HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Strahlende Vergnügungsstätte in der Westheimer Straße

Offensichtlich hat der Bürgermeister noch nicht seine Pflicht getan und den Betreiber des Wettbüros auf das Verbot vom Februar 2018 aufmerksam gemacht. Seit Februar sind in der Altstadt Vergnügungsstätten nicht zulässig.

Jetzt strahlt jedem der in die Altstadt kommt, der Schriftzug "tipwin" entgegen.  Deutlich zeigt Homberg, dass Homberg zwar Satzungen erlässt, dass diese aber nicht so ernst gemeint sind. Gesetze müssen in Homberg nicht beachtet werden.

Siehe dazu die rechtswidrige Veränderungssperre auf dem ehemaligen Weckesser-Gelände, Satzung für das Mühlhäuser Feld, das Bebauungsverbot in den Überschwemmungsgebieten oder eben das Verbot von Vergnügungstättenn in der Altstadt. Wettbüros sind im Sinne der Baunutzungsverordnung Vergnügungsstätten.

Der Bürgermeiste lässt dies pflichtwidrig geschehen. Die fremden Interessen sind dem Bürgermeister offensichtlich wichtiger als die der Homberger.

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Ein Kommentar zu “Strahlende Vergnügungsstätte in der Westheimer Straße”

  1. Der patriot

    Satsungen sin doch eh nur kannregelungen in hr siehe auch auf dem friedhof in hr! Esdürfen keine gesteckte oder blumen auf der wiese an den stehlen stehn! Aber immer wenn ich dort bin sind welche da obwohl an den stehlen genug platz gibt!

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