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Wann lohnt sich ein Wohnmobilstellplatz?

Für die Planung eine Wohnmobilstellplatzes gibt es eine Planungshilfe [1]des Deutschen Tourismus Verbandes.

Wann lohnt sich für eine Kommune ein solcher Platz? Dazu heißt es in der Broschüre:

Vor Beginn der Planungen für neue Stellplätze ist es erforderlich, eine Zielgruppen- und Potentialanalyse zu erstellen, die die Größe und Ausstattung des Reisemobilstellplatzes bestimmt. Daraus lässt sich seine Wirtschaftlichkeit ermitteln. Quelle [2]

Eine solche Analyse ist den Stadtverordneten in Homberg nicht vorgelegt worden, sie ist wohl auch nicht erstellt worden. Schon bei anderen Bauprojekten verzichtete Homberg auf solche Grundlagen. Dabei bestimmt die Gemeinde-Haushalts-Verordnung:

(1) Bevor Investitionen von erheblicher Bedeutung beschlossen werden, ist unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich, mindestens einen Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Folgekosten, die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung zu ermitteln.  Quelle [3]

Die Planungshilfe gibt interessane Daten bekannt:

#  Die Reisemobilisten sind zu 62 Prozent über 50 Jahre alt.

#  80 Prozent der Reisemobile wird nur von 2 Personen genutzt.

#  Durchschnittlich haben Reisemobilstellplätze 17 Stellplätze. Homberg plant 29 Plätze [4].

#  Durchschnittliche Auslastung pro Standplatz jährlich 65 vermietete Nächte bei 365 Tage sind das 18 % Auslastung je Reisemobilstellplatz pro Jahr.

#  "Wesentlicher Kostenfaktor für den Stellplatzbau sind die Tiefbauarbeiten. Zu prüfen sind unter anderem folgende Punkte:

•Wie ist die Bodenbeschaffenheit?
•Gibt es Altlasten?
•Ist das Gelände an die Kanalisation angeschlossen?
•Sind die Zufahrtstraßen reisemobilgerecht befestigt?
•Lässt sich WLAN problemfrei installieren?"

#  In der Planungshilfe wird eine Standortanalyse und eine Stärken- Schwächenanalyse der Plätze im Umkreis von 50 km angeraten. Ausdrücklich wird vor Fehlinvestitionen gewarnt.
 

Planen nach dem Homberger Modell

Auf all die Fragen, die in der Planungshilfe angeschnitten sind, gab es bei der Beschlussfassung keine Informationen. Im Bauausschuss wurden Fragen der Bürgerliste nach solchen technischen Größen als Terrorisierung der Ausschussarbeit bezeichnet, ohne dass der Ausschussvorsitzenden solche Wertungen rügte.