HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

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Umbau Engelapotheke: Information durch den Magistrat

 
Am 9. Mai 2019 richtete die Bürgeliste Homberg ein Anfrage an den Magistrat zum Umbau der ehemaligen Engelapotheke zu einem Haus der Geschichte.
Im Erdgeschoss ist ein außerschulischer Lernort "Haus der Reformation" eingerichtet worden. 
Die Räume im 1. Obergeschoss nutzt der Burgbergverein für seine Ausstellung zur Burg.
Die beiden weiteren Geschosse sind als je eine Wohnung geplant.
Nach den bisherigen Informationen soll der Umbau 4 Mio. Euro kosten.

Die Antwort des Magistrats:

"Beantwortung der Anfrage der Bürgerliste Homberg zum „Haus der Geschichte“ in der Stadtverordnetenversammlung am 9. Mai 2019

1. Mit welcher Rechtsform (z. B. Miete, Pacht oder Nutzungsgestattung) wurden die Räumlichkeiten den beiden Vereinen überlassen?

Es handelt sich um eine zivilrechtliche Vereinbarung, die wohl als Leihe zu qualifizieren ist.

2. Welche Entgelte für Nutzung, Betriebskosten und Gebäudeerhaltung wurden mit den Vereinen vereinbart?

Die Nutzung erfolgt unentgeltlich. Die ursprünglich zwischen den Vereinen und der HLG geschlossenen Vereinbarungen müssen hinsichtlich der Nebenkosten noch konkretisiert werden. Hierüber wird demnächst im Magistrat beraten.

3. Wurden Rückfallklauseln für die Räumlichkeiten und – wenn ja – mit welchen Bedingungen und Vorgaben verabredet?

Nein.

4. Ist das Gesamtbauvorhaben „Engel-Apotheke“ fertig gestellt und durch den Magistrat mit welchem Ergebnis, auch im Hinblick auf Baukosten, Mängel, etc., abgenommen? Wenn nicht, welches sind die Gründe hierfür?

Das Gesamtbauvorhaben wurde noch nicht abgenommen, weil noch kleinere Nacharbeiten erledigt werden müssen.

5. Wann ist mit der Vermietung der beiden Wohnungen und mit welchen Abreden zu Größe, Mietpreis, Betriebskosten, etc. zu rechnen?

Hierüber wird demnächst im Magistrat beraten.

6. Nach welchen Kriterien erfolgt – falls schon vermietet: erfolgte – die Auswahl der Mieter?

Hierüber wird demnächst im Magistrat beraten.

7. Welche Beeinträchtigungen sind durch die beabsichtigten weiteren Baumaßnahmen im Umfeld des Gebäudes für dessen Nutzer und Mieter zu erwarten?

Es ist mit denjenigen Beeinträchtigungen zu rechnen, die üblicherweise mit Baustellen verbunden sind (Geräusche, Verkehrsbehinderungen, u. ä.).

8. Welche Stellplatzregelung wird für die „Engel-Apotheke“ und deren Nutzer/Mieter getroffen oder ist eine solche schon verabredet?

Hierüber wird demnächst im Magistrat beraten.

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Ein Kommentar zu “Umbau Engelapotheke: Information durch den Magistrat”

  1. Dirk-H. Pfalz

    Eine solche Antwort muss man schon im Detail betrachten. Sie ist aber in ihrer Aussage nichts anderes, wie die Antworten, die die BL bisher auf ihre Fragen erhalten hat.

    Schade ist nur, dass der BM auf meine "geschäftsordnungswidrige" Vorstellung des Fragekataloges nicht mündlich geantwortet hat. Ich bin mir aber sicher, die Leser des Hinguckers haben die "Arroganz der Verwaltung" erkannt.

    Leihe – ein schöne Rechtsform für den Entleiher, sind doch alle wesentlichen Inhalte des Vertrages durch Gesetz – § 598 ff BGB – geregelt. So ist der Verleiher gemäß § 598 BGB verpflichtet, den Gebrauch der Sache dem Entleiher untentgeldlich zu gestatten.

    Die Rückgabe hat zu erfolgen, wenn der Gebrauch für den Entleiher sie letztlich nicht mehr braucht. Aber der Verleiher kann die Sache jederzeit zurückfordern.

    Ob "Leihe" hier eine Rechtsform ist, die der Verpflichtung der Stadt zu einer ordnungsgemäßen Nutzung ihres "Anlagevermögens" gerecht wird? Die entstehenden KOsten für die Immobilie, so sie denn zugeordenet werden können, werden es zeigen.

    "demnächst beraten" – Die Geschäftsordnung läßt ein Nachfragen zu. Also werde ich für die BL in der nächsten Sitzung der Stadtverordneten fragen, ob beraten wurde. Die Antwort kenne ich schon heute: nein. Also zwingt der Magistrat letztlich Fragesteller dazu, immer wieder nicht erledigte Anfragen zu wiederholen. Sinnvoll ist das nicht, aber Transparenz macht dies Vorgehen notwendig. 

    Zur Verdeutlichung: Da stellt eine Fraktion einen Antrag wegen Hundebeutel. Der Magistrat beantwortet diesen Antrag mit einer Sachstandsmitteilung über die Aufstellung und erklärt den Antrag für erledigt. Er ist es in meinen Augen nicht. Auf der "Sau" steht im von HUnden sehr frequentierten Mittelteil kein Spender. Aber es ist ja Sache der Fraktion die Erledigung ihres Antrages zu hinterfragen, das muss nicht die BL machen.

    Wir sind nur gespannt, wann wir wieder über ein "neues Projekt" aus der HNA mit BM-Gespräch und ohne Absprache im Magistrat erfahren. Die "Schaustellung" muss ja weiter gehen.

     

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