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Was ist ein Dach? Bundesgerichtshof hat entschieden.

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Wie die HNA heute berichtete, hat der Bundesgerichtshof [2] entschieden, was bei der Einspeisevergütung von Solarstrom als Dach gilt [2] und was nicht. Die Frage ist deshalb entscheidend, weil es für Anlagen auf dem Dach höhere Vergütung gibt als für Freiflächenanlagen.

Dies Frage stand auch im Mittelpunkt der letzten Stadtverordnetenversammlung [3]. Schon dort wurde auf die Brisanz der Rechtslage hingewiesen, die jetzt durch den Bundesgerichtshof in letzter Instanz entschieden wurde. Damit bekam der  Antrag, den Tagesordnungspunkt abzusetzen, noch einmal eine eine bundesgerichtliche Bestätigung.

Der Mehrheitsfraktion, die angesichts der schon errichteten Fundamente für eine "Pferdeunterstand und einen Unterstand für landwirtschaftliche Geräte" plädierte, wurde gezeigt, dass ein solches "Gebäude" nicht zu einer höheren Einspeisevergütung zu Lasten aller Stromverbraucher berechtigt.

siehe auch: Ein Dach, viele Diskussionen [4]

Foto: Homberg, Industriegebiet