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Vertragsbruch soll belohnt werden

Solaranlage Hülsa

Der Bebauungsplan der Hülsaer Solaranlage muss geändert [1] werden. Im Haupt- und Finanzausschuss wurde am 23. 3. nachgefragt, wie es dazu gekommen ist. Es stellt sich heraus, dass der Anlagenbetreiber falsche Angaben gemacht hatte. Die Grünpflanzungen, die als Ausgleich für die überbaute Fläche gesetzlich notwendig sind, hat er auf einem fremden Grundstück „nachgewiesen“, das ihm gar nicht gehört. Ob damit die Stadt getäuscht worden sei und der Anlass für die neue Planung der Bauherr zu verantworten habe, wollte Dirk Pfalz wissen, Bürgermeister Martin Wagner musste das zugeben. Neben der Täuschung in den Plänen ist damit auch der städtebauliche Vertrag des Erbauers mit der Stadt nicht erfüllt worden: Vertragsbruch also.

Für die SPD fragte Dirk Pfalz im Ausschuss, ob es Aufgabe der Stadt sei, dieses rechtswidrige Verhalten dadurch zu belohnen, dass man ein neues Planverfahren einleitet, das die Fehler nachträglich „heilt“.
Hätte dort jemand rechtswidrig eine Gartenhütte errichtet, er hätte sie wieder abbauen müssen.

Die Anlage ist von Anfang an umstritten gewesen, weil der Bauherr von Anfang an getäuscht hat.

1. Täuschung beim Grundstückskauf
Beim Grundstückskauf gab er an, er wolle das Grundstück als Weide für das Pferd seiner Tochter mit einen Weideunterstand für das Pferd. Nur unter dieser Voraussetzung hatte die Vorbesitzerin das Grundstück abgegeben. Wenn sie gewusst hätte, dass eine solche große Anlage dort gebaut werden sollte, hätte sie dem Verkauf niemals zugestimmt, berichtet ein Anlieger.

2. Bauen im Außenbereich
In den Plänen zur Änderung des Flächennutzungsplans gab der Bauherr an, die Fläche solle als Sondergebiet für Fotovoltaik ausgewiesen werden. Da es im Außenbereich liegt, wäre damit eine sogenannte Freiflächenanlage [2] möglich geworden. Solarpanele, die auf der Fläche aufgeständert wären.
Tatsächlich waren bereits vor der Genehmigung [3] der Planung massive Fundamente errichtet worden, die für ein Scheunengebäude vorgesehen waren. Das war der Hinweis, dass hier etwas anderes gebaut werden sollte, als das, was genehmigungsfähig war. Im Außenbereich darf kein Nicht-Landwirt Gebäude errichten.
Im Text des Bebauungsplans steht ausdrücklich, dass der Bauherr als Nicht-Landwirt im Außenbereich kein Recht hat ein Gebäude [4] zu errichten. Die Stadt hat durch zweifelhafte Umdeutungen geholfen, dies zu umgehen, sie hat aktiv dazu beigetragen.

3. Betrugsverdacht
Es sollte aber im geschützten Außenbereich ein scheunengroßes Gebäude errichtet werden, um damit höhere Preise für den erzeugten Strom zu bekommen. Genau das hat der Gesetzgeber mit dem Erneuerbaren Energiegesetz nicht gewollt. Vorteile für die Nutzung vorhandener Dächer sollten begünstigt werden, nicht aber die Errichtung neuer Gebäude, noch dazu im Außenbereich. Die höheren Preise für den Strom zahlen alle Stromverbraucher, diese werden geschädigt, der Tatbestand des Betrugs ist damit gegeben.
In der Stadtverordnetenversammlung [5] im September 2009 beantragte ich deshalb den Tagesordnungspunkt zur Planaufstellung abzusetzen. Die Parlamentsmehrheit setzte sich darüber hinweg. Die Stadtverwaltung wusste von der Unzulässigkeit, half aber diese zu umgehen.

4. Falsche Planvorlagen
In den Plänen war das Nachbargrundstück für die Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen, das dem Anlagenerbauer aber nicht gehört. Das verschwieg er. Erst nach der Plangenehmigung und während der Bauphase frug der Anlagenbauer den Besitzer des Grundstücks, ob er das Grundstück erwerben könne. Dazu war dieser nicht bereit. Die Auflagen zum Ausgleich konnten somit nicht umgesetzt werden, die Pflichten aus dem Bebauungsplan und aus dem städtebaulichen Vertrag nicht erfüllt werden.

In Hülsa kann man nicht verstehen, warum der ortsansässige Anlagenerbauer nicht eines der zahlreich vorhandenen Scheunendächer [6] benutzt hat und stattdessen im Außenberiche in einer landschaftlich schönen Lage, dieses Gebäude errichtet, wo er jetzt auch noch Hühnerhaltung betreibt.
Verstehen kann man auch nicht, warum der Bürgermeister und die CDU/FDP Stadtverordneten einen Hülsaer Bürger auf zweifelhafte Weise begünstigt und die Verärgerung [7] so vieler Anlieger der Anlage in Kauf nimmt.

Bürgermeister setzt auf die Macht der einen Mehrheitsstimme von CDU/FDP
Auf die Frage von Dirk Pfalz ging der Bürgermeister nicht mehr inhaltlich ein. Das würde am Freitag in der Stadtverordnetenversammlung entschieden, da könne er ja abstimmen. Außerdem sei das alles so mit dem Regierungspräsidenten abgesprochen. Der Bürgermeister hat keine Argumente mehr, er ist – wie schon in früheren Situationen nicht zum Gespräch bereit – er setzt allein auf Macht.

Angesichts eines solchen Verhaltens kommt die Frage auf: Welche Vorgänge oder gegenseitigen Verpflichtungen gibt es im Hintergrund? Ist das noch mit rechtsmäßiger Verwaltung vereinbar?
Erschreckend ist die durchgängige Bereitschaft der CDU/FDP Stadtverordneten, diese zweifelhaften Manöver mitzumachen und dem kein Einhalt zu gebieten.

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Kommentare sind deaktiviert Empfänger "Vertragsbruch soll belohnt werden"

#1 Kommentar von Te wake am 2010 März 24 00000003 10:33 am 126942320210Mi, 24 Mrz 2010 10:33:22 +0100

Ach, wird jetzt der RP auch schon Helfershelfer bei Rechtsbrüchen?
Ob der das wirklich weiß und auch vollständig informiert wurde ?

Es sei doch auch an die Tatsache der Falschinformation des Kreises bei Ausschreibungen oder bei Einschaltung der Kommunalaufsicht hingewiesen. Die lässt sich das auch alles gefallen.
Dabei sind es nicht Ämter, sondern Menschen die dort sitzen !
Und die lassen sich scheinbar gern hinters Licht führen, es sei denn sie wären dumm!

Es geht nicht nur um Rechtsbrüche.
Es geht um Kosten und Öffentlichkeit!
Und um mangelhafte Arbeit der Verwaltung, mangelhafte Information im Bauausschuss an die Entscheidungsträger.

Passt hervorragend zum Bild das die CDU im Land abgibt.

#2 Kommentar von Barolle am 2011 Mai 26 00000005 3:08 pm 130641893903Do, 26 Mai 2011 15:08:59 +0100

Vor 14 Monaten wurde beschlossen, etwas zu ändern.
Hat denn die Verwaltung schon einen neuen Bebauungsplan ins Parlament eingebracht ?
Wurde er geändert ?

Hat der gerade mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnete Stadtverordnetenvorsteher und Mitglied der CDU diese Schauspiele nicht mitgetragen.
Und all die anderen Dinge z. B auch den Wahlkampfgag mit dem EKZ ?

Passt irgendwie zu Homberg:

Den Bau der Nordumgehung begann man ohne Eigentümer von Grundstücken zu sein.
Die Skaterbahn und die Freizeitanlagen hat man ohne Baugenehmigung gebaut.
Den Parkdeckneubau nachträglich genehmigen lassen.
Verträge über eine Steinbrucherweiterung ohne Zustimmung des Parlamentes abgeschlossen!
Die Zehntscheune entkernt ohne Eigentümer zu sein und Gegenstände entnommen, die nicht im Eigentum der Stadt waren. (Kommentar in der HNA von Herrn Hölting am 26. Mai 2011)

So was nennen andere Schwarzbauten, Diebstahl usw.