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Warum hat Homberg den Rechtsstreit verloren?

Das Urteil des Landgerichts liegt jetzt vor [1]. Damit ist ersichtlich, warum die Stadt den Rechtsstreit in der Sache Rückabwicklung des Grundstücksverkauf an den CDU-Stadtverordneten Althaus verloren hat.

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Die Stadt hatte kein Klagerecht
Die Stadt war nicht berechtigt in der Sache zu klagen, da sie nicht Eigentümer des verkauften Geländes war. Sie hätte nur dann klagen können, wenn der Eigentümer, die Hessische Landgesellschaft (HLG), der Stadt das Recht abgetreten hätte.

Das ist ein handwerklicher Fehler des Kasseler Anwaltes der Stadt.
Er hatte zwar vorab im Auftrag der Stadt geprüft, ob eine Rückabwicklung des Verkaufs eingeklagt werden könne. Der Anwalt sah diese Möglichkeit und errechnete, wieviel der Prozess in der ersten Instanz für die Stadt kosten würde.

Offenbar hatte er aber nicht geprüft, ob die Stadt überhaupt klageberechtigt war. Dieser Fehler ist umso peinlicher, als auch Bürgermeister Dr. Ritz als promovierter Jurist, der die Faktenlage kennt, dies nicht selbst festgestellt hatte.

BildDieser Fehler kostet der Stadt nach der Berechnung des Kasseler Anwalts 15.081,28 Euro. Hinzu kommt noch das Honorar für die 1. Prüfung der Anwalts.

Obwohl Bürgermeister Dr. Ritz das Urteil und die Begründung vorlag und er die entsprechenden juristischen Kenntnisse besitzen könnte, haben er und der Magistrat zur Fristwahrung vorsorglich Berufung eingelegt. Allein dieser Schritt kostete für die Stadt 1.266,00 €. Da die Stadt nicht klageberechtigt ist, wäre diese Ausgabe vermeidbar gewesen

Schlussstrich oder Aufklärung
Mit dem Urteil sah Dr. Ritz einen Schlussstrich in der Sache gezogen, das müsse akzeptiert werden, wie er sich in einer der letzten Sitzungen äußerte. Damit ist der Vorgang von außen beendet, ohne an den Kern zu rühren: Den schnellen und freihändigen Verkauf des Grundstückes und der Gebäude ohne Ausschreibung, ohne Wertermittlung und ohne Stadtverordneten-Beschluss im Jahr 2012. Der Fall soll wohl möglichst geräuschlos nicht aufgeklärt werden, um so die Verantwortlichen zu schonen. Die Bürger zahlen ja am Ende.

Nachtrag: Auf der Homepage [2] der Stadt ist zu lesen:

„Die Klage der Stadt Homberg gegen die Eigentümer des Konversionsgeländes in der ehemaligen Dörnberg-Kaserne, Althaus/Hucke auf Rückabwicklung des Kaufvertrages ist vom Landgericht Kassel abgewiesen worden. Laut Landgericht bestünde kein Anspruch auf Rückabwicklung. Darüber informierte Bürgermeister Dr. Nico Ritz die Stadtverordneten in ihrer jüngsten Sitzung. (di)“

Die Aussage es bestünde kein Anspruch auf Rückabwicklung ist falsch, das Urteil lautet, die Stadt ist nicht klageberechtigt.

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#1 Kommentar von Peter am 2016 November 7 00000011 10:13 pm 147855319510Mo, 07 Nov 2016 22:13:15 +0100

Zum Dank müsste jedem der die Klage im Parlament befürwortet hat ein prozentualer Anteil der Kosten in Rechnung gestellt werden. Eine Schade und unnötige Steuerverschwendung! Man fragt sich was mit seinen gezalten Steuern passiert…da bekommt man eine Antwort. 

Und als Dank bekommt die Stadt noch einen 2 Mio. Zuschuss vom Land. Kein Wunder das viele Politiker kein Vertrauen mehr genießen. Zuuuuu Recht!!!!!

#2 Kommentar von Termin Ator am 2016 November 8 00000011 8:00 am 147858845408Di, 08 Nov 2016 08:00:54 +0100

Einerseits handelt die HLG im Auftrab der Stadt treuhänderisch und nimmt eigenständig keine Tätigkeiten wahr; andererseits benötigt die Stadt die Zustimmung der HLG um Klagen zu können.

Wer ist denn nun rechtlich Eigentümer ?

Für mich ergibt sich daraus ein Schadenersatzanspruch gegenüber denen, die den Kaufpreis festlegten. Handelten sie doch nicht zum Wohle der Stadt.

Es bleibt zu prüfen, ob mit einer nachträglichen Übertragung des Klagerechtes zum jetzigen Zeitpunkt weitere rechtliche Schritte möglich sind.

Vorsorglich Berufung eingelegt zu haben ist der einzige sichere Weg. Was die Frage betrifft, Dr. Ritz hätte das erkennen können, müssen, sollen – dies ist durch die Übertragung der Mandantschaft an einen RA nicht seine Aufgabe.

Bleibt zu hoffen, dass man ggf. den RA zum Schadensersatz heranziehen kann.

Aber das mögen die Götter entscheiden.

#3 Kommentar von Homberg Fan am 2016 November 8 00000011 6:53 pm 147862759406Di, 08 Nov 2016 18:53:14 +0100

 

Verwunderlich ist, warum keiner fragt, wer das erforderliche Einvernehmen seitens der Stadt Homberg gegenüber der HLG erteilt hat. Dadurch konnte doch nur der Verkauf durch die HLG erfolgen. Oder irre ich mich?

#4 Kommentar von Pro Homberger am 2016 November 8 00000011 8:58 pm 147863508208Di, 08 Nov 2016 20:58:02 +0100

Nach meinem Wissen wurde der Kaufverkauf von Seiten der Stadt durch den damaligen Bürgermeitser M.W. und den damaligen ersten Stadtrat G. F. unterschrieben. Damit konnte der Kaufvertrag formal erst rechtskräftig werden. Die HLG als Treuhänder hat sich an die Vorgaben der Käufer und Verkäufer orientiert und den Vertrag gegengezeichnet. Warum sollte die HLG ein Eigeninteresse haben, den Kaufpreis höher zu gestalten? Man gräbt sich doch nicht selbst das Wasser ab. Im Nachgang kann sich die HLG immer aus der Affäre ziehen. Mal ist sie Eigentümer (im Fall der Rückabwicklung) und als Treuhänder handelt sie nur im Auftrag und der Vorgabe der Stadt. Herr Gerlach spielte in der Vergangenheit immer das Spielchen "guter Fraktionsvoritzender" / "schlechter Fraktionsvorsitzender". Zuerst hat er gemeinsam mit den Grünen und der FWG die Bauleitplanung blockiert um die Rückabwicklung zu erzwingen und später lenkte er und seine Fraktion kurzerhand ein. Warum? Um G.F. nicht in der Öffentlichkeit bloßzustellen? Bürgermeisterwahlkampf? SPD Homberg ….. ein Trauerspiel in vielen unendlichen Akten.

#5 Kommentar von DMS am 2016 November 8 00000011 10:10 pm 147863944010Di, 08 Nov 2016 22:10:40 +0100

zu 4: " Warum sollte die HLG ein Eigeninteresse haben, den Kaufpreis höher zu gestalten?"

Die HLG ist laut Vertrag verpflichtet, einen Mindestverkaufspreis zu kalkulieren. Das hat die HLG nach meinen Kenntnissen bisher zu keiner Zeit getan, sie hat lediglich mit festen Werten für bebaute, unbebaute Grundstücke gerechnet. Die tatsächlichen Kosten wurden in den vorgelegten Tabellen nicht aufgeführt.

Zu dem Zeitpunkt des Kaufabschlusses HLG – Althaus u.a. schreibt die Staatsanwaltschaft am 30.06.2015, (Aktenzeichen:   5633 Js 44490/13):

Die in § 6 Abs. 2 der Vereinbarung geforderte Mindestverkaufskalkulation lag zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses nicht vor

Somit hat die HLG pflichtwidrig gehandelt.

Ein weiterer Aspekt ergibt sich aus der Richtlinie für die Bodenbevorratung.

„Bei Verkäufen unter dem kostendeckenden Mindestverkaufspreis steht der HLG darüber hinaus das Entgelt aus dem Differenzbetrag zwischen dem Mindestverkaufspreis und dem erzielten Kaufpreis zu.“
Quelle: Bodenbevorratungsrichtlinie

Je höher die HLG den Mindestverkaufspreis ansetzt, desto höher ist ihr Gewinn.

#6 Kommentar von Wisser am 2016 November 8 00000011 11:03 pm 147864262011Di, 08 Nov 2016 23:03:40 +0100

Ich habe heute mit einem Anwalt aus Homberg gesprochen, der mir bestätigt hat, dass die Rückabwicklung somit die Klage auch schon im Vorfeld als erfolglos einzustufen war.

Die 15.000 Euro sind verbrannt worden, das hätte Dr. Ritz einschätzen können müssen.

Entweder Dr. Ritz konnte dies nicht einschätzen, dann wäre er ein schlechter Jurist, oder Dr. Ritz  wollte die Verantwortung, keine Klage gegen Althaus zu führen, nicht übernehmen. Dann wäre er ein schlechter Bürgermeister.

#7 Kommentar von Bürger 2014 am 2016 November 9 00000011 7:43 am 147867383407Mi, 09 Nov 2016 07:43:54 +0100

Das Kind ist wie so oft in Homberg in den Brunnen gefallen und nun wird sich Monate lang darüber aufgeregt. Ändert sich was ? Nee…. Früher aufwachen……In vielen Fällen entscheidet der Bürger durch seine gute Wahl doch selbst mit welche Politik in Homberg gemacht wird. Lernen durch Schmerzen kann ich da nur sagen. Vieleicht ändert sich ja mal was…..

#8 Kommentar von Stauffenberg am 2016 November 9 00000011 11:28 am 147868731011Mi, 09 Nov 2016 11:28:30 +0100

Herr Dr. Ritz hat auch erkannt und gewusst, dass eine Klage nicht zum Ziel führt.

Hat er doch im Vorfeld in der Stadthalle bei einer Stadtverordnetenversammlung geäußert: "Wir Juristen sagen immer "pacta sunt servanda" [Verträge sind einzuhalten], daher ist eine Klage nicht erfolgversprechend".

Um aber dem Homberger Bürger mal wieder Sand in die Augen zu streuen, beschritt er dennoch den Klageweg. Es ist ja mal wieder nicht sein Geld…

#9 Kommentar von Comment am 2016 November 10 00000011 12:13 pm 147877642012Do, 10 Nov 2016 12:13:40 +0100

Hat der Bürgermeister wieder Anwälte aus München oder Hamburg beauftragt, für 350 € Stundenhonorar?

#10 Kommentar von DMS am 2016 November 10 00000011 12:56 pm 147877896912Do, 10 Nov 2016 12:56:09 +0100

zu 9: Nein, aus den veröffentlichten Unterlagen geht hervor, dass der Bürgermeister in diesem Fall einen Anwalt aus Kassel beauftagt hat.

#11 Kommentar von Bürger am 2016 November 10 00000011 9:18 pm 147880909809Do, 10 Nov 2016 21:18:18 +0100

Herr Dr. Ritz scheint kein Vertrauen in Homberger Anwälte zu haben.

#12 Kommentar von Scherzbold am 2016 November 11 00000011 4:49 pm 147887934504Fr, 11 Nov 2016 16:49:05 +0100

Wo kommen wir denn hin?

Ein Anwalt aus einer Metropole in Deutschland beauftragt keinen Anwalt aus der Provinz.

Der Briefkopf muss auch stimmen (…)

P.S.:  Me ahlen Homberger sind mit insen Anwälten und Anwältinnen zufrerren.  🙂

#13 Kommentar von Joachim Grohmann am 2016 November 11 00000011 5:05 pm 147888031905Fr, 11 Nov 2016 17:05:19 +0100

Vielleicht wollte sich aber auch kein Homberger Anwalt den Ruf ruinieren!

In diesem Sinne

#14 Kommentar von Wähler am 2016 November 11 00000011 10:20 pm 147889924310Fr, 11 Nov 2016 22:20:43 +0100

DMS

"Das ist ein handwerklicher Fehler des Kasseler Anwaltes der Stadt."

Ein neuer DMS in der Kommentierung?

Langsam glaube ich zu wissen, warum Dr. Ritz den Weg von der Hamburger Kanzlei  ins Homberger Rathaus  antrat….