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Treuhänder HLG: „scheint es legitim eine Reduzierung des Kaufpreises anzubieten““

Tabelle: Kaufpreisermittlung der HLG, Quelle [1]

 
Angenommen jemand hätte im Mühlhäuser Feld ein Grundstück für ein Wohnhaus kaufen wollen  und er hätte dem Verkäufer, der Hessischen Landgesellschaft, (HLG) vorgerechnet:

Grundstücksgröße  500 qm
davon bebaubare Fläche 200 qm
Freifläche 300 qm
davon nicht nutzbarer  Vorgarten und Seitenabstand zum Nachbargrundstück 150 qm

Den Kaufpreis würde er errechnen mit:

Bebaubare Fläche 200 qm mal  30 Euro/qm  = 6.000 Euro
nutzbare Freifläche 150  qm mal 15 Euro/qm = 2.250 Euro
Grünfläche  150 qm mal 1 Euro/qm =   150 Euro

Kaufpreis  gesamt für 500 qm  = 8.400 Euro (16,80 Euro/qm)
statt 500 qm mal 75 Euro/qm = 37.500  Euro (75,00 Euro/qm)

Weder die Stadt noch die HLG würde diese Rechnung akzeptieren.

Foto: Frontansicht des Gebäudes U2 für 26. 915 Euro zusammen mit 3.600 Quadratmeter Gelände.

 

Wie die HLG den Verkaufspreis berechnet

Im Kasernengelände ist die HLG für die Stadt als Treuhänder für die Vermarktung der Flächen und Gebäude für die Stadt tätig. Aktuell soll das Grundstück und Gebäude U2 in der ehemaligen Ostpreußenkaserne verkauft werden.

Für das 3.674 qm großes erschlossenes Grundstück mit rund 900 qm Geschossfläche errechnet die HLG einen Preis auf genau diese Weise und kommt auf 26.915 Euro. (7,32 Euro/qm)

Diesen Verkaufspreis schlägt die Hessische Landgesellschaft (HLG) vor, alsTreuhänder der Stadt.

Zur Begründung dieses niedrigen Preises schreibt Joachim Kothe von der HLG:

 Quelle [2]

 

Verräterische Sprache

In dem Scheiben bezieht sich Kothe auf ein Gespräch des Kaufinteressenten mit einem städtischen Mitarbeiter. Die Themen werden von Kothe so bewertet, dass er schreibt:

"Vor diesem Hintergrund scheint es legitim, eine Reduzierung des Kaufpreises (nach Eckpunktepapier 30€/qm) auf 15€/qm anzubieten."

Kothe nimmt die Position des Kaufinteressenten und dessen Argumentation ein. Er vergisst, dass er für die Stadt treuhänderisch tätig ist.

Kothe, als Vertreter der HLG, setzt sich nicht für die Interessen der Stadt ein. Nach den Richtlinien für die Bodenbevorratung muss die HLG einen kostendeckenden Preis erzielen. Sollte ein solcher Preis am Markt nicht zu erzielen sein, sondern nur ein geringerer, dann muss die Stadt die Differenz zum kostendeckenden Preis an die HLG zahlen. Der HLG kann es also egal sein, zu welchen Preis sie verkauft. Sie weiß, was sie nicht am Markt erzielen kann, holt sie sich von der Stadt. Die HLG gewinnt immer. Die HLG geht kein Risiko ein, das trägt immer die Stadt. Mit treuhänderischem Handeln hat das nichts zu tun.

Tabelle: Große Erfolge von der HLG prognostiziert um den Auftrag von der Stadt zu erhalten

Geschäftsmodell der HLG

Dieses risikolose Geschäftsmodell betreibt die HLG schon lange und hat ihre Argumentation auch darauf ausgerichtet, möglichst viel solcher Geschäfte in die Hand zu bekommen. 2012 argumentierte Herr Kothe, es sei wichtig, dass die HLG die Grundstücke von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) übernimmt und die Interessenten sie nicht von der Bima kaufen: Verkauft die Bima direkt, kann die HLG nichts gewinnen.

Damit der HLG das Kasernengeschäft nicht verloren geht, hat Kothe 2012 eine positive Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgetragen.

3.  Herr  Kothe  von  der  HLG  trägt  eine  Wirtschaftlichkeitsberechnung  mit  möglichen   Aufteilungen von Baufeldern in den Kasernen vor. In den letzten zwei Wochen wurden 8   verbindliche  Interessenbekundungen  zum  Erwerb  gewerblicher  Liegenschaften  von   Investoren unterzeichnet. Diese Erklärungen liegen der Bauverwaltung vor und sind dort   einsehbar.  
 
Herr Kothe erläutert die Details der Kalkulation und die Umsetzung der Vermarktung im   Rahmen  der  Bodenbevorratung.  Ab  dem  5.  Jahr  wird  nach  ersten  Berechnungen  ein   Überschuss  aus  dem  Verfahren  erzielt.  Für  das  Gebiet  gibt  es  eine  positive   wirtschaftliche  Perspektive,  insbesondere  im  Vergleich  zu  bisher  von  der  HLG   entwickelten Gewerbeflächen,  wo  erheblich  höhere  Investitionen für  den  Grunderwerb   und die Erschließung aufgewendet werden mussten.

Auszug aus dem Protokoll über die 6. Sitzung der Arbeitsgruppe Konversion am 29. Mai 2012

Diese acht "verbindlichen Interessenbekundungen" waren vorgetäuscht. Die Bewertung  "verbindlich" ist eine Täuschung, denn verbindlich sind allein die notariellen Verträge, die auch später nicht in allen Fällen zustande kamen.

Von dem von Kothe behaupteten Überschuss war weder fünf Jahre später noch heute sieben Jahren später etwas zu sehen. Es gibt auch keine positive wirtschaftliche Perspektive. Das Kasernengelände wurde für 1,5 Mio. Euro von der Stadt über die HLG gekauft. Die Stadt hat gegenüber der HLG aus der Bodenbevorratung einen Schuldenstand von über 4 Mio. Euro nachdem schon ein großer Teil der Grundstücke zu Schleuderpreisen verkauft sind. Die HLG hat ihr gutes Geschäft gemacht, die Stadt bleibt auf den Schulden sitzen. Vor diesem Schaden hätten der Magistrat und der Bürgermeister die Stadt bewahren können, wenn sie es gewollt hätten. Nach der Hessischen Gemeindeordnung hat sie das Recht, Beschlüssen der Stadtverordneten zu widersprechen und damit auch die Pflicht. Die Magistratsmehrheit und der Bürgermeister haben es unterlassen, die Stadt vor diesem Schaden zu bewahren.

 

 

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Kommentare sind deaktiviert Empfänger "Treuhänder HLG: „scheint es legitim eine Reduzierung des Kaufpreises anzubieten““"

#1 Kommentar von Dr. Klaus Lambrecht am 2019 März 6 00000003 11:18 am 155186753611Mi, 06 Mrz 2019 11:18:56 +0100

Es ist schon interessant wenn man in der HNA bei den verschiedenen Kreiskommunen sieht wie mit den öffentlichen Geldern umgegangen wird. Planungen und Ansprüche von Bürgern oder verschiedenen Interessengruppen gibt es viele. In Homberg wird jeder Wunsch scheinbar erfüllt, zumal manche Politiker ja auch Doppelfunktionen also im Verein und Parlament haben, da muss man Rücksicht nehmen. In Gudensberg aber auch in Neukirchen werden manche Projekte auf Eis gelegt oder abgespeckt, weil derzeit nicht oder nur schwierig finanzierbar. In Homberg – trotz Rückzahlung von 2. Mio € – wird so getan, als leben wir auf einem anderen Stern. Da wo wir Einnahmen erzielen könnten, um zu versuchen die Schuldenlast zu minimieren – auch wenn es kleine Schritte sind, werden Immobilien verschleudert.  Man will sogar Gebäude kaufen, wie die Löwenapotheke und Holzhäuser Str. 1 damit wir etwas Miete einnehmen können, aber nach den Wohnungen in der Engelapotheke wird gar nicht gefragt.

#2 Kommentar von Homberger Jeck am 2019 März 6 00000003 12:05 pm 155187030312Mi, 06 Mrz 2019 12:05:03 +0100

Hallo Scherzbold !

Am Aschermittwoch ist alles vorbei!

Ganz Deutschland beendet den Karneval. Ganz Deutschland?

Nein. Ein von unbeugsamen Politikern bevölkertes kleines Städtchen leistet Widerstand.

In ihren Reihen befinden sich scheinbar auch würdige Nachfolger von Miraculix dem Druiden. Die hüten scheinbar ein Geheimrezept wider die Vernunft.

Frei nach Asterix und der berühmten Einleitung ( in deutsch, Auszug )

"…Ganz  [3] ist von den Römern besetzt… Ganz  [3]? Nein! Ein von unbeugsamen  [4]bevölkertes  [5] hört nicht auf, dem Eindringling Widerstand zu leisten….."

[6]

🤡

#3 Kommentar von Frustrierter am 2019 März 6 00000003 10:00 pm 155190603010Mi, 06 Mrz 2019 22:00:30 +0100

Wie oft lese ich in diesem Blog, dass ein Schaden für die Stadt entstanden ist.

Zum besseren Verständnis möchte ich betonen:

Die STADT   –  das sind wir Bürger und Bürgerinnen in Homberg!.

Wir alle wurden und werden durch falsche Entscheidungen finanziell geschädigt!

Wenn es eng in der Stadtkasse wird, geht es an die Grundsteuer und sonstige Abgaben.

#4 Kommentar von Dr. Klaus Lambrecht am 2019 März 14 00000003 8:47 pm 155259287508Do, 14 Mrz 2019 20:47:55 +0100

In der morgigen bzw. heutigen STAVO geht es um den Verkauf des Gebäudes U2. Auch in den Ausschüssen wurde kontrovers über die Preisfindung debattiert. Vergleicht man die Festsetzungen des Bebauungsplanes mit der Vorlage der STAVO findet man eklatante Widersprüche.
Es werden – wie in Homberg üblich – wieder irreführende Begriffe wie Grünland eingeführt. Dabei gibt es laut Bebauungsplan nur bebaute Fläche, bebaubare Fläche und Grünfläche.(das ist der Bereich entlang des Zaunes). Ein Blick auf den Bebauungsplan und ein Vergleich mit den Unterlagen zeigt, dass die Planunterlagen nicht stimmen können. Absicht, Täuschung oder Versehen. Da kann sich jeder Leser seinen Reim darauf machen.

#5 Kommentar von Opa am 2019 März 14 00000003 9:59 pm 155259714009Do, 14 Mrz 2019 21:59:00 +0100

Jetzt mal einfach nachgefragt:

Ist  den Homberger Entscheidern eigentlich bewusst, dass seit nunmehr ein paar Jahren größtenteils utopische Preise für Immobilien jeglicher Art bezahlt werden?

Die EZB unter ihrem Präsidenten italienischer Herkunft hat dies möglich gemacht.

Nun muss die Stadt Homberg diesen Preiswahn nicht vollends unterstützen.

Aber die Suche nach Preisnachlässen ist nur noch peinlich.

#6 Kommentar von Scherzbold am 2019 März 14 00000003 10:25 pm 155259874510Do, 14 Mrz 2019 22:25:45 +0100

Die Meinung der Homberger Makler ( Immobilien-König und Grunewald Immobilien – kurzfristig waren sie ja vereint –  🙂 ) zu den Immobilienverkäufen der Stadt würde mich schon interessieren….

Preisbrecher ?

Diletanten?

Realisten?

#7 Kommentar von Delf Schnappauf am 2019 März 14 00000003 11:09 pm 155260136211Do, 14 Mrz 2019 23:09:22 +0100

Ergänzungen zu der Verkaufspreisberechnung.

Für die Fläche gibt es einen Bebauungsplan. Nach dessen Festlegungen darf 80 Prozent der Fläche überbaut werden.

3674 qm im Baufeld davon 80 Prozent = 2.917 qm sind bebaubar.

Die Baumasse ist begrenzt auf 10, das bedeutet, wie viele Kubikmeter Baumasse je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind.  Bei 3677 qm mal 10 = 36.770 cbm. Die maximale Höhe 16 m.

Bei einer angenommenen Geschosshöhe von 3 Meter ergibt das eine Geschossfläche von 12.250 qm.  Die jetzige Geschossfläche bei zwei Geschossen liegt bei 920 qm. Eine Ausweitung vom Faktor 13.

 

#8 Kommentar von Kernstädter am 2019 März 14 00000003 11:10 pm 155260144911Do, 14 Mrz 2019 23:10:49 +0100

Niemand ist auf allen Geschäftsfeldern bewandert, niemand kann alles.

Aber die Entscheider im Rathaus können auf alle Fälle keine Immobiliengeschäfte tätigen!

Dabei sollen sie die Käufer und Verkäufer nicht über den Tisch ziehen, nur marktgerechte Preise aushandeln.

Ist das denn so schwer?