bürger gar nicht wissen,was da alles gelaufen ist. Man muss sich seine Informationen auch wo anders holen nicht bei der HNA , da wird man nur einseitig und unvollständig informiert.Ein Besuch bei einer Stadtverordneten Sitzung ist auch immer sehr lehrreich.
Auch ich habe schon festgestellt, daß CDU Mitglieder in privaten Gesprächen auch ganz anders reden als in der Öffentlichkeit. Es fehlt halt der Mut aus der Deckung zu gehen. Und unser BM klebt trotz allem an seinem Sessel der kennt keine Skrupel. Das grenzt schon an maßlose Überheblichkeit. Alle, die sich bewusst sind was da passiert,auch mit unserem Demokratieverständnis,müssten mit Transparenten vor dem Rathaus auftauchen und unserem Unmut Luft machen.

#16 Kommentar von ronneberg am 2010 Juli 24 00000007 7:44 pm 127999709107Sa, 24 Jul 2010 19:44:51 +0100

Das schlimmste Geräusch was man in Homberg machen kann ist laut denken!

#17 Kommentar von Abakus am 2010 Juli 25 00000007 12:07 pm 128005606312So, 25 Jul 2010 12:07:43 +0100

Die Staatsanwaltschaft in Kassel benötigt dringend Nachhilfe im korrektem Rechnen.
Ein Abakus reicht da scheinbar nicht mehr aus.

Es sind nicht nur die Kosten der Überschreitung der vereinbarten Kilometerzahlen die hier angefallen sind.
Kraftstoff und Betriebskosten (Öl, Reifen, techn. Abnutzung, vorzeitige Inspektion usw ) kommen doch da hinzu.
Selbst wenn nachträglich diese Kosten erstattet wurden:
Zum Zeitpunkt der Tat ist der Stadt ein Nachteil entstanden.

Und die Mitarbeiter der Medien in Nordhessen sind scheinbar auch nicht gewillt, mal irgendetwas nachzuprüfen was man ihnen vorrechnet.

#18 Kommentar von Ad arma am 2010 Juli 25 00000007 12:17 pm 128005664312So, 25 Jul 2010 12:17:23 +0100

Acta est fabula, plaudite!
„Das Spiel ist aus, Applaus!“

Meist am Ende altrömischer Komödien zu hören.
Aber auch Augustus auf seinem Totenbett !

#19 Kommentar von Resignation am 2010 Juli 25 00000007 11:57 pm 128009867711So, 25 Jul 2010 23:57:57 +0100

Nur noch wenige Ehrenwerte und Intelligente Leute machen heute noch Politik! Menschen die sich für die Allgemeinheit einsetzen werden weniger, wie die Vereinsmitglieder.
Schade, aber bei dem Bildungsmangel und der Polemik die in der Gesellschaft zunimmt, so ist es auch bei den Kommunalpolitikern .
Herr Ripke frustriert auch nur noch und misst mit zweierlei Mass..aber was solls , Herr Ripke weiss noch nicht einmal dass die Staatsanwaltschaft den Tatbestand der Urkundenfälschung durch Bürgermeister Wagner als erwiesen ansieht und sich eine Gerichtsverhandlung die den Verdacht erst erweisen soll für unnötig ansieht, denn für die Staatsanwaltschaft ist die Straftat die Bürgermeister Wagner begangen hat bestätigt, ansonsten gäbe es keinen Strafbefehl. Aber das zu verstehen ist schon für Hern Ripke zu schwierig, wie wohl vieles andere auch.
Spannend wäre eine Gerichtsverhandlung gewesen wo sich Wagner auch noch der Falschaussage vor Gericht strafbar machen könnte. Aber drauf wird wagner es dann doch nicht ankommen lassen, auch wenn er jetzt so tut.

#20 Kommentar von max am 2010 Juli 26 00000007 10:55 am 128013813310Mo, 26 Jul 2010 10:55:33 +0100

Wagner sagt er erwägt Einspruch einzulegen, das ist wohl nur aus taktischen Gründen behauptet worden. Er tut nur so, damit er weiterhin auf seiner Unschuld beharrt, dann wird er keinen Einspruch einlegen, mit der Begründung er wolle die Sache auf sich beruhen lassen, wegen der vielen Umstände. Die Wahrheit ist, er ist froh, dass er noch so glimpflich davon gekommen ist.

#21 Kommentar von DMS am 2010 Juli 26 00000007 11:20 am 128013962411Mo, 26 Jul 2010 11:20:24 +0100

zu 5:
Man kann konservativ sein und trotzdem für Recht und Gesetz eintreten.
Die regierenden CDU- und FDP Vertreter sehen ihre Aufgabe aber nicht darin, sondern sie decken und verharmlosen kriminelles Verhalten.

#22 Kommentar von ronneberg am 2010 Juli 26 00000007 1:23 pm 128014703601Mo, 26 Jul 2010 13:23:56 +0100

Ich denke mal, der Bürgermeister zieht das durch, legt Einspruch ein und geht bis zur letzten Instanz. Allein schon um Zeit zu gewinnen und damit er und seine getreuen Vasallen von CDU und FDP behaupten können, er wäre ja noch nicht verurteilt. Der Bürgermeister spielt auf Zeit, denn bis die Sache eventuell beim Oberlandesgericht gelandet ist, falls er nicht unterwegs von irgendeinem wohlwollendem Richter frei gesprochen wird, haben wir fast wieder die nächste Bürgermeisterwahl und die Homberger haben den „Fehltritt“ ihres Stadtoberhauptes fast schon wieder vergessen.

So wird in Homberg Politik gemacht – mit der Dummheit der Bürger!

#23 Kommentar von ‚z Lisbeth am 2010 Juli 26 00000007 5:40 pm 128016241405Mo, 26 Jul 2010 17:40:14 +0100

Das Homberger Weinfest kündigt sich an !

So oder so !

Eine durchaus passende Schlagzeile auf der Homepage der Stadt !

meint ‚z Lisbeth.

#24 Kommentar von DMS am 2010 Juli 26 00000007 6:01 pm 128016369006Mo, 26 Jul 2010 18:01:30 +0100

zu 23:
Das große Heulen und Zähneklappern wird kommen. Dann werden viele, die mitgemacht haben, erstaunt tun, so als hätten sie das nicht gewusst und sich als Opfer darstellen.

#25 Kommentar von Mahner am 2010 Juli 26 00000007 8:17 pm 128017184308Mo, 26 Jul 2010 20:17:23 +0100

@ 24

Diese Haltung erinnert mich an eine andere Zeit. Da sagten auch viele, das haben wir doch nicht gewußt.

Aber in Homberg ist das auch wie mit der Bildzeitung, keiner liest sie und keiner will den Bürgermeister gewählt haben.

#26 Kommentar von Marc am 2010 Juli 27 00000007 2:00 pm 128023565102Di, 27 Jul 2010 14:00:51 +0100

Wollte sich der Bürgermeister nicht bis gestern entschieden haben?

Frage: Darf man ihn überhaupt noch mit Bürgermeister ansprechen? Ich sehe ihn nicht als Bürgermeister, eher als einen Macht- und Geldgeilen Lügenmeister.

#27 Kommentar von ronneberg am 2010 Juli 27 00000007 8:11 pm 128025790908Di, 27 Jul 2010 20:11:49 +0100

Ich hätte wetten sollen. Ist doch schön, wenn man eine gut funktionierende Kristallkugel hat.

Wie ich in meinem Kommentar #22 bereits geschrieben habe, der Homberger Bürgermeister hat gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt. Somit kommt es zu einer Verhandlung vor dem Amtsgericht in Fritzlar. Der Termin steht noch nicht fest.

#28 Pingback von Homberger Bürgermeister legt Widerspruch ein « Hessisches Allerlei am 2010 Juli 27 00000007 8:37 pm 128025942508Di, 27 Jul 2010 20:37:05 +0100

[…] Blog „Homberger Hingucker“ kommentierte „ronneberg“ zum Strafbefehl gegen den Homberger Bürgermeister: Ich denke […]

#29 Kommentar von Externer Beobachter am 2010 Juli 27 00000007 11:06 pm 128026839811Di, 27 Jul 2010 23:06:38 +0100

Schön, dass Wagner Einspruch eingelegt hat. Dann gibt es vielleicht doch noch eine gerechte Strafe eines unabhängigen Richters, der nicht wie die Staatsanwälte weisungsabhängig von einem CDU- Justizminister ist.

In einem Verfahren vor dem Amtsgericht gilt kein Verschlechterungsverbot, d.h. das Gericht kann eine strengere Strafe verhängen, so wie es bei einem Bürgermeister, der in einer Urkunde die korrekten Eintragungen beseitigt und falsche Eintragungen vorgenommen hat, auch schuldangemessen ist.
Jedem normaln Bürger, der bei seinem Arbeitgeber die für den Abfall bestimmten Maultaschen essen würde, kann fristlos gefeuert werden. Und ein Bürgermeister, mit staatlicher Machtautorität ausgestattet,der Vorbild sein muss, bekommt eine Strafe mit 30 Tagessätzen= 1 Monatsgehalt.