- HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN - https://www.homberger-hingucker.de -

Strafverfahren gegen Ex-Bürgermeister Martin Wagner gegen 10.0000 Euro eingestellt.

KURZINFO: Am zweiten Verhandlungstag stellte das Landgericht Kassel das Verfahren wegen Untreue gegen Martin Wagner ein, allerdings muss er eine Zahlung von 10.000 Euro leisten. Zu einer Zeugenbefragung kam es nicht mehr.

Kommentare sind deaktiviert (Öffnen | Schließen)

Kommentare sind deaktiviert Empfänger "Strafverfahren gegen Ex-Bürgermeister Martin Wagner gegen 10.0000 Euro eingestellt."

#1 Kommentar von Oberhauptkommissar am 2015 Dezember 1 00000012 4:07 pm 144898242604Di, 01 Dez 2015 16:07:06 +0100

UNFASSBAR !!  Was ist mit seinen Pensionsansprüchen genüber der Stadt Homberg ?? Müssen WIR,hier kann man WIR sagen ,das alles bezahlen ??

#2 Kommentar von Saba am 2015 Dezember 1 00000012 4:47 pm 144898485604Di, 01 Dez 2015 16:47:36 +0100

Dann ist der kleine Delf ja ganz umsonst nach Kassel gefahren ?! Ich finde er sollte Herrn Wagner auf Schadenersatz verklagen.

#3 Kommentar von Homberger Fan am 2015 Dezember 1 00000012 7:10 pm 144899344907Di, 01 Dez 2015 19:10:49 +0100

Kann mir ein jemand darüber Auskunft geben, ob die Schöffen ebenfalls bei der Einstellung des Verfahrens mitbestimmen müssen und warum die Strafe gerade 10000€ beträgt?

#4 Kommentar von zweiter_Homberger am 2015 Dezember 1 00000012 7:14 pm 144899368407Di, 01 Dez 2015 19:14:44 +0100

@2

Umsonst war es bestimmt nicht, da jeder Zeuge Zeugengeld und Fahrtkosten erstattet bekommt.

In diesem Sinne

PS: Ihre Ausdrucksweise ist Respektlos

 

#5 Kommentar von AnwaltsLiebling am 2015 Dezember 1 00000012 8:35 pm 144899855608Di, 01 Dez 2015 20:35:56 +0100

@ Homberg-Fan

Ich versuchs mal:

Wichtigste Aufgabe eines Schöffen ist die Mitwirkung am Urteil oder der Einstellung des Verfahrens.

Der Schöffe ist in der Verhandlung einem Berufsrichter gleichgesetzt.

Die Aufgaben eines Schöffen ergeben sich aus den §§ 30 und 77 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz).

Die Höhe der Aufwendung zur Verfahrensabwendung ( in diesem Fall 10.000,- € ) richtet sich meines Erachtens nach

a) dem in der Anklageschrift zugrunde liegenden Straftatbestand

b) den Einkommensverhältnissen des Angeklagten/Angeschuldigten

P.S.: Ich bin kein Jurist!!

#6 Kommentar von Distanzbetrachter am 2015 Dezember 1 00000012 9:42 pm 144900253309Di, 01 Dez 2015 21:42:13 +0100

22.07.10 Dem Rathaus-Chef sei lt. HNA ein Strafbefehl wegen Urkunden-Unterdrückung zugestellt worden. Er müsste danach eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen (ein Monatsgehalt) zahlen.

              25.11.15 Prozessauftakt Martin Wagner: "Werde in den Dreck gezogen"

01.12.15 Verfahren vor dem Landgericht gegen Ex-Bürgermeister Wagner wird bei Zahlung von 10.000 €uro eingestellt.

So, so… er wird in den Dreck gezogen…

Muss er sich nicht als ehemaliger Repräsentant der Reformationsstadt Homberg von den Bürgern fragen lassen, warum er sich in seiner Amtszeit mindestens zweimal – was der Öffentlichkeit zu Ohren gekommen ist – nicht regelkonform verhalten hat, so dass sich die Staatsanwaltschaft einschalten musste?

Daraus resultiert:

Müssen sich die Homberger Bürger nicht die Frage stellen, ob der ehemalige Bürgermeister das Vertrauen der Menschen in den Dreck gezogen hat…?

#7 Kommentar von Frustrierter am 2015 Dezember 1 00000012 10:10 pm 144900422410Di, 01 Dez 2015 22:10:24 +0100

Ich möchte nicht nachtreten. Herr Wagner ist Geschichte.

Aber seine Aussage " Werde in den Dreck gezogen" ist aufgrund seiner Verfehlungen ein Schlag ins Gesicht seiner ehemaligen Wähler. So etwas macht man nicht. Dann lieber 10.000,-€ an Auflage entrichten und schweigend gehen.

Ich für meine Person würde niemals 10.000,- € bezahlen, wenn ich frei von Schuld wäre. Aber das ist meine Position, die Herr Wagner nicht teilen muss.

1000,- bis 2000,- € hätte ich notfalls auch bezahlt, um aus den Schlagzeilen zu kommen und meine Familie zu schützen – aber 10.000,- € ?

Gottlob musste ich diese Entscheidung in Abstimmung mit meinem Anwalt nicht treffen.

#8 Kommentar von Politik am 2015 Dezember 1 00000012 10:24 pm 144900507910Di, 01 Dez 2015 22:24:39 +0100

Jedenfalls ist Wagners Zahlung von 10000 € damit sein Verfahren eingestellt wird, teurer als das der Urkundenubterdrückung, wo er ein sehr mildes Urteil erhielt. 

 

#9 Kommentar von ines koch am 2015 Dezember 1 00000012 11:15 pm 144900813611Di, 01 Dez 2015 23:15:36 +0100

Die Einstellung des Verfahrens gegen Auflage von 10.000 ocken ist schon ein wort.

#10 Kommentar von AnwaltsLiebling am 2015 Dezember 2 00000012 12:00 am 144901083112Mi, 02 Dez 2015 00:00:31 +0100

@ Politik

Im Wiederholungsfall wird es immer teurer….

Eine politisch motivierte Straftat betrachte ich persönlich auch immer im Zusammenhang der Parteizugehörigkeit eines Beschuldigten und dem jeweiligen Justizminister, der eine Weisungsbefugnis gegenüber Justiz hat.

Ich weiß, eine gewagte These – aber kann man sie gänzlich von der Hand weisen?

Die Wahrheit werde ich nie erfahren.

 

#11 Kommentar von Schlauschwätz am 2015 Dezember 2 00000012 12:16 pm 144905498812Mi, 02 Dez 2015 12:16:28 +0100

Zwar war der Strafbefehl wegen Urkundenunterdrückung "billiger" als jetzt die Einstellung nach § 153a StPO in der Untreuesache: Aber in der jetzt eingestellten Angelegenheit bleibt die Unschuldsvermutung bestehen, so dass er vermutlich auch keine "Weiterungen" disziplinarrechtlicher Art zu erwarten haben dürfte (und das hätte ihm wegen der Ruhegehaltsbezüge wirklich weh tun können).

#12 Kommentar von T. Chris am 2015 Dezember 2 00000012 12:53 pm 144905718612Mi, 02 Dez 2015 12:53:06 +0100

Interessant ist, dass ausgerechnet bei dem Fall eine Schöffin aus Homberg stammt.

#13 Kommentar von Teufelchen am 2015 Dezember 2 00000012 1:35 pm 144905975701Mi, 02 Dez 2015 13:35:57 +0100

HNA 2.12.2015 "Zum Tage" von Redakteurin Ulrike Lange-Michael

" Und sind wir mal ehrlich: Geschadet wurde tatsächlich niemandem, es sei denn den Förderrichtlinien."

Frau Lange-Michael, da liegen sie aber falsch.

Das Geld wurde teilweise für Zwecke eingesetzt für das es nicht gedacht war, für einen Mitarbeiter der durch das Parlament dem Bürgermeister zu Recht verweigert wurde. Egal woher das Geld kommt: Er hat es ausgegeben. Steuergeld das man an anderer Stelle den Richtlinien entsprechend hätte ausgeben können und müssen.

Dort ist sehr wohl ein Schaden entstanden. Betrachtet man die Höhe insgesamt von rund 100 000 € für einen Mitarbeiter, was hätte man da für Jugendliche alles machen können.

"Noch nicht mal das Land als Zahler regt sich empört auf. "

Auch das ist nicht ganz richtig.

Das Land hat schriftlich dem Landgericht geantwortet, man wolle das Urteil abwarten. Das war 2012 Damals wie heute stellt das Landgericht fest: Ohne Rückforderung können wir kein Urteil sprechen. Das Landgericht hat zudem keine neue Stellungnahme eingeholt. Es bleibt ein mühseliges gedankliches Spiel, wenn man sich fragt: Wie hätte das Land reagiert, wenn Wagner verurteilt worden wäre? 

Wovon macht das Land zukünftig Verstöße abhängig, wo von das Gericht?

Land und Gerichte, auch das Landgericht dessen vorsitzender Richter in diesem Verfahren der Landgerichtspräsident war, haben sich vor einer Entscheidung gedrückt. Bis heute.

Nicht vergessen: Die CDU geführte Landesregierung hätte einem CDU Bürgermeister in den Rücken fallen müssen.

👿

#14 Kommentar von Homberg Fan am 2015 Dezember 2 00000012 7:53 pm 144908238807Mi, 02 Dez 2015 19:53:08 +0100

Also mal ehrlich. Schaden ist sehr wohl entstanden, nämlich bei uns Stteuerzahlern.

Ich habe  Fördermittel erhalten, bis auf den letzten Cent musste ich die Verwendung öffentlicher Mittel nachweisen. Es bestand für mich öffentliches Interesse, das Verfahren abzuschließen.

Bin gespannt was Herr Dr Wallmann vom Landesrechnungshof dazu sagt.

Hoffentlich gehen die Strafgelder nicht wieder an die Institution, die schon einmal Geld vom Militärkonzert bekommen hat.

Es bleibt ein Geschmäckle.

 

 

#15 Kommentar von Scherzbold am 2015 Dezember 2 00000012 9:28 pm 144908811409Mi, 02 Dez 2015 21:28:34 +0100

@ T.Chris

Schöffin aus Homberg erscheint mir nicht problematisch.

Aber:

Schöffin aus Homberg, deren Ehemann in der Vergangenheit politische Verantwortung in der Partei des Ex-BGM  (CDU) trug.

Es wäre menschlich, wenn die Schöffin dadurch in ihrer Unbefangenheit eingeschränkt wäre, wenngleich sie dies vor Gericht verneinte.

Man triftt sich auf Parteifesten und anderen gesellschaftlichen Ereignissen, an denen die Homberger Honorationen teilnehmen und dann muss die Laienrichterin an der Urteilsfindung mitwirken. Ich könnte es nicht…. 

 

 

#16 Kommentar von Comment am 2015 Dezember 2 00000012 10:02 pm 144909017510Mi, 02 Dez 2015 22:02:55 +0100

Die Richter haben nicht erkannt, dass Wagner auf Kosten anderer sich mit dem Fördergeldmissbrauch sich selbst das Leben erleichtert hat, zudem brauchte er selbst somit im Stadtmarketing keine Arbeitsstunden einsetzen und hatte , so denke ich, im Zweifel seine Freizeit genutzt und sich nebenher als Werbeträger präsentiert.

wenn das kein Vortei ist, aber dass muss HNA ersteinmal erkennen

#17 Kommentar von Mister X am 2015 Dezember 2 00000012 10:13 pm 144909080710Mi, 02 Dez 2015 22:13:27 +0100

@ Homberg Fan

Für mich hat der Landesrechnungshof nur eine beratende Funktion. Er kann keine Sanktionen aussprechen -leider-

Zur Erinnerung:

Der Vater von Dr. Wallmann, Herr Dr. Walter Wallmann sen. (CDU) war einer der angesehensten Oberbürgermeister von Frankfurt am Main und später Bundesminister und Ministerpräsident des Landes Hessen.

Legendär seine gute Zusammenarbeit in seiner Frankfurter Zeit mit Prof. Hilmar Hoffmann (SPD) , dem Kultur-Papst von Frankfurt am Main und darüber hinaus.

Hervorragende Arbeit über Parteigrenzen hinweg – das wünsche ich mir auch in Homberg!

 

#18 Kommentar von Genervter Bürger am 2015 Dezember 3 00000012 9:25 am 144913112009Do, 03 Dez 2015 09:25:20 +0100

Verfahren abgeschlossen. Freudentänze einstellen. Alles andere nervt den Bürger.

#19 Kommentar von Scherzbold am 2015 Dezember 3 00000012 9:23 pm 144917422309Do, 03 Dez 2015 21:23:43 +0100

Aber Hallo!

2 Kommentare am 03.12.15 ( Genervter Bürger und Teufelchen )

und trotzdem bis jetzt 625 Aufrufe.

Der Homberger Hingucker wird zum Selbstläufer.

Vielleicht wird nach der Helene Fischer ( 🙂 ) noch kommentiert.

Oder sind alle in der " Krone"?

#20 Kommentar von Anya am 2015 Dezember 4 00000012 1:32 pm 144923236901Fr, 04 Dez 2015 13:32:49 +0100

#Scherzbold

 

Bei diesem Blog ist es wie beim fotografieren – denn dort besteht die hohe Kunst der Fotografie zu einem großen Teil auch darin, das man auch mal NICHT auf den Auslöser drückt.

#21 Kommentar von Scherzbold am 2015 Dezember 4 00000012 2:55 pm 144923732402Fr, 04 Dez 2015 14:55:24 +0100

Anya, der war gut!  🙂

Allen einen schönen Clobesmarkt.

#22 Kommentar von G. Schönemann am 2016 Januar 7 00000001 6:44 pm 145218867006Do, 07 Jan 2016 18:44:30 +0100

Ursprünglich war hier eine Darstellung der Abläufe an diesen beiden "Gerichtstagen" vorgesehen.

Nach dem ich alles fertig hatte und ich es mir durchgelesen habe, verzichte ich darauf.

Meine persönliche Meinung zum Landgericht Kassel, zu Staatsanwaltschaft und zur Vorgehensweise des amtierenden Richters, einschl. der Bestellung von Frau Pfeiffer als Schöffin, hinterläßt nur einen falen Geschmack im Mund und die Frage was unserem Rechtsstaat geworden ist.

Hier nur ein paar Restinfos.

Im Rückblick sah das eher nach einem bereits vor Beginn feststehenden Ablauf aus, der am ersten Tag zunächst ein Schauspiel edler Gerichtsbarkeit biten sollte, um dann am zweiten Tag so zu enden.

Darauf deutet hin:
Der amtierende Richter hat schon am Nachmittag vor dem zweiten Verhandlungstag mit den Parteien gesprochen. Er hat sogar am 2. Verhandlungstag gegenüber einem erscheinenden Zeugen mündlich bedauert, ihn am Vortag nicht mehr rechtzeitig erreicht zu haben.

Dann wurde zunächst im stillen Kämmermlein für etwa 25 Minuten( Schöffen auf Linie bringen?, denn für die war das ja neu) getagt, danach kam der amtierende Richter und gab seine Erklärung ab.

Nunmehr stimmten die beiden Parteien zu und die Kuh war vom Eis.

Komisch, das man am Vortag schon Zeugen abbestellen will, obwohl doch noch gar nichts entschieden ist. 

Würde ein junger Staatsanwalt seinem Landgerichtspräsidenten widersprechen ?

Erfolg der Einstellung:
Nichts was der Wahrheit dienen könnte kommt auf den Tisch.

Das mögliche Problem mit Frau Pfeiffer ist keines mehr.

Die Ursache für die lange Verfahrensdauer a. das Land Hessen das das Urteil abwarten will und b. das Landgericht, dass nicht in die Pötte kam und die lange Verfahrensdauer zu verantworten hat, wird unter den Tisch gekehrt.

Politiker sprechen derzeit davon, nach den Kölner Ereignissen, man müsse mit aller Härte durchgreifen. Komisch das hier keiner so richtig bereit war sich zu positionieren.

Auch Herr Wagner ist hier kein Recht widerfahren, denn einen Freispruch gab es nicht.

Ich wünsche Herrn Wagner und seiner Familie alles erdenklich Gute. Denn für einen möglichen Fehler hat er heftig genug eingesteckt.

Dem Glauben an den Rechtsstaat und an die Justiz insbesondere in Hessen hat man jedoch keinen Gefallen getan.

 

 

#23 Kommentar von AnwaltsLiebling am 2016 Januar 7 00000001 10:51 pm 145220350310Do, 07 Jan 2016 22:51:43 +0100

@ Herrn Schönemann

Deals vor Gericht sind nicht ungewöhnlich, wenn die "Kuh vom Eis muss", wie Sie es richtig    beschreiben.

Ob ein angeklagter Bürgermeister die Justiz milder stimmt?

Ich und ich kann nur für mich sprechen, hätte kein 10.000,- € "gezahlt", wenn ich ohne Schuld    gewesen wäre. Die Belastungen durch die Presseberichte waren für die Familie des Alt-    Bürgermeisters bestimmt sehr belastend. Ich, der ich von meiner Unschuld überzeugt gewesen    wäre, hätte auch um die Familienehre zu retten, alle Instanzen durchlaufen.    

Herr Wagner hat sich anders entschieden – nach Rücksprache mit seinem Verteidiger?

Das ist zu respektieren.

Sie sprechen die Kölner Ereignisse und die Reaktionen der Politiker an.  Alles Geschwafel! Es kommt noch dicker. Die Willkommenskultur wird durch die Realität überholt. Ich würde dies gern näher begründen. Aber dann bloggt mich DMS, da es kein omberger Thema ist.  🙂

#24 Kommentar von G. Schönemann am 2016 Januar 8 00000001 7:26 am 145223437307Fr, 08 Jan 2016 07:26:13 +0100

Damit kein falscher Eindruck entsteht: Ich halte die Einstellung allein der langen Zeit wegen für richtig; die Zahlung in ihrer Höhe für zu hoch.