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Was der Magistrat zur Algenzucht zu sagen hat

Algenzucht [1]Auszug aus dem Protokoll
der Stadtverordneten-Versammlung vom 30. 1. 2014

Zu Punkt 16: Gegenstand: Anfragen

a) des Stadtverordneten Delf Schnappauf vom 16. Januar 2014
betr. Geplante Algenzuchtanlage

Die Beantwortung der Anfrage wird von Herrn Ersten Stadtrat Fröde wie folgt verlesen:

1. Aus welchen Gründen wurde die im August für September 2013 vom Bürgermeister angekündigte Besichtigungsfahrt zu einer Algenzuchtanlage bisher noch nicht durchgeführt?

Mangels Interesse der Stadtverordneten und Magistratsmitglieder fand die Besichtigungsfahrt bisher noch nicht statt.

Anmerkung: Wieso interessierten sich nicht einmal die Stadtverorndeten und Stadträte von CDU, FDP und SPD, die doch alle von dem Technologiepark auf dem Kasernengelände überzeugt waren?
Der wahre Grund: Der im Sommer 2012 gemeldete Bau der größten Indoor-Algenzuchtanlage durch die ÖPAG hat sich als Luftnummer [2] erwiesen. Es gibt nichts zu besichtigen in Bassum [3].

 

2. Wer tritt als Käufer dieses Geländes auf? Ist es die Ökologische Projekte AG (ÖPAG [4]), für die Herr Dr. Lorenzo in Homberg am 03.12.2013 vortrug oder ist es Herr Pannach, der als ETGprojekte auftritt?

Ein Käufer ist zur Zeit noch nicht bekannt.
Herr Pannach ist der Projektentwickler. Dr. Lorenzo arbeitet Herrn Pannach zu.

Anmerkung: Die ÖPAG behauptet von sich "Kompetenz und langjährige Erfahrung zur kostengünstigen, industriellen Züchtung von Mikroalgen in geschlossenen Systemen mit extrem hoher Reinheit. Durch die Züchtung von Mikroalgen können viele weltweite Probleme gelöst werden: Umwelt, Ernährung, Gesundheit, Energie uvm." Dr.Lorenzo ist als Mikrobiologe angestellt.
Herr Jürgen Pannach [5] war in den letzen Jahren im Baunebengewerbe tätig, Trockenausbau, Elektroarbeiten, Maurer-, Putzer- und Malerarbeiten.

 

3. Hat der Magistrat die Bonität der Käufer geprüft, so dass sowohl der Grundstückskauf für 200.000 Euro wie auch die Investition in Höhe von mehreren Millionen Euro gewährleistet ist?

Die Prüfung der Bonität findet bei einer weiteren Konkretisierung vor der Beschlussempfehlung in den städtischen Gremien statt. Die Wirtschaftlichkeit wird in das Gesamtpaket einfließen.

Anmerkung: Im Antrag auf Fördermittel für die Erneuerung der Infrastruktur hat der Magistrat bereits die 200.000 Euro aus dem Projekt als Einnahmen ausgewiesen. Die Fördermittel können erst augegeben werden, wenn ein rechtsgülitger Bebauungsplan vorliegt. Baumaßnahmen in Höhe von 7,8 Mio. Euro müssen in diesem Jahr verbaut  sein. Technisch und organisatorisch ist das nicht zu schaffen, wie aus in einem Brief von Unger-Ingenieruen hervorgeht , zumal nicht jetzt, wo weitere Verzögerungen eingetreten sind.

 

4. Herr Pannach trug im Haupt- und Finanzausschuss vor, dass die Produktion im März 2014 in den vollklimatisierten Gewächshäusern starten soll, wenn sich die Stadt schnell entscheidet.

– Hält die Stadt diesen Zeitplan für realistisch?

Nein, da bis jetzt die Bauleitplanung nicht abgeschlossen ist und auch kein Kaufvertrag gezeichnet sowie ein Bauantrag gestellt wurde.

– Wenn nicht, welcher Zeitplan gilt?

Ist zur Zeit nicht bekannt.

Anmerkung: Trotzdem werden die Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf in Höhe von 200.000 Euro gegenüber dier WI-Bank ausgewiesen.

 

5. Hat der Magistrat sich einen Einblick in die Energie-, Stoff- und Kostenbilanz der Algenzucht verschafft?

Nein, ist nicht die Aufgabe des Magistrats. Andere Stellen prüfen dies zum Beispiel im Rahmen einer UVP.

Anmerkung: Bei eine Umweltverträglichkeitsprüfung [6](UVP) werden die Auswirkungen eines Betriebes auf die Umwelt geprüft. Bei der Frage geht es darum, ob sich der Magistrat wenigsten in Ansätzen ein Bild von den Realisierungschancen gemacht hat. Weder von der Energiebilanz, der Stoffbilanz noch der Kostenbilanz gibt es bisher von wissenschaftlichen Seite eine positive Ausage. Das Gegenteil ist der Fall, es gibt Warnungen [7].

 

6. Herr Pannach nennt auf der Seite der ETG-Projekte Renditeerwartungen von 16 Prozent für die Algenzucht. Die ÖPAG spricht von Amortisation des Investments in vier bis fünf Jahren.

– Hat der Magistrat diese Aussagen einer Plausibilitätsprüfung unterzogen?

Nein, ist nicht Aufgabe des Magistrats. Dies wird ein Investor zu prüfen haben.

– Hält der Magistrat solche Renditevoraussagen für seriös ?

Die Renditeerwartungen sind für den Magistrat unerheblich.

Anmerkung: Die Magistratsmitglieder, die sich nicht einmal für die wirtschaftlichen Grundlagen eines Projektes interessieren, das sie in die Stadt holen wollen, sind in dem Amt fehl am Platz und schaden durch ihre Leichtgläubigkeit der Stadt.

 

Herr Erster Stadtrat Fröde teilt mit, dass sich einzelne Magistratsmitglieder der Formulierung der Antworten nicht angeschlossen haben.

Herr Schnappauf stellt zwei Nachfragen, die dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt sind.

 

Anlage 2: Nachfrage zu Algenzucht

Frage 1:
Sind dem Magistrat mit Bürgermeister Martin Wagner an der Spitze die folgenden Fakten über die so genannten Investoren bekannt?

1. Die ÖPAG, für die Herr Dr. Lorenzo in Homberg war, gibt als Geschäftsadresse Königsallee 20 A in Berlin-Grunewald an. Unter dieser Anschrift gibt es keine ÖPAG.

2. Die etg-Projekte von Herrn Pannach, der ebenfalls in Homberg war, gibt als Geschäftsadresse An der Heilandweide 2, in Berlin-Marienfelde. Dort existiert diese Firma nicht.

3. Die Firma Schumann & Schumann in Potsdam steuert die sogenannten Partnerfirmen, die durch unterschiedliche Knöpfe auf dem Telefon von Michael Schumann existieren.

4. In dem Firmennetzwerk gibt es kein arbeitsfähiges Labor.

5. Im Januar 2013 erklärte die Firma, sie sei zahlungsunfähig. Eine Frau aus dem Vorstand und der Laborleiter wurden entlassen.

6. Die ecological energy group (EEG) ist im November 2013 in die Insolvenz gegangen und existiert nicht mehr.
 

Frage 2. Ist dem Magistrat bekannt, dass die Erzeugung von Öl für energetische Nutzung aus Algen je Liter 250,- Euro kostet?

——
Auf diese Nachfragen antwortet der Magistrat nicht, wie es nach der HGO seine Pflicht ist, auch im Protokoll ist keine Reaktion verzeichnet.

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Kommentare sind deaktiviert Empfänger "Was der Magistrat zur Algenzucht zu sagen hat"

#1 Kommentar von Bad Man am 2014 Februar 19 00000002 5:39 am 139278476605Mi, 19 Feb 2014 05:39:26 +0100

Besser kann man und das auch noch schriftlich nicht dokumentieren über welche "Qualitäten" der Magistrat bzw. die Mehrheit der Magistratsmitglieder verfügt.

nicht bekannt, nicht zuständig, keine Antwort, Verhandlungen mit obskuren Firmen.

Ob da schon mal einer das Internet zur Informationsgewinnung genutzt hat um zum Wohle Hombergs handeln zu können?

 

#2 Kommentar von Maria am 2014 Februar 19 00000002 1:48 pm 139281409401Mi, 19 Feb 2014 13:48:14 +0100

Also, jetzt platzt mir doch mal wieder die Hutschnur.

Wieso können die so betagten Damen und Herren vom Magistrat wie auch von den Stadtverordneten, sich nicht mal hinsetzen und selber recherchieren? Die können mir doch nicht sagen, sie hätten nicht die Möglichkeit oder die Kompetenz dazu? Zuwas haben die Enkel dieser Damen und Herren oder die Kinder einen Computer zuhause? Da kann man sich doch mit diesen an den Computer setzen und selber mal sich informieren, zuwas bekommen die eigentlich Aufwandsentschädigungen gezahlt? Es sind immerhin unsere Steuergelder, und ihr seit von uns gewählt worden, für uns den Schaden abzuhalten. Müssen wir Bürger immer über Euch schimpfen, weil ihr nicht über den Suppenteller hinaisschauen könnt?

Also los jetzt, tut mal was für Euer Geld, bis  zur nächsten Wahl dauert es nicht mehr lange.

#3 Kommentar von Bad Man am 2014 Februar 19 00000002 2:40 pm 139281721702Mi, 19 Feb 2014 14:40:17 +0100

zu 2.

Da die Sitzungen des Magistrates nicht öffentlich sind und die Antworten des Magistrats mit Stimmenmehrheit entstanden sind, kann man Kritik nicht auf alle Magistratsmitglieder richten. Selbst die Stimmverhältnisse sind nicht öffentlich.

Dabei lässt die HGO durchaus die Möglichkeit Sitzungen oder Teile davon öffentlich abzuhalten:
 

§ 67

Beschlussfassung

(1) Der Gemeindevorstand fasst seine Beschlüsse in Sitzungen, die in der Regel nicht öffentlich sind. In einfachen Angelegenheiten können die Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst werden, wenn niemand widerspricht.

(2) Geheime Abstimmung ist unzulässig; dies gilt auch für Wahlen, es sei denn, dass ein Drittel der Mitglieder des Gemeindevorstands eine geheime Abstimmung verlangt. Im Übrigen gilt für die vom Gemeindevorstand vorzunehmenden Wahlen § 55 sinngemäß.

 

Der Homberger Magistrat hat 11 Mitglieder:

CDU : Henninghausen, Monstadt, Eisenberg

SPD : Fröde, Gerlach, Kreuzberg

FDP : Engelhardt

FWG: Höhle, Weiß

Grüne: Otto

dazu Bgm Wagner
[8]

Quelle der Parteien sind die Homepages der Parteien – die Homepage der Stadt weist da mal wieder ein Informationsdefizit auf.

Als Bürgermeister hat Herr Wagner eine Stimme mehr im Magistrat bei Stimmengleichheit. Und: Man kann mit der Beschlussfähigkeit "tricksen".

§ 68 (1) Satz 2

Geht z. B. jemand aus dem Sitzungsraum ( Toilette/ Raucherpause) und ändern sich dadurch die Mehrheitsverhältnisse, kann man einen auf Antrag zurückgestellten Punkt mit der Mehrheit aufrufen und schnell zur Abstimmung bringen. Ausschlag kann dann die zus. Stimme des Bgm bringen.

§ 68

Beschlussfähigkeit

(1) Der Gemeindevorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit bei Beginn der Sitzung fest; die Beschlussfähigkeit gilt so lange als vorhanden, bis das Gegenteil auf Antrag festgestellt wird. Der Antragsteller zählt zu den anwesenden Mitgliedern.

(2) Die Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Der Vorsitzende nimmt an der Abstimmung teil. Bei Stimmengleichheit gibt seine Stimme den Ausschlag. § 54 Abs. 1 Satz 3 findet Anwendung.

(3) Besteht bei mehr als der Hälfte der Mitglieder des Gemeindevorstands ein gesetzlicher Grund, der ihrer Anwesenheit entgegensteht, so ist der Gemeindevorstand ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.