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Wagner Prozess: erneut verschoben

Bild [1]Nachdem das Oberlandesgericht das Verfahren nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft an das Landgericht Kassel zurück überwiesen [2] hat, wurden schon zwei Mal Prozesstermine angekündigt und dann doch wieder weiter verschoben [1].

Die Erklärung des Gerichtes für Verschiebung, Haftsachen hätten Vorrang, überzeugt nicht mehr. Die Bürger suchen nach Erklärungen für immer wieder erneute Verschiebung. Eine Erklärung geht davon aus, dass Wagner politisch gedeckt wird, wobei offen ist wie lange es noch gehen soll.

Nach einer andere Erklärung wird das Gericht den Prozess bis nach den Wahltermin am 25. Mai 2014 hinauszögern, um dann den Prozess durchzuführen, wenn Wagner nicht mehr im Amt ist und somit das öffentliche Interesse nachlässt. Auch das Gericht steht dann nicht mehr so sehr im Blickfeld der Öffentlichkeit. Ergänzend hieß es auch, dass mit einem so späten Termin die CDU im Europawahlkampf und bei der Wahl des Landrat durch Negativschlagzeilen keinen Schaden nimmt.
Wo glaubhafte Informationen vorenthalten werden, sind die Menschen darauf angewiesen, sich selbst einen Reim auf das Verhalten der Gerichte zu machen.
Es steht auch noch das Verfahren beim Verwaltungsgericht wegen des Bürgerbegehrens offen. Weitere Ermittlungen gegen Martin Magner werden von der Staatsanwaltschaft geführt – das heißt es ist ein ausreichender Anfangsverdacht in verschiedenen weiteren Fällen vorhanden.

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#1 Kommentar von Neu-Homberger am 2014 Februar 10 00000002 10:41 pm 139206848010Mo, 10 Feb 2014 22:41:20 +0100

Die Gerichtsbarkeit in Deutschland ist unabhängig. Das ist gut so und soll auch so bleiben.

Änderungen im Verfahrensablauf hat es in den letzten Jahrzehnten immer wieder gegeben.

So werden z.B. heutzutage Verfahren gegen Jugendliche beschleunigt bearbeitet.

Ich würde mir wünschen, dass auch anhängige Verfahren gegen Personen des öffentlichen Lebens (hierzu zählen auch  Beamte/Wahlbeamte) beschleunigt bearbeitet werden.

Dies wäre im Interesse der Beschuldigten/Angeklagten und in diesem Fall auch der Bürger!

Niemand weiß, wie der Prozess gegen Herrn BGM Wagner ausgehen wird.

Bei einer Verurteilung hätte der BGM Konsequenzen ( Rücktritt ) ziehen können. Bei einer Einstellung des Verfahrens hätte er mit breiter Brust vor seine Bürger treten können.

Die unsägliche Hängepartie wäre der Homberger Bürgerschaft erspart geblieben.

#2 Kommentar von Gerhard Schönemann am 2014 Juni 26 00000006 8:55 am 140376933408Do, 26 Jun 2014 08:55:34 +0100

Heute meldet die HNA, dass der Landgerichtspräsident in den Ruhestand geht.

[3]

Der scheidende Richter äußert sich dort auch zur Verfahrensdauer. Leider nicht mit den Begründungen die man im Falle Wagner verwendet hat und verwendet. Und natürlich gibt es auch keine politische Einflussnahme. Er nimmt da eher die Rechtsanwälte ins Visier. 

Wird er sich aber freuen, dass es derzeit wohl 2 weniger gibt und geben wird. Und Hurra schreien!

"Verfahren, ob nun im Zivil- oder im Strafbereich, werden immer komplizierter. Das ist auch auf die Komplexität der Strafprozessordnung zurückzuführen. Die Zahl der Verfahren mit sehr vielen Verhandlungstagen nimmt immer weiter zu, was die Strafkammern und Richter vor Herausforderungen stellt. In einer globalen Welt werden auch die Beteiligten immer globaler, das fängt bei den Anwälten an und hört bei den Zeugen auf. Vielleicht liegt es auch an der rasanten Vermehrung der Anwälte in Deutschland. Als ich angefangen habe, gab es 60 000, mittlerweile sind es über 160 000. Je höher die Anwaltsdsichte, desto höher auch der Konkurrenzdruck. Das mag sich im Einzelfall auch auf die Verfahrensdauer auswirken."

#3 Kommentar von Frustrierter am 2014 Juni 26 00000006 4:00 pm 140379482404Do, 26 Jun 2014 16:00:24 +0100

Zu 2, Gerd Schönemann

 

Das erklärt auch, warum für Juristen ein Bürgermeisterposten durchaus interessant sein kann.:-)

Die Verfahrensdauer im Fall Wagner hat ein Geschmäckle.

Verfahren gegen Amtspersonen, die von erheblicher Bedeutung für die Öffentlichkeit sind, sollten auch im Interesse des AMTES zügiger verhandelt werden.

#4 Kommentar von Frustrierter am 2014 Juni 26 00000006 4:02 pm 140379492104Do, 26 Jun 2014 16:02:01 +0100

Sorry, Gerhard Schönemann.

#5 Kommentar von Homberg Fan am 2014 Juni 26 00000006 4:51 pm 140379789004Do, 26 Jun 2014 16:51:30 +0100

Wie sagt B.S: Wagner hinterlässt verbrannte Erde. Das ist aus der sogenannten zweiten Chance geworden.

Ich bin gespannt, wie der Nachfolger mit den Gefolgsleuten umgeht. Darf dann auch noch ein Restaurant am Marktplatz Tische und Stühle auf dem bürgersteig steleln, das Fußgänger und Kinderwagen auf die Straße ausweichen müssen. Was wird aus den spezies?

Daran wird Herr Ritz gemessen werden, auch wenn es die Oberbürgermeisterin ist. Da sollte er durch, die Bürger werden es ihm danken.

#6 Kommentar von Teufelchen am 2015 Januar 16 00000001 7:09 am 142138854807Fr, 16 Jan 2015 07:09:08 +0100

Und schon wieder ist ein Jahr vergangen. 

Heute meldet die HNA das der Sprecher des Landgerichtes erklärte, vermutlich könne man in einem Monat ( Februar 2015 ) einen Termin nennen.

Aber:

Das Landgericht ist beschäftigt mit Haftsachen beschäftigt ? Hat keine Zeit?

Wer prüft das mal nach? SPD rührt euch

Tja. Dafür ist Zeit

Dienstag, 13.01.2015,
9:00 Uhr – Saal E 218
Landgericht Kassel – 7. Strafkammer

Berufungsverhandlung gegen einen 54 Jahre alten Mann aus Cuxhaven wegen Verdachts des gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betruges.

Quelle:  [4]

👿

 

P. S.

Auch hier bekleckerte und bekleckert sich weiter mit Ruhm: Göker

Dort gibt es Kommentare u. a. Hinweise auf nicht besetzte Richterstellen ( passt zu fehlende Polizsten in Hessen ) und auch die Frage warum man ausgerechnet Promi-Verfahren auf die lange Bank schiebt. Ganz wichtig sind doch Verfahren die sich um das Thema " Politik und deren Glaubwürdigkeit drehen.

[5]

#7 Kommentar von Leser am 2015 Januar 16 00000001 2:46 pm 142141598502Fr, 16 Jan 2015 14:46:25 +0100

Was beschwer ihr Euch, wir sind doch so ein reiches Land!