HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Was muss im Vertragswerk des EKZ geändert werden und warum?

Am 23. September 2019 fand eine Sondersitzung des Bauausschusses statt. Auf der Tagesordnung stehen zwei Themen: Sachstand der Planung des Einkaufszentrums und Straßenplanung in der Ziegenhainer Straße.
Es gab nichts zu beschließen. Was war so dringend, um diese Sondersitzung durchzuführen? Eine Antwort findet sich in dem mageren Sitzungsprotokoll nicht.

Diese Themen stehen auch nicht auf der Tagesordnung in der nächsten Sitzung des Bauausschusses.
Sie stehen auch nicht auf der Tagesordnung der  Stadtverordnetenversammlung am 17. Oktober 2019.

Warum wurde diese Sondersitzung des Bauauschusses angesetzt? Die bisherigen Erfahrungen mit Bürgermeister Dr. Nico Ritz lehren, dass das wohl kein Zufall ist. Doch was steht dahinter?

Um dem näher zu kommen, müssen die Details nahezu kriminalistisch untersucht werden.
 

Villa Wiskemann

Am 28. Januar 2019 taucht die ehemalige Villa Wiskemann mit der Spielhalle K4 zum ersten Mal in den Sitzungsunterlagen auf. Im Bauausschuss sollte es um die Baumaßnahmen der Kreissparkasse gehen, die auf ihrem eigenen Grundstück die goldene "Schatzkiste" vorstellte.

Im Protokoll zu der Sitzung des Bauausschusses vom Januar 2019 findet sich folgender Eintrag:

Herr Utpatel fragt nach, warum die historische Villa mit der Spielhalle in der Beschlussvorlage zur Planung der Kreissparkasse zur heutigen Sitzung steht.

Auf diese eindeutige Frage antwortete Bürgermeister Dr. Nico Ritz laut Protokoll:

Schoofs Immobilien hat sich im rechtskräftigen Durchführungsvertrag dazu verpflichtet, zwei Gebäude in der Kasseler Straße zu errichten. Die beiden Gebäude sind in der der Einladung beigefügten Präsentation auf der Folie 3 durch eine rot gestrichelte Umrandung ersichtlich. Er erläutert den Sachzusammenhang der vorgestellten Planung der Kreissparkasse, die durch die Stadt Homberg durch eine Änderung des rechtskräftigen Durchführungsvertrages erst genehmigt werden muss. Er beantwortet weitere Fragen zum Tagesordnungspunkt.

Im Januar 2019 ging Dr. Ritz im Bauausschuss mit keinem Wort auf die Frage nach der Villa ein. Damit das nicht so deutlich wird, finden sich solche Nebensächlichkeiten von der "rot gestrichelten Umrandung" im Protokoll. So verdeckt der Bürgermeister, dass er in der Sache schweigt – genauer: was er verschweigt.
 

Für die Sondersitzung des Bauausschusses am 23.September 2019 hatte der Magistrat dann eine Beschlussvorlage vefasst, um die Beschlussvorlage des Bauausschusses für die Stadtverordnetenversammlung vorzubereiten.

Damit diese Planung umgesetzt werden kann, müssten der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 66 „Einkaufszentrum Drehscheibe“ und ggf. auch der Bebauungsplan selbst geändert werden.

Diesen behaupteten Zusammenhang gibt es so nicht. Der Durchführungsvertrag muss geändert werden, weil die vereinbarte Fertigstellungsfrist von Schoofs nicht eingehalten werden kann, und weil Schoof die Planung geändert hat, ohne dies öffentlich zu machen.

 
Weiter heißt es in der Beschlussvorlage:

Der Magistrat wird beauftragt, die Verhandlungen mit dem Bauherrn des Einkaufszentrums bezüglich eines Nachtrags zum Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 66 „Einkaufszentrum Drehscheibe“ zu intensivieren.

Diese Formulierungen machen stutzen. Warum soll der Magistrat mit dem Bauherrn verhandeln und diese Verhandlungen "intensivieren"?
Der Bauherr hat mit der Stadt einen Vertrag abgeschlossen, den er nicht einhalten kann. Der Bauherr muss deshalb mit der Stadt verhandeln, nicht umgekehrt. Die Stadt, genauer die Stadtverordnetenversammlung hat die Planungshoheit, sie kann bestimmen.
Über was soll überhaupt intensiver verhandelt werden? Kein Wort dazu.

 

Abbildung: Villa Wiskemann und geplantes städtebauliches Umfeld.

 

 

 

 

Dabei soll insbesondere die städtebauliche Aufwertung der historischen Villa, die heute im Erdgeschoss eine Spielhalle beherbergt, deutlich forciert werden.

Was bedeutet "städtebauliche Aufwertung der historischen Villa … soll forciert werden"? Was soll erreicht werden?
Von städtebaulicher Aufwertung zu sprechen, nachdem andere Gebäude unter Denkmalschutz bereits abgerissen worden sind, ist nicht glaubhaft. Selbst wenn an der Villa der Anbau mit der Spielhalle abgerissen werden sollte, wäre das keine städtebauliche Aufwertung, denn dazu gehört der Zusammenhang mit dem Umfeld. Das Umfeld nimmt in keiner Weise auf die Villa Rücksicht. 

 
Ausschüsse bereiten Beschlüsse für die Stadtverordnetenversammlung nur vor. Sie beschließen nicht, sondern empfehlen nur.
Doch der Magistrat hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die ohne Diskussion des Punktes im Bauausschuss beschlossen wurde – sogar unter Umgehung der einzigen dazu gestellten Frage.

Eine Empfehlung des Bauausschusses – mehr kann es nicht sein – müsste auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung kommen und dann von den Stadtverordneten beschlossen werden.

Das Thema Villa taucht auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 17.10. 2019 nicht auf.
 

Im Januar 2019 erklärte Dr. Ritz, dass die Änderungen erst in dem rechtskräftigen Durchführungsvertrag von der Stadt genehmigt werden müssen.

Bis jetzt, Oktober 2019, ist den Stadtverordneten noch kein neuer Durchführungsvertrag zur Genehmigung vorgelegt worden. Die Stadtverordnetenversammlung hat die Planungshoheit, aber auf der Baustelle wird ohne rechtskräftigen Durchführungsvertrag schon gebaut.

 

Für die Leser mag das vielleicht zu sehr ins Detail gegangen sein. Doch nur so wird die Methode erkennbar, die sich wie ein roter Faden durch die Amtszeit von Dr. Ritz zieht: Angefangen hat es mit dem ehemaligen Landratsamt in der Freiheiter Straße, das der Bürgermeister mit solchen nur schwer erkennbaren Tricks an die Kraftstrombezugsgenossenschaft verschenkt hat.

Welche Punkte im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Einkaufszentrum Drehscheibe" geändert werden müssen oder sollen, ist bis heute nicht erklärt worden.
Dieses Vorgehen des Bürgermeisters lässt nichts Gutes erwarten, sonst könnte damit offen umgegangen werden.

siehe auch: Spielhalle und Einkaufszentrum

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14 Kommentare zu “Was muss im Vertragswerk des EKZ geändert werden und warum?”

  1. Phil Antrop

    "Im Januar 2019 ging Dr. Ritz im Bauausschuss mit keinem Wort auf die Frage nach der Villa ein. Damit das nicht so deutlich wird, finden sich solche Nebensächlichkeiten von der "rot gestrichelten Umrandung" im Protokoll. So verdeckt der Bürgermeister, dass er in der Sache schweigt – genauer: was er verschweigt."

    Herr Utpatel hat sich das bieten lassen? Die Stadtverordneten des Ausschusses auch?

    DAS ist ein bezeichenndes Bild für die Qualität !

    "Ausschüsse bereiten Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung nur vor. Sie beschließen nicht sondern empfehlen nur.
    Doch der Magistrat gibt hier Beschlussvorlagen vor, die ohne Diskussion des Punktes, ja sogar unter Umgehung der einzigen gestellten Frage dazu, beschlossen werden."

    Da der Ausschuss nichts beschließen kann, wutrde auch nichst beschlossen ! Damit fehlt jede rechtliche Bindung !

  2. Delf Schnappauf

    zu 1: Das ist zwar formal richtig, die rechtliche Bindung fehlt. Aber seit wann schert sich die Homberger Politik um Recht und Gesetz.

    Es wird heißen, es wurde doch beschlossen. Wann und wo, fragt dann keiner mehr, findet es auch nur nach längeren Mühen, aber es interesiert niemanden. Es ist beschlossen worden, da bleibt in den Ohren. Es ist wie bei Propaganda: Die falsche Information muss nur lange genug wiederholt werden, dann wird sie als Wahrheit genommen.

    Man schaue sich nur die Manipulation zum Kindergarten Mardorf an. Die Reihe der Beispiele lässt sich fortsetzen. 

  3. Phil Antrop

    Behaupten kann man vieles.

    Nur wenn es weder auf der TO stand, wenn es keine nachweisbare Abstimmung gab ist es jederzeit möglich, den Beschluss vor Gericht als Baugrundlage zu kippen.

  4. Delf Schnappauf

    zu 3: Radio Eriwan würde antworten: Im Prinzip ja, aber wer lebt so lange?

    Der 1-Euro Verkauf des ehemaligen Landratsamts stand auch nicht auf der Tagesordnung.

    Gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens wurde geklagt. Nach 7 (sieben) Jahren ist noch kein Termin für die Verhandlung in Sicht.

    Die Staatsanwaltschaft ermittelt in Sachen Solarpark ebenfalls seit 7 (sieben) Jahren. Sie hat so gar Akten beschlagnahmt, sich ein Gutachten eingeholt und bestätigt, dass das Gelände nicht belastet war. Doch weiter ist nichts geschehen. Die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden., die Landesregierung kann das Verfahren steuern.

  5. Phil Antrop

    "Der 1-Euro Verkauf des ehemaligen Landratsamts stand auch nicht auf der Tagesordnung."

    Aber der Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung wurde gefasst !

    Die anderen beiden Punkte sind kein Beispiel für gültig oder ungültig. Sie zeigen nur die Unfähigkeit oder den Unwillen der Justiz Recht zu sprechen und dem Recht zur Durchsetzung zu verhelfen.

    Deswegen: Gewalt kommt nicht nur von Links oder Rechts. Viel schlimmer ist die Gewalt, die durch Politik, Gesetzgebung und Rechtsprechung, Bürokratie geübt wird.

    Vor kurzem habe ich in der ZEIT gelesen, dass bei einer Umfrage in den Bundesländern die ehemals die DDR bildeten, die Bürger der Meinung sind, heute wäre es im Bereich des Staates auch nicht viel besser.

    Das gilt auch wenn es um die angeblich nicht vorhandene Zensur geht. Früher gab es das Ministerium für Volksaufkläruing und Propagande, das die Gleichschaltung durchsetzte. Danach die Staatssicherheit, heute wird das vielfach freiwillig geübt. Und dieser Druck ist, da gesellschaftlich viel relevanter, deutlich spürbar.

    Dem Blogbetreiber sende ich im Anschluss eine Veröffentlichung zur Zensur aus 2008 zu. Evtl. veröffentlicht er sie ja.

  6. Homberg

    Insolvenzanwalt

  7. Anneliese

    Nach meinen Informationen sind die Besitzer der Spielhalle bereit diese zu verkaufen, wenn ihnen eine Ausgleichsfläche angeboten würde.

  8. Joachim Grohmann

    zu 7, Anneliese

    Natürlich ist der Besitzer des K7 bereit zu verkaufen, wenn er ein lecker Bonbon in Form einer adäquaten Lage und eine verlänergte Konzesion (wieder 15 Jahre) bekommt.

    Vom Bürgermeister wurde ja schon das Tor zu Homberg auf dem Schneiderareal ins Gespräch gebracht.

    In diesem Sinne

  9. Grumpy Old Man

    zu 8.: Das Schneiderareal ist bereits verkauft. Das wird wohl nichts. 

  10. Anneliese

    @8

    Dann soll die Stadt mal in die "Puschen" kommen

  11. Joachim Grohmann

    @9

    Das Schneiderareal ist verkauft? An wen?

    @10

    Sie möchten am Eingang von Homberg eine Spilothek haben?

    In diesem Sinne

  12. Phil Antrop

    Zu GrumpyOldMan

    Schneider hat verkauft ? An wen denn?

    Ansonsten darf er dort wenn die Stadtverordneten einer Bebaungsplanänderung zustimmen, doch bei Schneider einziehen bzw. kann der Teilflächen verkaufen!

  13. Phil Antrop

    Herr Grohmann

    Man kann nicht alles haben was man möchte. Eine reine Welt gibt es nun mal nicht.

    Dann müsste man aich Lotto und Toto mit Rubbellosen, JackPots und ähnlichem wie Spielotheken behandeln. Prohibition einführen usw.

    Ich finde den Platz dort richtig.

  14. Dr. Klaus Lambrecht

    In den Unterlagen zur  Bauausschusssitzung vom 23.9. findet sich folgender Text in der Vorlage zu Top 1:„Im Rahmen der Stadtverordnetensitzung vom 14.06.2018 wurde der Magistrat mit konkreten Schritten zum Umgang mit Planänderungen beim Vorhaben Einkaufszentrum „Drehscheibe Homberg (Efze)“ beauftragt. In der Folge wurde am 06.09.2018 der Aufstellungsbeschluss für eine Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gefasst (VL-182/2018). Schließlich haben Vertreter der Kreissparkasse Schwalm-Eder am 15.10.2018 die geänderten Planungen der Kreissparkasse im Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt und Stadtentwicklung vorgestellt (vgl. SB-71/2018). Am 31.01.2019 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass der Magistrat beauftragt wird, die Verhandlungen mit dem Bauherrn des Einkaufszentrums bezüglich eines Nachtrags zum Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 66 „Einkaufszentrum Drehscheibe“ zu intensivieren. Dabei soll insbesondere die städtebauliche Aufwertung der historischen Villa, die heute im Erdgeschoss eine Spielhalle beherbergt, deutlich forciert werden. In Vorbereitung der konkreten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll nunmehr durch Vertreter der Schoofs Immobilien GmbH Frankfurt der konkretisierte Planungsstand zur Baumaßnahme in der Sitzung vorgestellt werden“.
    In der Sitzung wurde nicht weiter erläutert, welchen Zweck oder Grund den Nachtrag zum Durchführungsvertrag erforderlich macht. Ebenso fehlte die Erläuterung warum eine Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich wird. Herr Jounis machte sogar in der Diskussion deutlich, dass er eine Baugenehmigung hätte und  diese auch ausnutzen werde. Im Grunde wurde da fast der Eindruck erweckt, er mache das, was er auf Grund der Genehmigung machen kann, egal was im Ausschuss diskutiert wird.
    Letztlich bleibt insgesamt offen, warum Schoofs  sich nun im Auftrag der Stadt um die Villa bemüht und sie sogar kaufen will. Wer bezahlt dies Engagement für die Villa. Das Gebäude ist nicht im Bereich des Bebauungsplanes und die Planung hat auch keine Rücksicht auf die Villa und die Umfeldgestaltung genommen. Da verkommt die Diskussion der „Blockrandbebauung“ zur Farce und einem Ablenkungsmanöver.
    Die Einrichtung eines Foodcourts wurde mehrheitlich zugestimmt, obwohl es gegen die ISSEKstudie und dem ursprünglichen Ziel der Planung widerspricht.
    Der Durchführungsvertrag besteht aus beiderseitigen Rechten und Pflichten. Inwieweit die Firma Schoofs ihren Verpflichtungen bis jetzt nachgekommen ist, wie die Beteiligung an den Kosten des Kreiselbaus bleibt offen. Aber auch die Ausgleichsmaßnahmen, wie der Waldumbau unterhalb des Mosenberges sind nicht durchgeführt worden. Aber das scheint unsere Stadtpolitiker alles nicht zu interessieren.

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