HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit

In der letzten Legislaturperiode hat die CDU/FDP Mehrheit drei Mal die Öffentlichkeit von der Teilnahme von Teilen der Stadtverordnetenversammlung ausgeschlossen.

Fall 1:Mühlhäuser Feld – Vermarktung der Grundstücke
Es wird ein undurchsichtiges Erbbaumodell vorgestellt, in dem neue Akteure als Berater eingefügt werden, die wiederum mit Honoraren zu bezahlen sind. Wer sollte da begünstigt werden?

Fall 2: Mühlhäuser Feld – Änderung des Bebauungsplan
Auf einem Teil des Mühlhäuser Feldes soll abweichend vom Bebauungsplan eine höhere Bebauung zugelassen werden. In Hinblick auf eine solche Änderung waren schon  Bauleistungen im Vorfeld ausgeschrieben worden, wie zufällig bekannt wurde. Zu wessen Vorteil sollte der Bebauungsplan geändert werden?

Fall 3: Einkaufszentrum
10 Tage vor der Kommunalwahl sollte in einer Sondersitzung über Einleitung von Planungen für ein Einkaufszentrum beschlossen werden. Tatsächlich war bereits zwei Monate vorher eigenmächtig ein Auftrag für ein Einzelhandelskonzept an die GMA vergeben worden. Dieser Sachverhalt wurde verschwiegen.

Rausschmiss der Öffentlichkeit
Der Fraktionsvorsitzender der CDU Peter Dewald bekam kurz vor der Sitzung einen Zettel in die Hand gedrückt, auf dem der Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit formuliert ist. Das trägt er vor. Begründung: Eventuelle Nachteile von der Stadt abwenden. Das reicht nicht aus. Nur wenn ein höherwertiges Rechsgut zu schützen ist, darf das Recht auf Öffentlichkeit punktuell eingeschränkt werden, zum Beispiel, Persönlichkeitsrecht oder Steuergeheimnis. Das lag nicht vor. Das hätte der Vorsitzende erkennen können und den Antrag als unzulässig zurückweisen müssen. Er tat es nicht. Die Mehrheit von CDU/FDP und zahlreiche SPD-Stadtverordneten stimmten für den Ausschluss der Öffentlichkeit.

Der Stadtverordnetenvorsteher forderte die Pressevertreterin und die zahlreich erschienen Bürger – viele davon von der neu gegründeten FWG – auf den Raum zu verlassen. Die sogenannte Vorstellung des Projektes Einkaufszentrum und der sogenannten Investoren ist hier nachzulesen.

Antrag auf Ordnungswidrigkeit abgewiesen
Nach der Sitzung veröffenlichte der Fraktionsvorsitzende von Bündnis90/Die Grünen, Klaus Bölling auf der Homepage der Grünen den Inhalt des Tagesordnungspunktes.

Wochen später wurde bekannt, dass der Stadtverordnetenvorsteher Bernd Pfeiffer (CDU) ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Bölling beantragt hat. Pfeiffer hat nicht nur die Neutralität seines Amtes in der Sitzungsführung missbraucht, er hat aktiv auch noch den Protest dagegen verfolgen wollen.
Die Kommunalaufsicht folgte dem Antrag nicht.
Die Kommunalaufsicht schreibt:

“Nach Prüfung der Sach- und Rechtlage ist davon auszugehen, dass der Ausschluss der Öffentlichkeit zu Tagesordnungspunkt 6 der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.03.2011 zu Unrecht erfolgt ist.“

"Unabhängig davon, dass das nach § 52 Abs.1 Satz 3 HGO vorgeschriebene Verfahren nicht eingehalten wurde, sind auch keine sachlich rechtfertigenden Gründe für einen nur ausnahmsweise zulässigen Ausschluss der Öffentlichkeit ersichtllich."

Ein unsubstantierter Hinweis auf "evt. Nachteile für die Stadt Homberg (Efze) beim frühzeitigen Bekanntwerden von Einzelheiten zu Vorhaben" kann einen Ausschluss der Öffentlichkeit (…) keinesfalls rechtfertigen, zumal wenn – wie hier – die Information der Öffentlichkeit im Rahmen einer zwei Tage später stattgefundenen Pressekonferenz bereits geplant ist.

Unter diesen Voraussetzungen kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Stadtverordneten hinsichtlich der im Verlauf der Verhandlung (…) erlangten Informationen einer besonderen Verschwiegenheitspflicht unterliegen..

Da die von Herrn Bölling publizierten Sitzungsinhalte im Übrigen ihrer Bedeutung nach ohnehin keiner Geheimhaltung bedürfen.

[Unterstreichungen durch Homberger Hingucker]

Drei Mal Ausschluss der Öffentlichkeit.
Drei Mal keine ausreichende Gründe.
Drei Mal parteipolitische Manöver
Drei Mai Luftnummern.
Drei Mal aktiv vom Stadtverordnetenvorsteher mit betrieben.
Drei Mal Missbrauch der Stadtverordnetenversammlung.

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2 Kommentare zu “Unter Ausschluss der Öffentlichkeit”

  1. Homberger

    Für solche Verhaltensweisen, unter anderem, wurde dann der Stadtverordnetenvorsteher mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet.

  2. Homberg Fan

    Bemerkenswert dabei ist, dass der ehemalige Vorsitzende der Stavo für diese Leistung mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet wurde.

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