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2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Magistrat: Schneider-Spende und gefällte Bäume

BildDer Magistrat beantwortete eine Anfrage vom 24. Februar 2016:

 

 

Spende des Herrn Schneider und Baumfällung

Sehr geehrter Herr Schnappauf,
bezugnehmend auf Ihre o. g. Anfrage wird zunächst mitgeteilt, dass es sich nicht erschließt, woraus Sie die „Dringlichkeit“ ableiten.

Zu Ihren Fragen nehmen wir folgend Stellung:

1. Welchen Betrag spendete Herr Schneider für die Kindergärten der Stadt?

Er spendete 5.000,00 €. Der Betrag ging am 2. Dezember 2015 ein.

2. Wann wurde die Spendenbescheinigung über die Spende von Herrn Schneider (Korbach) ausgestellt?

Die Spendenbescheinigung wurde am 14. Dezember 2015 ausgestellt und zugesandt.

3. Wer ist Eigentümer des Grundstückes auf dem die Bäume standen?

Stadt Homberg, Land Hessen und Hessische Landgesellschaft.

4. Wer hat in der Stadtverwaltung die Baumfällung beauftragt?

Die Bauverwaltung der Stadt Homberg (Efze).

5. Welche Kosten sind durch die Fällung und Entsorgung der Stadt entstanden?

Netto 300,- €.

6. Wer trägt die Kosten der Baumfällung?

Die Stadt Homberg (Efze).

7. Wer hat nachgewiesen, dass alle Bäume aus Gründen der Verkehrssicherheit zu beseitigen sind?

Durch Hessen mobil wurden Verkehrssicherungsmaßnahmen als notwendig erachtet, daraufhin wurde seitens der Bauverwaltung entschieden, die Bäume zu fällen.

BildAnmerkung zu der Antwort

1. Die Stadt hat die Spende verbindlich für 2016 angenommen.

2. Für den Grundstücksstreifen neben der Kasseler Straße soll es drei Eigentümer geben. Das scheint unglaubwürdig.

3. Unglaubwürdig ist auch die Aussage, dass die Fällung der 6 Bäume sowie von Buschwerk nur 300,- Euro gekostetet haben soll.

4. Nach dem Aktenvermerk des Leiters des Bauamtes war nur von einem Rückschnitt die Rede. Eine Gefährdung der Verkehrssicherheit muss in Zweifel gezogen werden. Die Bäume standen 3 bis 4 Meter neben der Straßenbegrenzung. Die Begrenzungslinie wird im Luftbild nicht einmal von der Baumkrone verdeckt.

Es bleibt der Verdacht, dass es einen Zusammenhang zwischen der Spendenzahlung und der Baumfällung gibt.
Die Stadt hat mit der Baumfällung ihre eigene Satzung verstoßen. Im gültigen Bebauungsplan sind die Bäume als zu erhalten ausgewiesen.

siehe auch: Unternehmerspende: Magistrat antwortete nicht (15.3,2916)

Bürgermeister schweigt zu der widerrechtlichen Abholzaktion der Stadt

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4 Kommentare zu “Magistrat: Schneider-Spende und gefällte Bäume”

  1. Abakus

    Wer sich dumm hinstellen will sollte das tun.

    Besser als mit solchen Antworten kann man nicht belegen, über welche Qualitäten man verfügt oder auch nicht verfügt.

    Ehrliche, offenen, korrekte und umfassende Antworten kriegt man in Homberg entweder nur noch auf Rezept, oder aus Kindermund.

    Sorry.

    Schlimm: Angeblich Erwachsene, gebildete und qualifizierte Mitarbeiter oder Verwaltungsleiter meinen, sie würden damit zeigen was Sache ist.

    Und merken nicht, wie sehr sie sich zugleich gegenüber ernsthaften Investoren disqualifizieren.

    Man könnte meinen, die vorschulische Pflasterstein und Treppensteigen Intelligenzfördernde Wirkung fehle.

  2. AnwaltsLiebling

    Nehmen wie einmal an, die von DMS gestellten Fragen hätte ein Staatsanwalt oder Richter im Gerichtssaal gestellt.

    Dann wären gezielte Nachfragen unausweichlich (…)

    Wer ist die Bauverwaltung?

    War es der Leiter der Bauverwaltung oder ein Untergebener?

    Handelte der Betreffende ohne Rücksprache mit dem Bürgermeister?

    Hat Hessen Mobil die Stadt Homberg schriftlich aufgefordert, aus Gründen der Verkehrssicherheit die Bäume zu fällen?

    Wurde dieses Schreiben dem Herrn Bürgermeister vor der Weiterleitung an die Bauverwaltung vorgelegt?

    Wurde bei einer mündlichen Anordnung durch Hessen Mobil eine Aktennotiz gefertigt? 

    Wer fertigte diese an?

    Ende des Fragespielchens.  :-)

    P.S.:  Vor ein paar Jahren musste ich einen kranken Kirschbaum fällen lassen. Durch einen Fachbetrieb entstanden für die Fällung, Entsorgung des Gehölzes ( der Stamm blieb vor Ort ) Kosten von ca. 800,00 €.

    Da könnte ich bei böswilliger Betrachtung zu der Annahme kommen, dass mich der Fachbetrieb übers Ohr gehauen hat. Glaube ich aber eigentlich nicht.

  3. Frustrierter

    "….nur auf Rezept…."

    Sind Fragen und nützliche Hinweise aus der Bevölkerung überhaupt erwünscht?

    Meine Antwort: Nein, DIE haben eh keine Ahnung.

    Dies ist mein subjektiver Eindruck im Verhältnis der Stadtoberen zu den Bürgern.

  4. Niccoló

    Weitere Frage: Bei 300,00 € netto ist was und wieviel Tara?

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